Beiträge von Hoffnungslos

    Guten Abend alle miteinander,

    Ich bin neu hier im Forum und habe schon jetzt eine Frage, welche mich ununterbrochen und intensiv beschäftigt:

    Ich wohne seit 2012 in einer 86 Quadratmeter Wohnung. Die Wohnung wird von insgesamt zwei Personen bewohnt, die auch beide im Mietvertrag stehen. Ich war im Staatsdienst beschäftigt, wurde aber aufgrund einer behandlungsbedürftigen orthopädischen Erkrankung entlassen. Der Heilungsprozess dauert an. Nach vollständiger Genesung wäre eine Wiedereinstellung denkbar. Nun kommen noch mehrere psychische Erkrankungen hinzu, die eine stationäre Psychotherapie unabdingbar machen. Mein Mitbewohner war bis Anfang des Jahres noch in fester Beschäftigung. Aufgrund erheblicher Probleme kann er seinen exzellent vergüteten Beruf im Rohrleitungsbau nicht mehr ausüben. Alles eine dumme Misere.

    Ich hatte bis vor wenigen Monaten noch Übergangsgebührnisse bezogen und befinde mich bis auf weiteres im ALG II Bezug, was eine immense Umstellung bedeutet. Mein Mitbewerber hatte selbstverständlich einen Arbeitslosengeld I Antrag gestellt, welcher von den Behörden nicht im entferntesten bearbeitet wurde. Letztendlich hat er sich nach monatelangem Hinhalten durch die Agentur für Arbeit seinen noch vorhandenen Urlaubsanspruch von der Sozialkasse Bau auszahlen lassen, was selbstverständlich auch sieben Wochen in Anspruch genommen hat. In der Zeit lebten wir von meinem Arbeitslosengeld II, weil er laut Sozialamt keinen Anspruch auf Sozialhilfe und Wohngeld hatte, da er einen sogenannten Anspruch auf Arbeitslosengeld I hätte, welcher aufgrund des Hinhaltens unter Hartz IV Niveau gewesen wäre.

    Wir hatten uns schon länger mit unserem Vermieter in der Wolle, da er das Mietobjekt verkommen lässt, worüber
    auch die anderen Mieter sich beschwert haben. In unserer Wohnung sind folgende Mängel festzustellen:

    - Schimmel an den Wänden
    - undichte Fenster
    - Toilette gammelt, ist undicht und Pilzbildung
    - Balkon ist nicht fertiggestellt worden
    - Dach ist undicht dadurch Wassereintritt

    Wir haben den Vermieter des öfteren darauf hingewiesen, sowohl mündlich als auch schriftlich. Unter Zeugen haben
    wir ihm das Schreiben bzgl. Fristsetzung und ggf. Mietminderung übergeben. Ein Video wurde davon auch aufgenommen. Keine Reaktion seinerseits, worauf nach Ablauf der Frist eine Mietminderung von einhundert Prozent folgte. Außerdem mussten wir auch essen und trinken. Die Agentur für Arbeit war ja nicht bereit uns auf irgendeine Art und Weise zu helfen.

    Mein Mitbewohner und ich wollen jeweils zu unseren Freundinnen in andere Städte ziehen. Der Mietspiegel für beide Städte ist veraltet. Natürlich müssen wir diesen einhalten. Das Problem ist, dass wir bis vor einem Monat von unserem Vermieter über einen langen Zeitraum gestalkt und bedroht wurden, da er sich im Recht sieht. Ich leide schon länger, seit Beginn der MS Jahres an psychischen Problemen und möchte eine stationäre Psychotherapie beginnen, befinde mich auch in psychiatrischer Behandlung, welcher es auch als notwendig ansieht, dass ich zu meiner Freundin in die Stadt ziehe. Zumal diese auch in die Psychotherapie mit einbezogen werden soll. Ist gegenwärtig aufgrund der Entfernung nicht möglich.

    Wir suchen beide schon wie die Bekloppten nach geeigneten Wohnungen, aber die Vorgabe des Mietspiegels macht
    es beinahe unmöglich. Außerdem habe ich einen neutralen Eintragunge in der Schufa. Zusätzliches Erschwernis.

    Unser Vermieter hat bereits Räumungsklage beim Amtsgericht eingereicht. Die Gesetzeslage wurde ja geändert, sodass auch ohne Urteil eine Zwangsräumung vollzogen werden kann. Einige Wohnungen haben wir gefunden. Selbstverständlich wollen wir in getrennte Wohnungen und jeweils andere Städte ziehen. Eine Unterbringung in einem Obdachlosenheim ist aufgrund meiner psychischen Verfassung nicht möglich. Da zu meinen Krankheitsbildern auch eine antisoziale Persönlichkeitsstörung zählt und ich andere Menschen außer meiner Familie, meinem Mitbewohner, welcher
    gleichzeitig mein Bruder ist und meiner Freundin niemanden leiden kann, ist eine Unterbringung sehr schwierig.

    Zu meiner Freundin kann ich nicht ziehen, weil sie noch zuhause wohnt und ihre Mutter das nicht mitmacht.

    Am 24. September findet eine Untersuchung betreffs Beurteilung meiner Erwerbsfähigkeit statt und werde vielleicht an das Sozialamt abgeschoben. Den eventuell zuständigen Beamten beim Sozialamt habe ich in einem persönlichen Gespräch kennengelernt. Der ließ schon jetzt erkennen, dass er mir nicht helfen wird. Er war der Meinung, dass ich dann mal vorbeikommen sollte, wenn ich obdachlos geworden bin, dass er mich dann in ein Obdachlosenheim verfrachtet. Das wäre auch laut meinem Psychiater mein Untergang. Zumal ich unter Stress zu Kriminalität und exzessivem Alkoholkonsum neige,. Letzteres habe ich durch soziale Isolation in den Griff bekommen. Die Leute in meinem Alter, die in meiner
    Stadt leben, sind alle am trinken und sind kriminell. Ich will mich ändern und dann legt man mir Steine in den Weg ?

    Wichtige Information: Vorbestraft bin ich nicht !

    Was kann ich noch tun. Ich weiß nicht weiter und die Therapie beginne ich erst sobald ich aus diesem Umfeld raus bin und zur Ruhe gekommen bin. Alles andere wäre kontraproduktiv und vollkommen sinnlos. Eine Selbsteinweisung wäre nur eine Verlagerung des Problems, welches ohnehin gelöst werden muss. Aus meiner Familie kann mit mir keiner helfen.
    Meine Mutter ist seit Muttertag 2011 tot, mein Vater im Pflegeheim und meine Schwester ist für uns gestorben.

    Liebe Grüße

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