Beiträge von Daniel T.

    @AJ: Für die verbleibenden 2 Monate handelt es sich um Kosten in Höhe von fast 1400€. Ich habe die Erlaubnis bekommen einen Nachmieter zu stellen, dieser wurde auch akzeptiert und wäre bereit gewesen zum 1. Oktober einzuziehen. Würdest Du Dir nicht etwas verarscht vorkommen???

    @ Andreas, da gebe ich Dir Recht, das wäre ein triftiger Grund. Ich hatte der Vermieterin gesagt, dass ich den Interessenten kontaktiere, habe dann mit Ihrem gesprochen und ihm am Ende des Telefonats nochmal 10 Minuten Bedenkzeit gegeben um sich mit seiner Freundin zu besprechen. Diese 10 Minuten waren der Vermieterin zuviel und Sie sagte den Zweitinteressenten zu. Von daher wurde keinerlei Frist verletzt. Auch hatte der Interessent mir gesagt, das er sich "Abends" bei mir melde...

    @HH: Da gebe ich Dir Recht, das passt nicht zusammen. War nicht meine Hauptbegründung, nur ein fixer Einfall.

    Ich habe gleich einen Termin bei einem Anwalt von der Verbraucherzentrale, vielen Dank für eure unterschiedlichen Sichtweisen.

    Danke und Grüße!
    Daniel

    AJ, ich merke, mit Dir kann man wenigsten mal vernünftig diskutieren, deshalb mal eine Annahme meinerseits:

    Unsere Vermieterin hat per Unterschrift akzeptiert, dass wir einen Nachmieter stellen dürfen, also wäre es nach folgendem Auszug aus "Urteil vom 21. September 2004 , Az: 63 S 175/04" doch legitim oder nicht?
    "Ein Vermieter ist nur dann gemäß § 242 BGB verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt. Ein Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis kommt auch dann in Betracht, wenn sich der Vermieter selbst dahingehend bindet, dass er sich zur Akzeptanz von geeigneten Nachmietern gegenüber den Mietern bereiterklärt."

    Zudem liegt ein berechtigtes Interesse vor, da meine Frau und ich im Juli geheiratet haben: Urteil des LG Hannover WM 88,12

    Bzgl. Zumutbarkeit des Nachmieters: Da es sich bei dem potenziellen Interessenten der zum 01.10. eingezogen wäre sogar um die 1. Wahl unserer Vermieter gehandelt hat, haben unsere Vermieter selbst eingeräumt, dass eine Zumutbarkeit besteht.
    "Bei der Prüfung der Zumutbarkeit müßten fernliegende Befürchtungen, bloße persönliche Antipathien und eine objektiv nicht begründete, negative Einstellung des Vermieters zu bestimmten Mieterkreisen unberücksichtigt bleiben." (Quelle BGH)

    Mit welcher Begründung könnten unsere Vermieter nun dagegen argumentieren?

    Danke und Grüße!
    Daniel

    Der "Reinfall" bezog sich nicht auf die User die hier ganz eindeutig Ihre Einschätzung abgegeben haben, dafür bin ich natürlich sehr dankbar, aber ich muss mich nicht anpöbeln lassen...

    Was hast du denn studiert, wenn du dir eine so eindeutige Sache nicht selbst zusammenreinen kannst. Zur Not hätte eine einfach Recherche im Internet gereicht. Aber nein, der Herr macht es sich lieber einfach und will sich das von einem Forum haarklein erarbeiten lassen. Typen wie du kenne ich und weiß wie ihr tickt, aber so verstehe ich wenigstens den Ansatz, zu glauben, der Vermieter müßte nach deiner Pfeife tanzen.

    Die Antwort von HH ist das beste Beispiel dafür warum manche Foren einfach nicht funktionieren...

    Ich werde mir jetzt mal die entsprechenden Gesetzestexte vornehmen und selbst recherchieren, das hier war, mal abgesehen zwei Beiträgen, wieder der absolute Reinfall...

    An deutschsprachigen Foren hat sich doch nichts geändert... Ein paar Kompetente Leute und der Rest braucht eine Plattform um sich profilieren zu können ;););););)

    Viel Spaß noch, ich melde mich jetzt wieder ab, dann können Leute wie H H unter sich bleiben :cool:

    Du weisst aber schon, dass das hier kein Fachleuteforum ist sondern ein Laienforum? Dass hier Menschen ihr Wissen preis geben, die vielleicht verrentete Handwerker sind, die zufälligerweise eine Wohnung vermieten? Nicht jeder hier, der Tipps gibt, hat eine immobilienwirtschaftliche Ausbildung.

    Auch "Ungelernte" können über ausreichend Erfahrung und Wissen verfügen um einen Sachverhalt "fachkompetent" beurteilen zu können. Andersherum können Gerlernte aber auch inkopetent sein. Mein Opa hat Anfang der 50er KfZ Mechaniker gelernt und anschließend 50 Jahre Obst und Gemüse verkauft weil er den Betrieb seines Vaters übernommen hat, der repariert Heute auch keinen Golf 7 mehr...

    Vielen Dank an Berny und Anitari die hier wirklich Kompetent und binnen kürzester Zeit geantwortet haben.

    @H Hamburg: Ich habe mich in meinem Leben bisher 2-3 mal zu häufig auf die Aussage von vermeindlich Kompetenten Fachleuten verlassen. Wenn jemand eine Antwort gibt, dann darf ich doch wohl kurz mal nachfragen woher das Wissen stammt oder? Wenn das etwas schnippig geklungen haben mag, dann möchte ich mich dafür entschuldigen. Zudem habe ich währen meines Studiums gelernt, dss Antworten alleine nicht ausreichen, man muss eben auch eine Erklärung abliefern. Die Banane ist grün, die Banane ist gelb, beides stimmt....

    Nochmal herzlichen Dank an alle konstruktiven User!

    Hallo Forengemeinde,

    Meine Frau und ich haben hier ein kleines Problem und bevor ich jetzt ein "Faß aufmache" und mich bis auf die Knochen blamiere würde ich zunächst gerne euch als kompetente Fachberatung hinzuziehen.

    Kurz zu den Randbedingungen:
    Meine Frau und ich haben uns ein Haus gekauft und parallel dazu unseren Mietvertrag am 30.08. gekündigt. Bei der Kündigung haben wir uns unterschreiben lassen, dass wir einen Nachmieter stellen dürfen. Weil wir relativ kurzfristig zum 1.10. in das Haus einziehen haben wir uns natürlich sofort um Nachmieter gekümmert und es haben sich eine Vielzahl gemeldet, von denen den Vermietern letztendlich auch vier Interessenten gefallen haben. Die "erste Wahl" der Vermieter wäre zum 01.10. eingezogen, wurde aber abgelehnt, weil er sich 10 Minuten zu spät gemeldet hat (kein Scherz, wirklich 10 Minuten). Die "zweite Wahl" wurde direkt von unseren Vermietern kontaktiert. Dort hatte ich natürlich keinen Einfluss darauf wieviel "Druck" unsere Vermieter bzgl. des Einzugstermins machen. Zum einen denke ich nicht nur, dass die Nachmieter jetzt nicht zum 01.10. einziehen, sondern auch, dass unsere Vermieter sagen dass ein Einzug zum 01.12 auch kein Problem wäre, schließlich läuft unser Mietvertrag bis zum 30.11.

    Die potenzielle "erste Wahl" als Nachmieter würde mir nun auch bescheinigen, dass er zum 01.10. eingezogen wäre.
    Da unsere Vermieterin mir sogar schriftlich gegeben hat, wer zuerst in Frage kommt und mir diesen jetzt verweigert bin ich natürlich stinkend sauer. Zusätzlich wären die beiden weiteren Interessenten auch defintiv zum 01.10. eingezogen, was ich allerdings nicht schriftlich habe (aber bestimmt bekommen könnte)

    Habe ich durch die mir vorliegenden schriftlichen Bestätigungen nun die Möglichkeit das Mietverhältnis zum 30.09. zu beenden?

    Ach noch etwas: Unseren Vermieter fiel einer Woche nach unserer Kündigung dann noch ein, dass man doch die Kaltmiete für die Nachmieter um ca. 7,3% von 550€ auf 590€ erhöhen kann. Verglichen mit dem Mietspiegel liegt die Wohnung nun ca. 0,50€/m² über dem der Lage entsprechenden Schnitt.

    Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen, parallel dazu werde ich morgen den hier ansässigen Mieterverein fragen.
    Vorab herzlichsten Dank!

    Grüße aus NRW!
    Daniel T.

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