Hi Leute,
ich bin Student (ab Oktober), 20 Jahre alt, und möchte mir jetzt eine Wohnung mit 2 Freunden von mir mieten. Also einer 3er WG. Die passende Wohnung dafür haben wir auch schon durch den Vormieter gefunden, der ein Angebot auf WG-Gesucht.de hatte.
Nun sollen wir aber der Hausverwaltung eine Vertragsausfertigungsgebühr zahlen, damit der Mietvertrags angefertigt wird. Dazu habe ich eine PDF mit dem Titel "Vereinbarung einer Vertragsanfertigungsgebühr" erhalten, welche ich unterschreiben und zurückschicken soll. Die Gebühr beträgt dabei 89€ zzgl. Mehrwertsteuer.
Im Internet habe ich dazu gelesen, dass eine solche Gebühr oftmals rechtswidrig ist, jedoch habe ich nicht verstanden, in welchen Fällen genau.
In meinem Fall wird die Gebühr von der Hausverwaltung gefordert, ob diese gleichzeitig auch Eigentümer ist, weiß ich nicht. Die Hausverwaltung ist auch gleichzeitig Makler, auf deren Webseite befinden sich Angebote zu Wohnungen und Häusern, ich habe gelesen, dass das auch eine Rolle spielen kann, wenns ums Recht geht, sicher bin ich mir da aber nicht.
Was ich jetzt gerne wissen würde wäre, ob die Gebühr in meinem Fall auch rechtswidrig ist.
LG
Alfonso