Beiträge von Alfonso


    Oder machen wir es ganz kurz: Wenn Du dich jetzt schon weigerst, die Gebühr zu zahlen, wird der Vermieter nicht an dich vermieten. Dazu ist er nämlich generell nicht verpflichtet.

    Ja, das hab ich mir auch schon überlegt. Da die gebühr aber auch rechtmäßig verlangt werden kann, werde ich sie auch bezahlen. Danke euch beiden für die Aufklärung ;)

    Eine solche Gebühr kann durchaus verlangt werden, wenn Sie einer solchen vorher zustimmen.
    Nur nachträglich ohne Ihr Wissen wäre das unrechtens.
    Letztendlich liegt doch die Entscheidung bei Ihnen.

    Achso, dann hab ich das wohl falsch verstanden. Habe nämlich hier gelesen, dass diese nicht verlangt werden darf:
    Geb

    Zitat

    AG Hamburg-Altona (NJW-RR 2007, Seite 11 = NZW 2006, Seite 928):

    • Die Vereinbarung einer Vertragsausfertigungsgebühr in einem Formularvertrag über Wohnraum verstößt gegen § 307 BGB, denn sie ist mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht vereinbar (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und benachteiligt den Mieter in unangemessener Weise (§ 307 Abs. 1 BGB): „Mit der „Vertragsausfertigungsgebühr“ verlangt der Vermieter in der Regel einen Kostenbeitrag für die Ausfertigung des Mietvertrags und die bei der Vermietung entstandenen Inserats- und Verwaltungskosten. Diese Tätigkeiten haben indes mit der Leistung des Vermieters, die dahin geht, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB) nichts zu tun. Sie stehen in keinem Zusammenhang zu den vertraglichen (Haupt-)Leistungspflichten, die dem Vermieter auf Grund eines Vertragsschlusses mit seinem Mieter obliegen und liegen auch nicht im Interesse des Mieters. Gerade bei der für die „Gebühr” namensgebenden Verrichtung, der Vertragsausfertigung, liegt dies auf der Hand. Formularverträge nämlich werden von Vermietern regelmäßig gerade deshalb ausgefertigt und abgeschlossen, weil sie in Abweichung von dispositivem Gesetzesrecht ihre eigenen Vertragsinteressen bis zur Grenze des Zulässigen – und, wie die Erfahrung lehrt, häufig auch darüber hinaus – durchsetzen wollen“ so das AG Hamburg-Altona.

    oder verstehe ich das grad falsch?

    Hi Leute,

    ich bin Student (ab Oktober), 20 Jahre alt, und möchte mir jetzt eine Wohnung mit 2 Freunden von mir mieten. Also einer 3er WG. Die passende Wohnung dafür haben wir auch schon durch den Vormieter gefunden, der ein Angebot auf WG-Gesucht.de hatte.

    Nun sollen wir aber der Hausverwaltung eine Vertragsausfertigungsgebühr zahlen, damit der Mietvertrags angefertigt wird. Dazu habe ich eine PDF mit dem Titel "Vereinbarung einer Vertragsanfertigungsgebühr" erhalten, welche ich unterschreiben und zurückschicken soll. Die Gebühr beträgt dabei 89€ zzgl. Mehrwertsteuer.

    Im Internet habe ich dazu gelesen, dass eine solche Gebühr oftmals rechtswidrig ist, jedoch habe ich nicht verstanden, in welchen Fällen genau.
    In meinem Fall wird die Gebühr von der Hausverwaltung gefordert, ob diese gleichzeitig auch Eigentümer ist, weiß ich nicht. Die Hausverwaltung ist auch gleichzeitig Makler, auf deren Webseite befinden sich Angebote zu Wohnungen und Häusern, ich habe gelesen, dass das auch eine Rolle spielen kann, wenns ums Recht geht, sicher bin ich mir da aber nicht.

    Was ich jetzt gerne wissen würde wäre, ob die Gebühr in meinem Fall auch rechtswidrig ist.

    LG

    Alfonso

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