Beiträge von Ruppi

    Du bist mit einer Zahlung im Rückstand, darum darf dir der Gläubiger Verzugszinsen berechnen. Und ob der Vermieter richtig rechnet lässt sich anhand des Verzugszinsrechners Nachprüfen: Zinsrechner

    Was willste da noch jammern?

    Niemand jammert......
    Es geht darum dass die jahresendabrechnung extrem hoch war da wir leider genau in der Heizperiode einzogen.Nach Absprache mit dem Vermieter hat er sich einverstanden erklärt daß wir die Nachzahlung in monatlichen raten zu 100 € abzählen können, da allerdings war nicht ein einzigesmal die Rede von irgendwelchen überziehungszinsen die auf unserem sogenannten mieterkonto dadurch anfallen würden. Damit kam er erst Mitte diesem Jahres als die noch ausstehenden raten bis eigentlich nur noch diesen Monat zur spräche kamen.wozu er meinte dass die überzugszinsen sich auf weiter etwas mehr als 200 € belaufen würden.
    So und jetzt nochmal meine Frage....
    Darf er überhaupt für vorher vereinbarte Ratenzahlung überziehungszinsen verlangen und hätte er uns nicht im voraus auch schon darüber informieren müssen daß er dafür überhaupt Zinsen berechnet????

    Ich habe eine Frage auf die ich schnellstmöglich eine Antwort bräuchte....
    Darf der Vermieter für zuvor vereinbarte Ratenzahlung der nebenkostennachzahlung Zinsen verlangen die sich im Rahmen von überzugszinsen eines sogenannten mieterkontos bewegen,bzw darf er überhaupt Zinsen dafür verlangen?????
    Wäre dankbar wenn mir jemand eine schnelle und professionelle Antwort geben könnte.....

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