So werde ich es erst einmal handhaben.
Erstmal vielen Dank an alle für den Rat! Ich halte euch auf dem laufenden
So werde ich es erst einmal handhaben.
Erstmal vielen Dank an alle für den Rat! Ich halte euch auf dem laufenden
Vielen Dank für die info, dann werde ich darauf reagieren und die Schlüssel übergeben wenn von ihr ein Brief kommt mit der Aufforderung die Schlüssel raus zu rücken. Auf patzige SMS mit der Drohung eines Anwalts werde ich nämlich mit Sicherheit nicht reagieren.
Also spielt es auch keine Rolle, das die Schlüssel mit im Übergabegabeprotokoll stehen? Wieso hat sie diese dann überhaupt ausgehändigt wenn ja angeblich nie ein Anspruch für den Raum gegolten hat?!
Kann sie mir dann auch tatsächlich die Anwaltskosten an die Hacken hängen?
Gut, gehen wir mal davon aus sie kann dann diese mündliche Vereinbarung bzw. dieses Nutzungsrechts kündigen. Dann muss sie das aber auch ordentlich und zumindest mit einer Frist machen. Gehe ich richtig in der Annahme? Sie muss mir ja auch Zeit geben den Raum zu räumen.
Im Moment behaart sie einfach darauf, dass dieser Raum nicht im Mietvertrag steht und behauptet nie etwas von dieser Vereinbarung gewusst zu haben. Aber gerade dafür gibt es ja 2 Zeugen.
Guten Morgen liebe Community,
zu meiner Situation: Meine Vermieterin hat mir wegen Eigenbedarf gekündigt und verlangt nun die Schlüssel für den Keller des Miethauses.
Meine Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus aber mit seperatem Eingang. Meine Vermieterin hat mir allerdings die Schlüssel für das darüber befindliche Treppenhaus und den besagten Kellerraum unter der Treppe ausgehändigt, steht auch alles so im Übergabeprotokoll. Des weiteren hat sie mir mündlich unter 2 Zeugen gesagt der Raum könne von mir genutzt werden, auch wenn er nicht im Mietvertrag festgehalten ist.
Der Mietvertrag ist ein Standart eines Vermieterbundes und ohne entsprechende Zusatzklausel für diese Situation geschrieben. Darf sie diese Schlüssel nun von mir verlangen um den Raum selbst zu nutzen?
MfG
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