Heute hat die Vermieterin den noch offenen Betrag überwiesen! Mit der 3. Mahnung hatte ich einen Mahnbescheid angekündigt. Ich nehme an, daß ihr Anwalt erst jetzt nähere Details von ihr bekommen und abgewunken hat. -
Nochmals vielen Dank für die Hilfe!
Beiträge von eGoli
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Das ist richtig. Da gibt es für mich auch eine Grenze, die ich nicht überschreiten werde, weil es keinen Sinn mehr macht. Leider mußte ich in der Vergangenheit schon Mahnverfahren gegen säumige Zahler einleiten. Mal beeindruckte es den Gegner, mal nicht. Wir werden sehen.
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Ich bedanke mich herzlich für die Hilfe und bin sicher, nichts mehr von der Vermieterin zu hören - außer der Überweisung natürlich...
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Pardon, falsche Formulierung in meinem Text: Es sollte heißen "Zum 30.11.2014". Die Rückgabe der Wohnung an die Vermieterin fand am 28. Oktober 2014 statt.
Sie behauptete am Telefon, ihr Anwalt hätte ihr Vorgehen abgesegnet (Bluff?). -
Am 30.11.2014 kündigte ich die Wohnung meiner verstorbenen Mutter (Abnahme ohne Protokoll). Trotzdem wurden mir noch Nebenkosten für Dezember berechnet, die ich umgehend schriftlich reklamierte. Die Vermieterin (die den Fehler "nicht bemerkt" hatte) macht nun die Erstattung des Betrages davon abhängig, daß ich einen abgestoßenen Türrahmen in der Wohnung instand setze - nach 9 Monaten! Nach dem Motto, wenn ich so korrekt bin, ist sie es auch... Sie sagt, wir hätten damals über den Türrahmen gesprochen, und ich hätte angenommen, daß meine Mutter wohl mit ihrem Rollator dagegen gestoßen sei. Eine Aufforderung zur Ausbesserung gab es aber nicht.
Ist das Vorgehen der Vermieterin zulässig? Immerhin wird die Wohnung ja auch schon seit 8 Monaten von neuen Mietern bewohnt. Kann ich auf Auszahlung der überzahlten Nebenkosten bestehen?
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