Beiträge von Tina63

    erstens das (Gültigkeit der Renovierungsklausel im Allgemeinen), und dann ist noch interessant: In welchem Zustand war die Wohnung bei Einzug (Gültigkeit der Renovierungsklausel im Bezug auf eine eventuelle Bevorteilung des Vermieters)? Gibt es ein Einzugsprotokoll und was sagt es zum Zustand der Wohnung bei Einzug?


    Okay, auch hier sorry, bin ja "nur" die Tochter, aber ich mach mich auch darüber am Mittwoch kundig..

    Okay, sorry. Am Mittwoch bin ich wieder bei meinen Eltern. Dann kann könnte ich den genauen Wortlaut nachreichen....
    Habe zwischenzeitlich nach dem Übergabeprotokoll gegoogelt.... Habe die Aussage gefunden, dass der Inhalt des Protokolls rechtlich bindend ist, außer es werden verdeckte Mängel an der Wohnung entdeckt, die man bei der Übergabe nicht sehen konnte. Stimmt dies? Ich meine, dass eine nicht gestrichene Wohnung offensichtlich ist, und kein versteckter Mangel, oder?

    Hallo.
    Meine Eltern sind vor 6 Wochen aus ihrer alten Wohnung ausgezogen. Die Wohnung wurde nicht neu gestrichen und der Vermieter hat diese auch so abgenommen. Im Übergabeprotokoll sind ein paar nicht zugekittete Bohrlöcher protokolliert, mehr nicht! Nun, nach 6 Wochen verlangt der ehem. Vermieter von meinen Eltern, dass die Wohnung noch gestrichen werden muss. Kann er dies trotz Protokoll noch verlangen?? Im Mietvertrag stand was von Schönheitsreparaturen (genauen Wortlaut kenn ich nicht), aber wie gesagt, das Übergabeprotokoll...
    Danke schonmal für Eure Mühe

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