erstens das (Gültigkeit der Renovierungsklausel im Allgemeinen), und dann ist noch interessant: In welchem Zustand war die Wohnung bei Einzug (Gültigkeit der Renovierungsklausel im Bezug auf eine eventuelle Bevorteilung des Vermieters)? Gibt es ein Einzugsprotokoll und was sagt es zum Zustand der Wohnung bei Einzug?
Okay, auch hier sorry, bin ja "nur" die Tochter, aber ich mach mich auch darüber am Mittwoch kundig..