Beiträge von adi1202

    Hallo Benny,

    Danke für die Antwort. Ich glaube, wir haben uns missverstanden. Wir sind eine WG und der Vermieter gab bereits schriftlich bekannt, die Miete erhöhen zu wollen. Die Frage ist, ob die Mieterhöhung zulässig ist, da es die zweite innerhalb von weniger als drei Jahren ist (Kappungsgrenze)?

    Hallo,

    vor wenigen Tagen gab unser Vermieter (Wohngemeinschaft) bekannt, die Nettokaltmiete von derzeit 550 auf 615 € erhöhen zu wollen. Dazu zwei Fragen und vielleicht könnt Ihr uns helfen, worüber wir sehr dankbar wären.

    1. es gab bereits im August 2013 eine Mieterhöhung (Anpassung Berliner Mietspiegel) von 462 auf 550 €. Ist die aktuelle Mieterhöhung überhaupt zulässig? Immerhin wäre das eine gut 30 %ige Erhöhung in nur zwei Jahren? Soweit ich weiß, gilt in Berlin die Kappungsgrenze von 15 % in 3 Jahren?

    2. die aktuelle Mieterhöhung wurde am 21.08. bekanntgegeben und soll bereits zum 01.09. in Kraft treten. Nach meinen Kenntnissen gibt es dafür eine Frist von drei Monaten?

    Vielen Dank für Feedback und Informationen!

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