Hallo,
Seit Juni sind die Arbeiten auf dem Balkon unserer Wohnung zu Gange. Dabei wurde auch die Abtrennung zum -durch alle Mieter frei zugänglichen- Durchgang abgeschraubt. Seither sind wir in unserer Privatsphäre in der Wohnung beeinträchtigt, da jederzeit Unbekannte herein sehen können. Manchmal stehen fremde Leute direkt vor unserem Küchenfenster.
Wenn man auf dem Balkon sitzt, steht man ständig unter Beobachtung und Geruchsbelästigung der Nachbarn (eine Firma), die direkt neben uns -mit direkter Sicht auf uns- den Durchgang als Raucherbereich ausgewählt haben. Da nun keine Absperrung mehr vorhanden ist, werden auch Teile unseres Balkons als öffentlicher Raucherbereich benutzt. Aufgrund des Sicherheitsaspektes und der Geruchsbelästigung können daher Fenster nicht offen oder gekippt gelassen werden.
Seit dem Juli ist nun auch der Bodenbelag unseres Balkons entfernt worden, um ein Leck zu finden. Seither ist der Balkon für uns nicht mehr benutzbar, da durch Stühle oder einen Tisch eventuell eine neue Beschädigung der Dichtfolie erfolgen könnte. Außerdem läuft hier fortwährend Wasser von den darüber liegenden Balkonen/Dach auf unseren Balkon und sammelt sich hier in großen dreckigen Lachen.
Wir haben nun dem Vermieter geschrieben, dass wir die Miete (ohne Nebenkosten) ab September um 13% mindern werden.
Nun hat dieser uns zurückgeschrieben, dass für die Nichtbenutzbarkeit des Balkons nur eine Minderung von bis zu 5% der Miete inkl. Nebenkosten anzusetzen sind. Diese Minderung hat er uns dann auch angeboten. (Entspricht etwa der Hälfte des von uns gewünschten Betrages)
Auf die beeinträchtigte Privatsphäre und Schutz ist er überhaupt nicht eingegangen.
Wird das denn nicht berücksichtigt bzw. liegen wir mit unserer Minderung wirklich zu hoch?
Für eine Antwort oder Diskussion wäre ich euch sehr dankbar.
Viele Grüße,
Michael