Hallo,
ich benötige Hilfe bei der Beurteilung der Nebenkostenvereinbarung.
Ich bin am 01.06.2015 in ein Zweifamilienhaus eingezogen. Mein Vermieter wohnt ebenfalls im Objekt, so dass es keine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung gibt, sondern im Mietvertrag eine hälftige Kostenteilung vereinbart wurde.
Vom Vermieter habe ich jetzt eine Rechnung über Heizölkauf erhalten, die er im Mai durchgeführt hat.
Hierzu habe ich einige Fragen. Bei dem damals eingekauften Heizöl handelt es sich ja eigentlich um den Verbrauch des Vormieters. Besteht hier eine Pflicht dies zu bezahlen? Könnte ich eine Zahlung als "Vorauszahlung" titulieren, die mit dem zukünftigen Verbrauch verrechnet wird? Das müsste beim Auszug dann aber irgendwie auch wieder herausgerechnet werden, mir ist unklar wie so etwas durchgeführt werden müsste.
Ist der Vermieter beim Ausschluss der verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet einen Anfangs- und Endbestand auszuweisen? Muss er eine Zwischenabrechnung mit dem vorherigen Mieter durchführen oder kann er alles auf mich abrechnen?
Wie sähe das ganze bei der Wasserrechnung aus? Hier haben wir auch eine hälftige Teilung vereinbart. Es kann doch aber nicht sein, dass ich den Verbrauch des Vermieters mitbezahle? Hier müsste doch eine monatliche Aufteilung erfolgen?
Vielen Dank und liebe Grüße