Beiträge von schmiggedi

    Danke für die Antworten. Natürlich weiß ich, dass es nicht schlau war das mit dem Mietvertrag nicht zu regeln oder blind davon auszugehen, dass die Mitbewohnerin ihre Miete zahlt. Vielleicht ein bisschen naiv, aber ich habe eben an das Gute in ihr geglaubt. Mit dem Vermieter habe ich schon diesbezüglich gesprochen. Der ist zum Glück ganz locker und hat da auch Nachsicht, wenn wir das Geld jetzt erstmal zusammen kratzen müssen und das ein bisschen dauern kann.

    Um das Geld ist es natürlich auf der einen Seite sehr ärgerlich. Was mich aber fast noch mehr nervt/sauer macht, ist, dass diese blöde Trulla mit dieser Dreistigkeit auch noch durchkommt und nichts zu befürchten hat. :mad:

    Hatte gehofft es gäbe eine Möglichkeit, sie auf die mündliche Zusage festzunageln. Und irgendwie ist ein Einzug ja auch ein sich mit den Bedingungen einverstanden erklären und somit eine Art Vertrag.

    Hallo liebe Community,

    ich bzw. meine WG hat ein riesen Problem.

    Zum 1.7. diesen Jahres haben wir in unserer 4er WG eine neue Mitbewohnerin bekommen. Wir hatten alle Details geklärt und fanden uns gegenseitig sympathisch. Ich hatte Ende Juni ihren Perso kopiert und eine Mail an meinen Vermieter formuliert, in der ich ihn über die neue Mitbewohnerin informiert und um das Aufsetzen eines neuen Mietvertrages gebeten habe. Es ist nicht ungewöhnlich, dass mein Vermieter längere Zeit braucht um auf Mails zu antworten. Das bin ich schon gewohnt. Als nach 2 - 3 Wochen immer noch keine Reaktion kam, habe ich telefonisch nachgehakt, worauf mir seine Frau mitteilte er sei momentan im Ausland und würde das nach seiner Rückkehr erst bearbeiten können. Ehrlich gesagt, habe ich das ganze dann ein bisschen schleifen lassen und halb vergessen, weil beruflich viel zu tun war und ich jede Menge anderen Kram um die Ohren hatte, so dass es nach wie vor keinen Mietvertrag mit der neuen Mitbewohnerin gibt.

    Vor ca. 4 Wochen kam dann Post vom Vermieter, dass es Mietrückstände in höhe von 542€ gäbe, die auf unsere neue Mitbewohnerin zurückzuführen waren. Als ich sie drauf angesprochen habe, meinte sie ihre Mutter würde das für sie zahlen und das müsste eigentlich überwiesen sein. Ich habe also den Vermieter angerufen und gefragt, ob es vllt eine Zahlung gäbe, die er einfach nicht zuordnen könne. Das verneinte er. Daraufhin wollte meine Mitbewohnerin ihre Mutter drauf ansprechen und nachhaken wo das Problem sei.

    Das ist nun mittlerweile anderthalb Wochen her. Unsere Mitbewohnerin ist seitdem spurlos verschwunden. Antwortet nicht auf Nachrichten und geht nicht ans Telefon. Die hat uns einfach sitzen gelassen. Alles was wir haben ist die Kopier ihres Persos, ein Zimmer mit einer Matratze, ein paar Klamotten und Schulunterlagen und den SMS/Whatsapp-Verlauf in dem das Zimmer schriftlich zugesagt wurde. Kann ich damit bei einem Anwalt irgendwas erreichen oder ist die Situation komplett aussichtslos? Sie schuldet uns bisher 3 Monatsmieten + NK (930€)

    Vielen Dank und viele Grüße,
    schmiggedi

    Hallo Community!

    Es geht um folgendes:
    In der letzten Woche am Mittwoch habe ich mir mit einem Freund eine Wohnung angesehen. Am darauf folgenden Donnerstag wurde telefonisch Interesse bekundet, worauf hin die Zusage vom Vermieter kam und ein Termin zu Mietvertragsunterzeichnung ausgemacht wurde. Am Montag musste ich die Wohnung aus persönlichen Gründen allerdings wieder absagen. Daraufhin bekam ich die Antwort vom Vermieter, dass ich die Wohnung nun beziehen müsse, da bei mündlicher Zusage bereits ein Vertragsverhältnis bestünde.

    Mir ist klar, dass mündliche Verträge durchaus geltend sind. Allerdings hatten wir zu dem Zeitpunkt der telefonischen Zusage keinerlei Infos über Sachen wie Höhe der Kaution, Staffelmiete, Mietdauer oder Energieausweis. Soweit ich weiß, müssen solche Dinge geklärt sein, bevor ein mündlicher Vertrag rechtens ist. Wenn ein mündlicher Vertrag so geltend wäre, bräuchte man ja gar keinen schriftlichen mehr.

    Die Zusage, erfolgte wie gesagt nur am Telefon und ist nirgends schriftlich fixiert. Außerdem haben wir nie eine Selbstauskunft abgegeben, so dass der Vermieter nur Vor- und Nachnamen von uns hat und uns vermutlich gar nicht ausfindig machen könnte.

    Jetzt zu meiner Frage: Kann der Vermieter uns wirklich zwingen in die Wohnung einzuziehen bzw. habe ich irgendwas zu befürchten?


    Vielen Dank und viele Grüße,

    Jannik Wittke

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