Beiträge von AJ1900

    Und außerdem ist sogar fragwürdig ob diese Wohnung überhaupt vermietet werden darf, weil diese Kellerzimmern gehören jeweils zu den Hauptwohnungen. Und laut Baugesetzordnung muss für jedes vermietete Zimmer bzw . Wohnung auch ein Parkplatz vor dem Haus vorhanden sein. Irre ich mich da auch??? Oder ist das Fakt...!

    1. Mich würde immer noch interessieren um was für eine Größenordnug es hier geht? Was bezahlst du ca. an Miete, und was meinst du wohin du da mindern könntest oder solltest. Am Ende reden wir hier im Jahr von 25€, oder wie? Oder geht es nur darum deinen Vermieter zu ärgern?
    2. Die Frage ob so eine "Wohnung" vermietet werden darf ist in deine Fall berechtigt, daher würde ich mir überlegen ob du das ernsthaft in Frage stellen willst. Möglicher weise hast du damit nämlich recht, was dann dazu führt das du über kurz oder lang die Wohnung wirst räumen müssen.
    Jedenfalls ist das Mieten einer Wohnung die keine ist, kein "Mangel" im klassischen Sinne der dir Prozente XY als Mietminderung einbringt.

    Hallo,

    wenn die "Maklerregelung" individuell abgefasst ist, dann wird sie wahrscheinlich gültig sein. Schließlich hat der Vermieter die Kosten ja tatsächlich aufgebracht und will natürlich nicht, dass die Mieter nach kürzester Zeit wieder ausziehen. Ich persönlich finde eine solche Abfindung besser, als einen zweijährigen Kündigungsverzicht. Wenn du in den nächsten zwei Jahren nicht ausziehst, dann ist doch ohnehin egal. Sei doch froh, dass es die neue Regel gibt und du den Makler nicht bezahlen mußt- dann wäre das Geld schon weg.

    Mit der Küche klingt doch fair. Der Vermieter hat sie dem Vormieter quasi abgekauft und will jetzt einen Abstand vom Nachmieter. Dafür ist das dann deine Küche.

    Wenn dir das alles nicht gefällt, brauchst du dich aber nicht darauf einlassen und nimmst die Wohnung nicht.

    Gruss
    H H

    Also gefühlt hört sich das für mich an wie der typische Fall der einem vor Gericht evtl. um die Ohren fliegt, zumindest das was diese Abstandszahlung angeht. Alles andere finde ich jetzt auch nicht besonders spektakulär.

    Sehr kompetente Antwort Mr. Vodoo


    Sorry, hat sich für mich so angehört, als hättest du eine Wohnung ohne Wasseranschluss gemietet, und würdest jetzt den fehlenden Wassernaschluss als Mangel anführen wolle? Korrigiere mich bitte wenn ich das falsch verstanden habe.

    Ein Tipp für Mieter: Lernt zu reden! Ruft den Vermieter an, bittet um einen Termin und beredet das Problem und vor Allem: Zeigt Euren ernstgemeinten Willen das problem zu bekämpfen.

    Wenn ein Mieter bei mir zwei Monate Rückstand hat und gar nicht erst versucht hat, zu mir Kontakt aufzunehmen und zu erklären, wieso ich in dem Monat mal wieder keine Miete von ihm auf dem Konto sehe, bekommt er von mir auch eine fristlose sowie eine hilfsweise fristgerechte Kündigung. Es ist das mindeste, was man erwarten kann, dass ein Mieter sich meldet und seine Versäumnisse einsieht und sich erklärt.

    Meiner Meinung nach kann nur noch Kulanz des Vermieters die fristgerechte Kündigung abwenden. Viel Erfolg beim Gespräch!

    Zitat: "Mietschulden sind zustande gekommen, da unter anderem Zahlungen des Jobcenters ausblieben"
    Muß man eigentlich nocht mehr wissen? Nach dem ersten Satz hätte man doch eigentlich auch aufhören können zu lesen.

    Das ist natürlich alles blödsinn. Wenn es dem Vermieter darum geht, das du nicht nach 12 Monaten wieder ausziehst ist das schon verständlich, aber dann schlage ihm doch vor, das ihr euch aus eine Mindesmietdauer einigt, wenn das für dich möglich ist.
    Zu der Küche ist es natürlich im Prinzip rechtens, das du eine Küche kaufst/übernimmst, und die Summe ist jetzt erst mal auch nicht unbedingt auffällig. Das du die Wohnung evtl. nicht bekommst wenn du Sie nicht nimmst, ist nicht rechtens, ob und wie du nach Vertragabschluss dann darübe rumklagen willst, ist eine anderes Thema.
    Nach drei Jahren der Nutzung der Küche wirst du mit Argumentation aber wohl keinen Erfolg mehr haben.
    Ich gebe hier mal einfach das Stichwort "Bestellerprinzip".

    Hallo AJ1900,

    danke für den Hinweis. Nein, keineswegs führe ich hier irgendwelche Kriege nach dem Motto "böse, böse Kapitalisten". Keine Sorge, dass ist nicht mein Naturell. Vllt. sollte ich ergänzen, dass ich wirklich an der Wohnung hänge, habe neben Geld für eine selbst eingebrachte Küche (8,5 T€) sowie diversen Arbeiten auch jede Menge reingesteckt und fühle mich dort mehr als wohl. Dann aus seinem Umfeld "gerissen" zu werden tut weh und dass möchte man doch nicht gerne kampflos aufgeben.

    Bin sehr dankbar auch für realistische Einschätzungen zum Prozess(kosten) - Risiko. Klar, Anwalt wähle ich sorgsam aus. Wollte einfach nur mal meinen Standpunkt schildern. Wenn man mir - durch Seiten des Vermieters - mal paar Infos (wie Gutachten etc.) geben würde, könnte ich mir ein Bild über die genaue Situation machen....aber soooo??? Ne.

    Ja, man sollte wirklich nicht zuviel Geld in eine Mietwohnung stecken, aber gut eine Küche ist ja vieleicht nicht verloren, oder? Das emotionale ersetzt dir natürlich keiner.
    Ansonsten ist halt Abriss und Neubau eigentlich der klassische Fall. Ich persönlich würde mir da nich allzu viel Hoffnung machen, das du da bis zur Rente wohnst, und dementsprechen auch nicht allzu viel Geld und Energie als nötig Investieren.
    Am Ende gewinnt in solchen Prozessen nämlich keiner, höchstens noch die Anwälte.

    Naja, anmaßend finde ich dass nicht, denn wie Du richtig ausführst, ist es der JOB der Immo-Firma Gewinn zu erwirtschaften. Und in diesem JOB der Immo-Firma muss natürlich auch ein "Riskio" eingerechnet werden, dass sich nicht alle Mieter für dumm verkaufen lassen, einknicken bzw. sich wehren. Auf eine natürliche Gegenwehr sollte sich Immo-Entwickler oder Spekulanten schon einstellen.

    Natürlich ist es sein gutes Recht, hochwertige Wohnungen bauen zu wollen und ja, er hat vllt. Kosten von rd. 5T€ ja qm. Jedoch verkauft der auch den qm im Anschluss für rd. 11T€ (ist belegter Fakt).
    Ich denke aber auch, dass es in München auch für den Mieter gute Anwälte gibt. Mir liegt bis heute das - in der Kündigung erwähnte - Gutachten leider nicht vor, sodass ich mir hier kein Bild machen kann ob seine Interessen gerechtfertigt sind.

    Fristgemäß räumen werde ich auf Grundlage der jetzigen mir bis dato vom Vermieter vorgelegten Informationen sicher nicht.

    Wie AndreasC1977 schon sagte, spielst du damit ein riskantes Spiel, das solltest du dir vorher klar machen. Denke daran du bist nicht der Rächer der Enterbten der es aus Prinzip den bösen Immobilienhaien mal zeigen will, bzw. sollte das wirklich nicht dein Antrieb sein.
    Such dir bitte einen "guten" Anwalt in dem Sinne, das er dich auch auf alle Risiken hinweist, und nicht einen der wegen des potentiellen Streitwertes schon Dollarzeichen in den Augen hat.
    Ansonsten ist es natürlich richtig sich kritisch ein Bild über die Fakten zu machen, wenn man auch dann danach handelt, umso besser.

    Das mit dem Mietspiegel und der ortsüblichen Vergleichsmiete ist eine Wissenschaft für sich, ich wäre mir da nicht zu sicher. Da kommt es halt auf alle möglichen Faktoren an. 90€ innerhalb von 4-5Jahren erscheine mir auf den ersten Blick erst mal als nicht unlogisch. Klär doch erst mal sicher ab, was an Mieterhöhung überhaupt möglich wäre, dann fallen die weitern Entscheidungen auch leichter.

    Na wenn das dann jetzt so schlecht aussieht dann hat das ja kein zweck weiter darüber zu Diskutieren. Es sind 2 Kabel in der Wand verbaut, wie viel Kabel sollten denn für Telefon, Internet und Fernsehen vorhanden sein? 3 vielleicht? Da 2 vorhanden sind kann man doch davon ausgehen das die ausreichen. Nur mal angenommen es ist nicht der Kabel Anschluss sondern eine Leitung in der Wand wie zb. eine Steckdose oder Lichtschalter, soll ich das dann auch so hinnehmen weil der Vermieter die Kabel damals verlegen lassen hat und er damit seine Pflicht erfüllt hat? Man merkt sicher das ich angepisst bin was diese Situation angeht, es ärgert mich sehr das es da keine eindeutige Rechtssprache geht, dann kann ich ja nur hoffen das mein Vermieter sich da was einfallen lässt.


    Du brauchst gar nichts hinnehmen, nur solltest du schon wissen woran das sicher liegt, bevor du Forderungen aufstellst. Es ist halt irgendwo recht unwahrscheinlich das eine Nagel irgendwo im Haus dafür verantwortlich ist, das das Fernsehen geht, alles andere aber nicht.
    Vieleicht erst mal Rücksprache mit anderen Mietern im Haus halten, woher die ihr Internet beziehen.

    Der Check bei Kabel Deutschland ob an meiner Adresse ergibt das: Glückwunsch! An Ihrer Adresse können Sie
    telefonieren und mit Glasfasergeschwindigkeit mit
    bis zu 200 Mbit/s superschnell im Internet surfen.
    Wie wird der Check gemacht? Das Haus ist bei Kabel Deutschland gemeldet weil jeder hier im Haus Kabel Anschluss hat, also muss es ja gehen, egal ob 1 Kabel oder 2-3-4-5 Kabel, der Check zeigt es geht also muss doch jemand die Verantwortung tragen.

    Frage doch einfach mal im Haus rum, wer sonst noch über welche Kabel sein Netz bezieht, und ob überhaupt. Das könnte doch evtl. schon mal Indizien bringen?

    Kräftigere Farben würde ich schon vorher neutral überstreichen. Das wird wahrscheinleich kaum eine VM akzeptieren können. Bei hellem gelb und evtl. auch bei wirklich hellem blau, könnte man es vieleicht lassen, wenn es professionell gemacht ist.
    Unabhängig davon würde ich aber schon vorher mit dem VM Rücksprache halten, und zumindest mal zeigen, das Sie schon grundsätzlich bereit sind was zu machen, guten Willen haben, dann löst sich oft auch ganz viel in Wohlgefallen auf.

    Was wurde denn im MV vereinbart? Ein Kabelanschluss muß natürlich funktionieren, das ist schon klar, ob jeder Kabelanschluss aber zwangsäufig die Fähigkeit beinhaltet zugang zum Netz zu ermöglichen da hätte ich jetzt auch erst mal meine Zweifel.
    Sollte das in deinem Fall nicht so sein kannst du auch keine Änderung fordern. Das Problem kenne ich leidlich auch schon weil einem jeder Techniker was anderes erzählt abängig davon was er einem gerade verkaufen will, oder für wen er arbeitet.

    Also Gas muß frei und zugänglich sein. Das das bei einem Internetanschluss auch so wäre, kann ich mir kaum vorstellen, das ist wohl kaum sicherheitsrelevant.
    Ob man dann daraus einen Anspruch auf die Übernahme von Fahrkosten für einen Technicker ableiten kann den man selbst beauftragt, ist noch mal ein ganz anderes Thema. Aber wie du schon selber schreibst, von wegen "Fass aufmachen".

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!