Und außerdem ist sogar fragwürdig ob diese Wohnung überhaupt vermietet werden darf, weil diese Kellerzimmern gehören jeweils zu den Hauptwohnungen. Und laut Baugesetzordnung muss für jedes vermietete Zimmer bzw . Wohnung auch ein Parkplatz vor dem Haus vorhanden sein. Irre ich mich da auch??? Oder ist das Fakt...!
1. Mich würde immer noch interessieren um was für eine Größenordnug es hier geht? Was bezahlst du ca. an Miete, und was meinst du wohin du da mindern könntest oder solltest. Am Ende reden wir hier im Jahr von 25€, oder wie? Oder geht es nur darum deinen Vermieter zu ärgern?
2. Die Frage ob so eine "Wohnung" vermietet werden darf ist in deine Fall berechtigt, daher würde ich mir überlegen ob du das ernsthaft in Frage stellen willst. Möglicher weise hast du damit nämlich recht, was dann dazu führt das du über kurz oder lang die Wohnung wirst räumen müssen.
Jedenfalls ist das Mieten einer Wohnung die keine ist, kein "Mangel" im klassischen Sinne der dir Prozente XY als Mietminderung einbringt.