Beiträge von AJ1900

    Warum nicht über eine gewaschene Mietminderung nachdenken. Diesbezüglich habe ich hier nichts gelesen. Wenns ans Geld geht
    spuren viele schnell und Beweise gibt es ja genügend. ]Mietminderung wegen Lärmbelästigung.


    Das wird den lärmenden Mietern aber relativ egal sein? Kann man natürlich machen, trotzdem braucht man eine Lärmprokoll usw. sprich das volle Programm.
    Das sich dieses Klientel wie es scheint, allerdings von Protokollen beindrucken lässt, wage ich mal zu bezweifeln. Anzunehmen ist daher das sich das alles noch eine ganze weile hinziehen wird, ob nun mit Mietminderung oder ohne.
    Ob da eine am Ende wahrscheinlich recht überschaubare Summe an Mietminderung hilft, das auszuhalten?

    Na du könntest z.Bsp. die real entstandenen Mehrkosten geltend machen? Beabsichtigter Einzugstermin und Zustand der Wohnung sollten dafür natürlich am besten schriftlich festgelegt sein. Die Kaution hat damit aber eigentlich erst mal nichts zu tun. Willst du denn aus dem Vertrag überhaupt raus? Ich meine wenn nun saniert wird lohnt es sich evtl. doch zu warten, oder?
    Hast du denn schon mit dem Vermieter gesprochen, was da zu machen wäre?

    "Lustig ist das Vermieterleben, faria, faria ho" Sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.;).
    Ansonsten erst mal den Mietvertrag angestrengt studieren und schauen was da so alles interessantes geregelt ist, oder auch nicht. Die Entfernung von 100 Km macht die Sache natürlich nicht unproblematischer.
    Am Ende stellt sich vieleicht sogar noch raus, das du für den Garten verantworlich bist? Insofern erst mal den Ball Flach halten und sich informieren.

    Guten Tag alle zusammen,

    ich bin neu hier und habe gleich ein paar Fragen..
    Mein Partner und ich beziehen seit dem 01.09.2015 eine Mietwohnung. Die Wohnung befindet sich in einem alten Bauernhaus und wir haben insgesamt 1 1/2 Monate renoviert (Vormieter Kettenraucher,...). Die Wohnung wird mit Brunnenwasser versorgt.

    Uns ist am Anfang schon aufgefallen, dass das Wasser riecht. Außerdem ist es "schmierig". Bzw. wird es schmierig wenn es mit Seife etc in Kontakt kommt. Nur das pure Wasser fühlt sich ganz normal an. Wenn ich mich nicht täusche schmeckt das Wasser auch leicht süßlich (ist mir beim ersten Duschen aufgefallen).

    Jetzt möchte ich gerne wissen welche Qualität so eine Wasserversorgung liefern muss? Und wenn da was ausgebessert werden muss, wie ich am besten vorgehe.. Der Vermieter wohnt gleich um die Ecke und wir möchten nicht zu Anfang für "Stress" sorgen, allerdings müssen wir uns ja auch nicht mit "schlechtem" Wasser zufrieden geben?

    Ich hoffe auf Tipps!

    Liebe grüße!

    Mal ganz unbedarft, was soll das Wasser sonst tun als "schmierig" werden, wenn es mit Seife in Kontakt kommt? Also bei meinem Wasser ist das auch so, alles andere würde mich irgendwie auch wundern?
    Ansonsten müsste man wohl das Wasser mal fachkundig prüfen lassen. Wie man das machen lässt, dafür gibt es aber auch ein Wust an Vorschriften, angefangen damit das man das Wasser erst mal eine paar Sekunden durchlaufen lassen muß, usw.
    Eine öffentliche Stelle die das kostenlos macht, kenne ich jedenfalls nicht, sollte es darum gehen.

    Vielen Dank für die schnellen Antworten. Der Textilboden ist seit über 10 Jahren in der Wohnung, deshalb stimmte ich einer Erneuerung natürlich zu.

    Zwischen einer Erneuerung zustimmen und einem Mieter die Wohnung ausräumen und ihn in ein Hotel einquartieren, besteht für mich jetzt erst mal nicht unbedingt ein unmittelbarer Zusammenhang? Ich meine bei mir wurde auch schon mal der Fußboden erneuert, trotzdem bin ich nicht in ein Hotel gezogen? Es schläft sich auch ohne Teppichboden ganz gut?

    Hallo zusammen,
    in meiner 1,5 Zimmer Mietwohnung (ca. 40qm) soll der Fussboden erneuert werden, sprich der alte Teppichboden raus und ein neuer Laminat wird verlegt. Natürlich zahle ich als Vermieter die Materialkosten und das Verlegen des Bodens.
    Bin ich verpflichtet dem Mieter eine Speditionsfirma (Abbau der Möbel, Ausräumen, Verpacken, Lagerung in Container, anschließend wieder Aufbau und komplettes Einräumen) zu zahlen? Außerdem soll ich die Pensionskosten für die Zeit der Renovierung übernehmen? Meines Erachtens ist das nicht Sache des Vermieters, da die Renovierung auf Wunsch vom Mieter kommt. :confused:
    Viele Grüße, dresevel


    Na im Prinzip ja, wenn es nicht anders möglich wäre. Bloß wenn es der Wunsch des Mieter ist, dann sicher nicht, zw, dann würde ich es halt lassen. Außerdem sollte das in in der Wohnung vieleicht auch möglich sein, ohne das man gleich in ein Hotel ziehen muß. Evtl. kann man ja auch die Möbel von einer Seite auf die andere räumen.


    Und aus seiner Sicht auch völlig klar, das sich erst die Vollsanierung lohnt.
    Wenn er aber gar nicht reagieren will und lieber eine Mietminderung in Kauf nimmt, dann ist das so.
    Eine sanierte Wohnung würden wir uns auch leisten, allerdings hat der Altbau auf der anderen Seite einigen Charme, der sonst fehlen würde und ich bin auch selbst handwerklich fit einige Mängel zu beheben, allerdings muss ich das mit ihm abklären und so kann er sich auch an dem Aufwand beteiligen.


    Evtl. würde ich das mal anklingen lassen, das ihr gar nichts gegen eine Sanierung habt, und auch bereit seid eine höhre Miete zu akzeptieren. Das ist ja immer die Urangst eines jeden Vermieter der sanieren will, das man Mieter in den Wohnungen hat, die sich gegen alles sträuben, und den Bau behindern.
    Das würde es für den VM unter umständen auch sinnvoll machen die Mängel abzustellen, wenn er nicht sofort damit rechnen muß das zum danke bei Baubeginn seitenweise Schreiben vom Mieterverein und Anwalt eingehen.


    (2) Kann ich dauerhaft die Miete senken lassen, da die Dämmung abgerissen worden ist und nicht erneuert wurde? (Die Wände sind außen Wände und im Winter ist es dementsprechend kalt.) Die Mietbedingungen müssten sich somit doch aus "Vertraglicher Sicht" geändert haben?


    Mhh, darüber könnte man streiten. Eigentlich bestand der Mangel in der Innendämmung, so wie sich das anhört. So was macht man einfach nicht, bzw. nur sehr eingeschränkt. Die Entfernung diese Baumangels berechtigt eigentlich nicht zur Minderung, eher im Gegenteil, sondern eher hättest du die Mieten mindern sollen solange dieser Mangel bestand, und nicht nachdem er beseitigt wurde?
    Wenn nun dein Vermieter ein Aussendämmung anbringt, wie das eigentlich richtig wäre, wäre das wohl eine energetische Sanierung und könnte wohl auf die Miete umgelegt werden.
    Mal ganz davon abgesehen, das so eine Dämmung "raumweise" meisten eh kaum einen entscheidenden Unterschied ausmacht, eher macht das Schaden, wie man sieht. Wenn es darum geht sollte man sich eher die Fenster anschauen, zumindest mal wenn der Wind nicht schon durch die Ritzen des Mauerwerkes pfeift.
    Kurz gesagt, du hast Anspruch auf eine mangelfrei Wohnung, nicht aber auf wiederherstellung der alten Mängel. Wäre jedenfalls mein Standpunkt.

    Noch mal ein kurzes Update: eine Öffnungsklausel habe ich nicht in meinem Mietvertrag. Rein von dieser Warte aus sind die Dinge also in Ordnung.
    Im nächsten Schritt werde ich alle meine Nachbarn fragen, ob sie sich belästigt fühlen. Falls hier ein "Ja" kommt, ist es natürlich vorbei. Aber man wird sehen.

    Alles in allem: Vielen Dank !

    Mhh, ein recht renitenter Griller. Um mal etwas zu Schlichtung beizutragen, nimmst du vieleicht am besten einen Gasgrill, wenn elektro nun gar nicht geht, was ich durchaus verstehen kann, diese Elektrodinger sind meistens echt für die Tonne. Damit sollte sich die Belästigung auf ein Minimum reduzieren lassen, und dein Fleisch trotzdem die nötige Hitze abbekomen. Und wo sich keiner beschwert, wird auch keiner was verbieten.
    Das ändert zwar nichts an der Sachlage, wäre aber vieleicht ein Kompromiss?

    Mhh, für mich hört sich das so an als wäre er Vermieter ganz froh wenn du das weite suchst. Insofern wirst du bestimmt die Miete mindern können, davon hast du aber noch keine Warme Bude oder Wasser.
    Meine Erfahrung geht da hin das es wohl besser wäre sich eine andere Wohnung zu suchen, denn du kannst dir zwar alles möglich auf dem Rechtweg einklagen, wenigsten theoretisch, aber was bringt dir das, wenn du nach einer dann tatsächlich erfolgten Sanierung wesentlich mehr zahlst als vorher? Das alles würde ja nur dann Sinn machen, wenn du auch bereit bist die neue Miete nach Sanierung zu bezahlen.

    Der Öl-Verdampfer ist erst 4 Jahre alt und er läuft super. Es sind halt nur die alten Öltanks, die marode sind und auch nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Nur neue Tanks einbauen geht nicht, weil bedingt durch Umbaumaßnahmen in den letzten Jahren zwar die alten Kunststofftanks zerkleinert entsorgt, bzw. mit Sand gefüllt im Keller verbleiben können, aber keine neuen dort eingebaut werden können (der Einstieg in den Keller ist zu klein).

    Modernisierung? Tja - wir bekämen zwar einen neuen Ofen, aber irgendwie ist es vom Wohnwert doch eher ein Schritt zurück. Ein Pellet-Ofen ist doch nur ein besserer Kaminofen, nur das er etwas länger brennt. Als Zusatz- Wärmequelle wäre das ja o.k., aber als Hauptheizung...?

    Wäre ja fast wie zu meiner Kindheit, als ich ständig Kohlen aus dem Keller in die Wohnung schleppen musste...

    Ach so ist das. Na gut, wen es ein halbwegs modernes Gerät ist, was nun beim besten willen nicht mehr nutzbar ist, ist das natürlich doppelt blöd.
    Trotzdem würde ich mal den Vermieter darauf hinweisen, das es wohl kaum Zukunft hat einen Pelletofen in ein Miethaus zu bauen. Das ist ja noch blöder, als einen neuen Ölofen an steinalte Öltanks anzuschliesen.
    Also für mich kämme da eigentlich auch nur Gas in frage. Bei der Modernisierung geht es am Ende aber auch um Energieeffizienz usw.. Das ist dann wieder ein sehr weites Feld.
    Aber allein schon die Logik würde hier jenseits aller Paragraphen einfach für Gas sprechen.
    Welcher Mieter will bitte andauernd einen Pelletofen befeuern? Der wird das Haus nach euch doch sicher nur schwer vermieten können?

    Moin zusammen,

    unser Ölverdampfungsofen kann nicht mehr in Betrieb genommen werden, weil die Öltanks marode sind.

    Unser Vermieter will nun stattdessen einen Pelletofen mit 15 L-Tank im Wohnzimmer aufstellen, weil ihm eine Gaszentralheizung (das war der erste Plan...) zu teuer ist.

    Der Ölofen heizte automatisch, d.h. 1 x im Jahr Öl tanken und 1 x pro Heizsaison warten. Fertig. Bei einem Pellet-Ofen sieht das da schon anders aus: manuelle Tankbefüllung 1 - 2 x die Woche, die Säcke lagern und schleppen.

    Müssen wir das als Mieter so hinnehmen oder können wir verlangen, dass die Miete reduziert wird?

    LG


    Ehrlich gesagt kann ich die Bedenken verstehen, zwar jetzt nicht unbedingt wegen der Bequemlichkeit, aber ich würde möglichst keine Heizung installieren an die eine Mieter selber Hand anlegen muß. So groß können evtl. Einsparungen gar nicht sein. Vieleicht könnt ihr ja euren Vermieter mal diesen Denkanstoss geben?

    Bei Rückgabe der Schlüssel noch bemerken, dass es mir eine Freude bereitet, zu wissen, dass sie jetzt glücklich ist.


    Ist zwar recht sinnlos und kleingeistig, aber wenn man es für sich selbst braucht kann man das ja machen. Alternativ könnte man auch einfach froh sein das man den Raum ohne Kosten nutzen durfte?

    Leipziger82
    cool danke.

    12,70 € kalt und der Höchstpreis beträgt dort 10,44 €. Und das ist kein Erstbezug, eher im Gegenteil.

    Klar, muss ich die Wohnung nicht beziehen, aber wie gesagt ich bin mir nicht sicher, ob ich noch was anderes finde. Das Problem ist auch, dass ich nicht aus Hamburg komme und viele Besichtigungstermine einfach nicht wahrnehmen kann..


    Nur als Tipp. Ein Vermieter muß die Miete die er vorher auch bekommen hat nicht senken. Und im zweifel hat man dann eben die Miete vorher auch schon bekommen.:rolleyes:
    Aber klar, man kann natürlich einziehen und dann anfangen zu klagen, wenn es schön macht. Ich würde trotzdem nicht dazu raten eine Wohnung zu mieten, bei der man sich schon vorher subjektiv betrogen fühlt.
    Übrigens um das zu verhindern verlangt der VM wohl vor allem diese 900,- Abschlag. Womit es dann wieder seinen Zweck erfüllt hätte wenn du die Wohnung nicht nimmst.

    Wenn der Makler clever ist, verlangt er das Geld bei Vertragsabschluss in bar und ohne Quittung, darauf würde ich mich schon mal einstellen. Da ist es dann an dir, was dir die Wohnung wirklich wert ist. Das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Aber sieh es doch mal so, wenn es dir die Wohnng am ende doch wert sein sollte, wird es wohl irgendwo auch seinen Grund haben, oder? Sprich der Mietpreis wird wohl halbwegs atraktiv sein, oder die Wohnung besonders schön, oder/und in einer guten Lage.
    Wenn es so nicht ist würde ich die Finger von lassen.

    Nein, das ist grundsätzlich richtig. Aber sie waren eben nicht neu gestrichen, sondern eben weiß mit grauschimmer...
    Er hat halt immer alle Mieter ausziehen lassen, ohne das diese frisch gestrichen haben. Naja aber irgendwann muss es mal wieder getan werden und dieser Punkt ist jetzt erreicht. Aber mit welcher rechtfertigung müssen wir das tun, was er versäumte?


    Na ja, am Ende wohl deshalb weil ihr die Wohnung so übernommen habt, und das so vereinbarrt wurde? Also zumindest das was schriftlich festgelegt ist, würde ich schon machen. Am Ende irgendwelche Umzugshelfer vor Gericht aussagen zu lassen, wie weiß die Tapete wirklich wahr, ist wohl kaum besonders sinnvoll, oder? Das mit dem Teppich ist wohl auch logisch, zumdest der erste Absatz, alles andere wie Heizungen Türen usw. halte ich auch nicht für nötig das zu machen, ist jedenfalls wohl ein Streitfall, in Bezug auf Schönheitrep. usw.
    Was ist das denn überhaupt mit dem tapeziern? Fällt die Tapete von der Wand, oder ist die so stark beschädigt?

    Hm ich bin ja nun kein Experte, aber unter "alles in Ordnung" versteh ich nicht, dass sie renoviert ist.
    Im Zweifelsfall hätten wir auch Umzugshelfer, die bezeugen könnten, dass die Wohnung unrenoviert war.

    Farbanstriche gibt es keine, Tapete ist/war/bleibt schlichte Raufaser.
    Es geht auch letzendlich beim Streichen nur darum, dass die Wände vor allem im Dechenbereich und den Ecken eben nicht mehr super hell weiß sind, sondern einen leichten grau/schwarz Schleier haben, sodass ein stellenweses Streichen ggf optisch auffällt.
    (Nichtraucherhaushalt)


    Also im Anhang steht aber doch das die Zimmer weiß gestrichen waren? Ist das falsch?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!