Beiträge von AJ1900

    Mein Vermieter ist so beharrlich bei seiner Position hinsichtlich des Bodens, dass ich langsam selbst an meiner Logik zweifle.....


    Würde ich ähnlich sehen. Die Frage ob und wie hochwertig ein PVC-Boden wirklich ist, wird im zweifel wohl ein Richter/Gutachter klären, mindestens dann wenn der nicht im Mietspiegel erwähnt wird.
    Und es gibt durchaus hochwertige PVC Böden, die mehr kosten als z.Bsp. ein Fliesenbelag. Zum Faktor Zeit. Wie alt etwas ist spielt eigentlich keine Rolle, wichtig ist die Funktionstüchtigkiet. Kurz gesagt, 100 Jahre alte Jugendstilfliesen werden nicht minderwertig nur weil sie alt sind.

    Na klar, kann man hier wohnen :), nur heize ich hier extrem und es dauert echt ewig bis es dann erst mal warm ist.
    Ich habe halt einen Vergleich durch andere Wohnungen hier im Gebäude und dort sammelt sich nicht so viel Wasser an den Fenstern, bilden sich Risse oder sonstiges. Bei denen ist es auch nicht so kalt wie bei mir.
    Es ist ja auch die Frage ob sich dann irgendwann Schimmel bildet, durch die ganze Feuchtigkeit.

    Wenn du micht fragst, heizt du einfach zu wenig. Übrigens war es die letzten Tage in Berlin nachts kaum unter Null grad und am Tage wares immer so um 1-3 Grad. Wie alt sind die Bilder? Von der kurzen Phase um -12 Grad vor 2-3 Wochen?
    Einen Grund für eine Mietminderung kann ich nur dann erkennen, wenn die Wohnung eben nicht wirklich beheizbar ist, und nicht weil es lange dauert bis es warm wird. Für solche Temparaturen hat das Heizventil nämlich die Stufe 5.

    Sachverständige die kostenlos arbeiten, sind mir nicht bekannt. In gedämmten Gebäuden ist aber das Lüften und Heizen besonders wichtig, da die Gebäude oft derart dicht sind, das die Feuchtigkeite einfach nicht austreten kann.
    Evtl. würde auch eine Zwangslüftung helfen. Es ist jedenfalls keinesfalls so, das Schimmel immer auf einen Baumangel zurückzuführen wäre. Wenn das in deinem Fall nicht so ist, beschädigst du durch mangeldes lüften und heizen sogar die Mietsache.

    Hier gilt das Verursacherprinzip. Wer der Verusacher in diesem Fall ist, wird im zweifel ein Richter, bzw. ein Gutachter feststellen. Ob man dafür dann einen Prozess anstregen sollte, ist ein anderes Thema. Ich als Vermieter würde so etwas jedenfalls erst mal beseitigen und schauen ob es wieder kommt.
    Man kann natürlich auch Feuchtmessgeräte usw. aufstellen, die klären ob wirklich genug gelüftet/geheizt wird, usw. Alles in allem sehe ich dafür aber in diesem Fall, erst mal noch keinen besonderen Grund.
    Ansonsten, "zahlen" musst du eh erst nach der zweiten Instanz, und wenn der Gerichtsvollstrecker vor der Tür steht. Evtl. kommt aber dann eine Verrechnung mit einer evtl. Kaution in frage?

    Hallo, mein anliegen ist folgendes.
    Ich möchte gerne meine wohnung an einen nachmieter übergeben. Die hausverwaltung sagte mir ich soll mich an die zuständige maklerin wenden. Die maklerin sagte mir dann ich bzw. der nachmieter müsse provision bezahlen für die bearbeitung des neuen mietvertrages. Laut dem neuen gesetz muss doch nur derjenige bezahlen der den makler beauftragt oder? Das wäre doch dann die hausverwaltung und nicht ich?!


    Rechtlich bist du hier voll auf der sicheren Seite, du must keine Provision bezahlen, der Nachmieter wohl auch nicht, das musstest du vor der neuen Gesetzgebung übrigens auch nicht.
    Natürlich wird die Hausverwaltung aber nach wie vor lieber an Leute vermieten die den Makler beauftragt haben, und die die Provision dann zahlen.
    Kurz gesagt, du musst keine Provision zahlen, die Hausverwaltung muß aber auch nicht an dich oder den Nachmieter vermieten.

    Interessant wäre erst mal, was gemietet wurde? Eine neu sanierte Wohnung, oder nur der Zustand wie bei der Besichtigung, oder irgend etwas dazwischen?
    Ich meine ein Übergabeprotokoll ist keine "to do" Liste für den Handwerker, sondern soll den Zustand der Wohnung bei Übergabe festhalten.

    Längere Mietverhältnisse scheinen nichts mehr zu gelten in der heutigen Zeit - das ist wirklich sehr schade.

    Na ja, die haben im zweifel noch nie etwas gegolten? Das einzige was sich da Auswirkt sind die längeren Kündigungsfristen. Unterm Strich würde ich sogar behaupten das es vielen Vermietern lieber ist, das der Mieter da nicht 20-30 Jahre drin wohnt. Eine Neuvermietung macht nämlich vieles einfacher.
    Teilweise ist es schon recht seltsam wenn man den Mietern immer erzählt, "ich verliere Sie als Mieter nur sehr ungern" in Wahrheit aber die Sektkorken knallen, sobald Sie draussen sind.:D

    Na die Aufforderung der Unterlassung der Lautstärke, wobei halt wie oben schon erwähnt wurde dies vor 22:00 Uhr nicht von Erfolg gekrönt wäre.


    Sprichst du hier ernsthaft von der Partei "Die Grünen", oder habe ich hier was mißverstanden? Wenn ja, warum sollten die dir bei deinem Lärmproblem helfen, und vor allem wie? Da wäre dann wohl ein, leider kostenpflichtiger, Fachanwalt der bessere Ratgeber.

    Jetzt sind uns einige Dinge dazwischen gekommen (kaputtes Auto, ein anderer Job usw.), jedenfalls können wir zur Zeit nicht die Insel verlassen. Hier auf Sylt ist es auch nicht so preiswert das wir mit unserem großen Hund so einfach für drei Tage Hotel bezahlen könnten, denn die wollen ja spätestens beim Auschecken ein ausgeglichenes Kundenkonto...

    Ja, Ja, auf Sylt laufen die Dinge eben dann doch ein bischen anders. Andererseits gelten auch auf der Insel deutsche Gesetze. In wie weit es sinnvoll ist deshalb Stress zu machen mußt du wohl selber entscheiden.
    Vieleicht kann man ja einen Kompromiss finden? In Niebüll sollte Preis jetzt im Winter für 3 Tage Hotel, oder Pension doch erträglich sein, denke ich.

    toffer,
    Mann ist, das schwierig :(
    Sehe ich das richtig, es könnte also sein, dass wir unsere Traumwohnung nicht bekommen, wegen eines Gesetztes, dass uns schützen soll! Und zwar, obwohl wir genau diesen Schutz in diesem Fall gar nicht wollen!?
    (Mann, sind wir undankbar ;))


    Nun ja, es gibt gesetzliche Regeln, an die muß sich eben jeder halten. So wie du das formulierst, kann man in eurem Fall sicher sagen, ja, ihr seid dann evtl. Opfer eines eigentlich erstaunlichen Mieterschutzes.
    Rate doch mal warum es in Ballungsgebieten Engpässe bei Mietwohnungen gibt, und die Preise steigen. Sicher nicht weil keiner Mietwohungen bauen könnte, sondern eher weil daran kein Interesse besteht, jedenfalls nicht im unteren bis mittlern Preissegment.

    Hallo,

    eine 3 Jahre alte Duschkabine zerspringt nicht bei sachgemäßer Benutzung. Das glaubst du doch selber nicht.

    Auch deine Stromrechnung ist doch Schwachsinn. 100 kWh. Da müsste der Maler 25 Stunden geföhnt haben.

    Mir kommt das alles etwas merkwürdig vor. Ich kann deinen Vermieter verstehen. Ist immer interessant, wie viele Dinge von selbst kaputt gehen.

    Gruß
    H H

    Fairer weise muß ich sagen das ich so etwas bei einer Duschkabine auch schon mal erlebt habe. Das war so eine PVC Duschkabine. Das Zeug war dann so spröde das einem das buchstäblich unter den Fingern zerbröselt ist, wenn man es nur mal falsch angeschaut hat. OK, die war wohl schon etwas älter als drei Jahre, aber ich habe wirklich die Duschwand aufgeschoben, und alles was ich dann buchstäblich noch in der Hand hatte war der Griff.:D

    Danke nochmal an die 2 Personen die sich dem Thema angenommen haben. Werde in Zukunft nicht mehr erwähnen das ich Harz4-Empfänger bin, sondern werde sagen das ich ein rechtschaffender Bürger bin der brav 12 Stunden schaffen geht. Damit ich das Recht habe mich in Foren zu informieren und Fragen zu stellen.


    Tja, wie auch immmer. Wenn du mich fragst hat es dein Vermieter tatsächlich nicht gemerkt, oder er hat sich gesagt, das er schon so oft anderweitig mit der Miete und Reparaturen beschissen wurde, das es nun darauf auch nicht mehr ankommt.
    Ehrlich gesagt, Verständniss hätte ich für beides, auch wenn letzteres nicht Ok ist.


    Zweitens habe ich nicht erwähnt das ich ihn in irgendeinem "Tonfall" angeschrieben habe. Es war 2x Sachlich & Höfflich, und das nicht von mir sondern von meinem Betreuer. Gott sei dank gibt es hier auch User die einem helfen bei Problemen
    Danke an
    Berny & toffer2105

    Es tut mit leid, aber die Wahrheit ist halt manchmal schmerzlich. Es liegt nun mal nicht an deinem Vermieter, oder deine Mutter oder deinem "Betreuer" (vermutlich vom Jobcenter, hoffe ich jedenfalls), es liegt am Ende nur daran das du dich nicht drum gekümmert hast. Logisch, aus deiner Sicht kann es dir egal sein, ist/war ja nicht dein Geld.
    Zumindest ist es das was ich aus deinen Beiträgen herauslese.
    Selbsterkanntniss wäre da sehr wahrscheinlich angebracht. Zuerst würde ich mal anfangen mich selbst um meine Mietzahlungen zu kümmern, dann wär dir das sehr wahrscheinlich schon eher aufgefallen.
    Wobei ich von einer tatsächlichen Überzahlung noch gar nicht mal so überzeugt wäre. Wie sieht es denn mit den Neben- und Heizkostenabrechnung aus? Hast du überhaupt Unterlagen vom Vermieter? Evtl. wurde da ja auch das ein oder andere verrechnet?
    Das würde für dich erst mal heissen Akten wälzen, über die Zeiträume, und Höhe der Zahlung usw.
    Das wäre überhaupt grundsätzlich wichtig, den wenn du wirklich was einklagen willst, solltest du ja mindesten wissen was überhaupt. Alles in allem erst mal recht viel Arbeit für dich. Grundsätzlich ist es aber natürlich möglich das, bis zum eintreten der Verjährung, zurückzufordern

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!