Beiträge von AJ1900

    Was du als Vermieter an der Wohnung veränderst ist doch deine Sache. Du hast aber die Pflicht, die Wohnung instandzusetzen, kannst dies aber auf den Mieter bei Zahlung einer angemessenen Entschädigung übertragen. Von strafrechtlicher Relevanz ist hier gar nicht die Rede.

    Es ging mir darum das du behauptest, eine Wand ohne Tapete oder Anstrich wäre schon eine Beschädigung an sich. Und ich wollte dir anhand eines Beispiels zeigen, das auch ein Anstrich oder eine Tapete eine Beschädigung sein können.

    AJ1900, wie schon erwähnt fand eine Vorabnahme bereits statt. Ein Zimmer ist ordnungsmäß renoviert. Deshalb ja meine frühere Frage, ob ich da was von der Rückforderung abziehen kann.
    Es geht dann tatsächlich um die gezeigten Tapeten.
    Und da war halt die Frage, ob die bei einer zuvor unrenovierten Wohnung der Vorgabe bei Auszug entsprechen müssen, ohne eine angemessene Entschädigung. Und ob diese auf Grund des Ausgangszustand überhaupt Beschädigungen im Sinne des Urteils sein können.

    Ah, Ok, Vorabnahme gab es schon. Nach 68 Kommentaren ging mir das wohl etwas unter.
    Zur Frage:
    Die wird dir hier keine abschließend beantworten können. Meine Meinung nach, kann bestimmt gefordert werden, das die Wohnung ohne Beschädigung zurückgeben wird, also z.Bsp. ohne farbige Tapeten. Ob sich daraus die Pflicht ableiten lässt, oder aus der Klausel im MV. das du neutral streichen musst, ist dann eine andere Frage. Gefühlt würde ich sagen, möglich wäre es.
    Darüber kann man trefflich streiten.
    Nur würde sich genau das eben nicht lohnen. Ergo fix gestrichen, und dann hat man ruhe. Oder reiß nur die Tapeten ab, und hoffe darauf das sich der VM damit zufrieden gibt.
    Und nochmal, reite nicht so auf dieser Entschädigung rum. Von dir wurde nichts konkretes verlangt, ergo kannst du auch nichts konkretes in Ansatz bringen. Das geht umgekehrt dem VM übringens genau so. Das ist dann wiederum dein Vorteil.

    natürlich bin ich kein Mietrechtler, sonst bräucht ich das hier wahrscheinlich nicht. Ich werde mir das BGB nachher diesbezüglich vornehmen.
    Wenn ich Betonwände hab, an denen ich erstmal irgendwelche abstehenden Reste abfeilen oder andere Rückstände beseitigen muss, dann kann doch hier eine Beschädigung vorgelegen haben, die ebenso von vielen Mietintetessenten nicht akzeptiert wird.
    Wie gesagt ich schau nochmal nach. Du kannst mir aber auch gerne eine Definition für Beschädigungen im Mietrecht geben!

    Du wirst nicht auf alle dein Fragen Antworten im BGB finden. Sie das mal alles nicht so eingeschränkt. Wir haben z.Bsp. historischen Deckenstuck von 20 Schichten Farbe befreit und roh gelassen. Das hat Wochen gedauert und richtig Geld gekostet. Wir nehmen nun z.Bsp, in die Mietverträge auf das ein streichen des Stuckes untersagt ist und einer Beschädigung gleichkommt. Nach deiner Meinung wäre die Beschädigung das Vermieten ohne zu streichen, und irgendwie strafrechtlich relevant?
    Daran kannst du schon sehen, das das BGB nicht alles regelt.
    Ich sehe auch nicht, wo Geld dem Vermieter "in den Rachen" wirfst. Du hast eigentlich keine anderen Verpflichtungen als jeder andere auch, bis auf das die 300€ Mieterlass dir nicht ausreichend erscheinen. Subjektiv nachvollziehbar, bei Lichte betrachtet aber ohne große Substanz, denke ich.

    vielleicht nochmal etwas zum Thema Sachbeschädigung. Dazu mal meine Gedankengänge, da ja Leipziger82 meint, ich verstehe gar nichts. Vielleicht ist es ja nur eine Frage der Interpretation des BGH-Urteils und meine Gedanken sind gar nicht so verkehrt:

    Ich würde mit weniger Gedanken über fiktionale Fälle machen, sondern eher um deinen Konkreten Fall. Am Ende räufelst du dich hier wegen 300€ auf, und ziehst deshalb evtl. noch vor Gericht, und das halte ich wirklich für unnötig.
    Wenn du das nicht schon gemacht hast, mach eine Vorabnahme mit dem VM, und besprecht euch, was überhaupt noch zu machen ist. Vieleicht ist der ja auch so angenehm überrscht, das er nur sagt, es kann so bleiben.
    Und ansonsten kann ja nur die neutralität der Farben usw. der Streitpunkt sein. Und das sollte beiderseitig, mit ein bischen gutem Willen, zu lösen sein.
    Verbeiss dich doch nicht so in Annahmen, die teilweise ja wirklich ohne jede Grundlage sind.

    so sehen die Tapeten aus:

    Mhh, also meiner bescheidenen Meinung nach, ist das genau das die Art von Tapete die als "Beschädigung" zu gelten hat. Ich meine mal ernsthaft, rot - braun gestreifte Strukturtapete mit Rosenbordüre, da mag es bestimmt Leute geben die das mögen, das ist eben Geschmacksache, aber du wirst mir nicht wirklich erzählen wollen, da du das für "neutral" im mietrechtlichen Sinne hälst, oder?
    Hat der Vermieter das den schon gesehen? Ich meine manchmal kann das auch gefallen, und wenn das ordentlich gemacht ist, kann das natürlich auch gut aussehen.

    - dann ist die Wohnung entsprechend instangesetzt, da die Entschädigung dafür aber nicht angemessen ist, kann ICH noch Zahlungen nachfordern!?


    - liegt auch eine Beschädigung vor wenn die Wohnung vorher unrenoviert war?
    - ist ein solcher Zustand für den Nachmieter nicht ebenso unzumutbar bzw. müsste doch in beiden Fällen renoviert werden

    - Wenn ich jetzt die Bahnen von den insgesamt 8/9 Wänden wieder abziehe, dann ist ja diese Beschädigung beseitigtund dass ordentluch instandgesetzte Arbeitszimmer kann ich vom rückgeforderten Betrag abziehen


    Da nichts konkretes ausser eben einer "malermässigen Instandsetzung" gefordert war, und die Frage ob angemessen oder nicht, wohl eher subjektiv ist, würde ich eher sagen nein. Ich meine wenn für dich malermässig heißt, das du die Wände Blattvergoldest, wirst du daraus keine Zahlungsforderung ableiten können, überspitzt gesagt.
    Kurz gesagt, du hast einfach mehr gemacht als gefordert war. Du kannst auch alle Tapete usw. wieder abreissen und neutral streichen.
    Als Minimalanforderung an diese malermässigen Instandsetzung würde ich eben sagen das neutrales streichen dazu gehört.
    Aber ehrlich gesagt, denke ich, das dein Vermieter auch mit Betonwänden glücklich wäre. Ich denke bei der Formulierung ging es eher darum, das sich das jeder neue Mieter möglichst so malern/tapezieren usw. kann, wie er will.
    Ansonsten würde ich in der Klausel gar keinen richtigen Sinn erkennen.

    Unabhängig davon, dass zum Thema Schönheitsreparaturen und unzulässige Klauseln nun genügend philosophiert wurde, frage ich mich, ob es hier überhaupt um solche geht.

    Der Fragesteller hat doch nun eindeutig von bunten Wänden gesprochen, so dass hier eine Beschädigung der Mietsache vorliegt und es völlig unerheblich ist, ob es gültige Klauseln zu Schönheitsreparaturen gibt.


    Genau das. Ich denke das ist des Pudels Kern.

    das zeigst mir, dass man in insgesamt 5 Räumen die Betonwände für 300 Euro so instandsetzen kann, dass die Wohnung dem entspricht, wie man sie weitervermieten kann
    - in der Sache, welche zum Urteil des BGH führte, ging es um 3 Räume und da wurde festgestellt, dass die halbe Monatskaltmiete (dort ca, 250 €) nicht angemessen sind, leider steht im Urteil nichts dazu, wie mit der erlassenen Miete zu verfahren ist, nur das die Klage des VM abgewiesen wurde


    Um das vieleicht noch mal zusammenzufassen. Ich denke nicht das der VM von dir eine "sanierte" oder auch nur tapezierte Wohnung verlangen kann. Das war auch nie gefordert soweit ich das herauslese. Gefordert kann doch eigentlich nur eine "unbeschädigte" Wohnung sein.
    Und eine kräftige Wandfarbe stellt z.Bsp solch eine Beschädigung da, unabhängig davon ob tapeziert, oder gestrichen.
    Anderseits denke ich auch, das du nicht verplichtet werden kannst irgend was zurückzuzahlen. Denn du hast die Sache ja wohl "malermässig" instandgesetzt.
    Lange rede kurzer Sinn, einfach in neutralen Farben streichen, falls das nicht sowieso schon so ist und ansonsten besenrein übergeben.


    Und zu den Instandhaltungskosten. Ein gesamtes Leben als Mieter kostet mindestens genau so viel. Wenn nicht sogar mehr. Das beweisen doch diverse Hochrechnungen.


    Diese Hochrechnungen würde ich gerne sehen. Alles was ich bislang so gelesen habe, besagt eigentlich eher das Gegenteil. Jedenfalls wenn man kritisch rechnet.
    Aber du unterscheidest ja schon mal nicht zwischen einer Warm- und Kaltmiete. Klar das man da zu verwunderlichen Ergebnissen kommt.:rolleyes:

    Meine eigentliche Frage, kann ich dagegen irgendwie vorgehen, da ich es leid bin jeden Tag splitter aus meinen Füßen zu operieren.


    Na das Problem habt ihr euch doch eigentlich selber eingebrockt, weil ihr den Teppich entfernt habt? Legt halt wieder was adäquates drauf.
    Im Zweifel hättet ihr vorher den Vermieter ansprechen sollen, ob er den abgenutzten Teppich tauscht. Im nachhinein ist so etwas immer schlecht.
    Was stellst du dir den vor, was der Vermieter machen soll?


    2) Kann der Vermieter nur eine hälfte des Bades fliesen lassen und muss ich das hinnehmen? Aufgrund eines gesteigerten Ordnungsbedürfnisses könnte ich damit nicht leben und würde mir eine neue Wohnung suchen.


    Generell und vereinfacht kann man sagen, optischer Befindlichkeiten spielen juristisch keine Rolle.
    Aber vieleicht war mit "schwarz Fliesen " ja auch nicht die Farbe gemeint?;)


    Was bedeutet malermäßige Instandsetzung?
    Ich denke, dass bei einer Neubauwohnung mit Betonwänden erst die Löcher geschlossen werden müssen und natürlich muss da eine Tapete drauf.

    Na ja, das ist deine persönlich Interpretation. Meine wäre evtl., kauf die billigste Farbe aus dem Bauhaus und pinsel drüber. Dafür sind dann 300€ wohl üppig. Aber wie auch immer, Beschädigungen sind beschädigungen, und einen neutrale Wandfarbe zurückzugeben ist eigentlich normal.
    Ich will damit sagen, das das alles bei weitem nicht so eindeutig ist, wie hier getan wird, denke ich.

    Mhh, erhrlich gesagt wäre ich mir da in allem nicht so sicher. Ich meine, die 300€ sind nicht so unlogisch. Soweit ich das gelesen habe, war da von "Malermässiger instandsetzung" die Rede, und nicht davon das du die Wohnung komplett sanieren oder tapezieren sollst, oder mußt.
    Was ansonsten verlangt wird, nämlich neutrale Farben bei Rückgabe, ist auch keine Benachteiligung, sondern ein ganz normaler Vorgang, der nun wirklich schon zu genüge durchgeklagt wurde, denke ich mal, Stichwort Beschädigung.
    Alles in allem ist das alles nicht so ungewöhnlich, das ein Mieter möglichst früh rein will, und dafür selber streicht und dann zbsp. einen Monat mietfrei wohnt.
    Das ist doch die Essenz aus dem ganzen, oder nicht?

    Hallo,
    also ich habe ein riesiges Problem,und ich weiss nicht mehr weiter! Also es geht darum das im Okt. Gasanbieter kam und uns den Gaszähler aus dem Keller geholt haben! Weil der Vermieter die Gasrechnung nicht bezahlt hat! Es wurde versucht mit Vermieter kontakt aufzunehmen!Aber leider ohne Erfolg,also sind wir die Mieter zum Anwalt gegangen!
    Der Anwalt kam auch nicht weiter und sagte dann zu mir ich soll die komplette Miete kürzen um 100 % da die Wohnung nicht mehr bewohnbar! Der Anwalt hat auch meinen Vermieter in Kenntnis gesetzt das es wieder Geld gib und wenn die Heizung läuft! So jetzt haben wir Feb. und die Heizung geht immer noch nicht!
    Der Hammer kommt jetzt da ich ja wegen die Zustände in der Wohnung nicht mehr da schlafe! War sehr erschrocken als ich letzte Woche mal wieder zuhause war und gesehen habe das ein Zettel an meine Tür ist und die Tür aufgebrochen worden ist! Und ein neues Türschloss ist! Auf dem Zettel stand sowas wie wäre ein Wasserrohrbruch gewesen und unter Zeugen hätte er meine Wohnung öffnen müssen!
    Naja nix bei gedacht,stand ja ne Telefonnummer drauf also ich erstmal da angerufen,weil ich wollte ja mein neuen Schlüssel haben!Und kam er auch Abends und wir waren in meine Wohnung sowas wie wasserschaden haben ich aber nicht gesehen! Und jetzt kommt das Beste der wertvolle Sachen sind weg(TV,Verstärker und und...) Sage mir noch mein Vermieter das er das alles mitgenommen hat ,damit es nicht kaputt geht wegen den Wasserschaden!
    Naja dann wollte er mir das morgen meine Sache wiedergeben!Tag später kam er dann auch , wollte aber von mir die volle Miete den ich noch schulden würde!Dann würde ich alle meine Sachen zurückgeben!
    Darauf habe ich mich nicht eingelassen,ich war schon bei der Polizei weil das für mich einbruch und diebstahl war ! Aber Polizei sagt die machen keine Anzeige das wäre Zivilsachen damit die nix zutuen!
    Weiss einfach nicht mehr weiter!


    Erst mal würde ich sagen, ein große Schweinerei. Nach etwas Überlegung kommt mit der Verdacht ob es da nicht eine Vorgeschichte gibt?
    Gehört das Haus vieleicht einer Rockerbande, und du bist die Miete schuldig? Hört sich irgendwie danach an?

    Meine Mutter bekommt unter anderem Grundsicherung. Und die kaution wurde von der Grundsicherung bezahlt. Die sind jetzt als Genossenschaftsanteile festgelegt. Können die dazu benutzt werden um die Wohnung wieder zu richten, wenn meine Mutter auszieht?

    Na ja, sieh es mal so, einem nackten Mann, bzw. Frau, kann man nicht in die Tasche fassen. Ob und was du an Schönheitsreparaturen zu leisten hast, hängt vom Vertrag ab. Starre Klauseln wie z.Bsp. "alle drei Jahre dies, alle 5Jahre das streichen" sind aber erst mal in jedem Fall unwirksam.
    Eine Genossenschchaft sollte das aber wissen, kann man auch mal beim Mieterverein anfragen. Ansonsten ist ein Genossenschaftsanteil aber eigentlich keine Kaution.

    Bei 69qm. Kein Ding. Finde ich ja gut, dass dich das Thema interessiert ;)


    Mhh, dann reden wir hier über eine NK-Miete von 4,34€. Nachvollziehbar das da nur da nötigste, wenn überhaupt, getan wird/werden kann. Das wird dich natürlich nicht trösten, ist aber eben eine logische Folge.
    Hat natürlich mit dem Thema nichs zu tun, trotzdem interessant, und erklärt oft so manches verhalten.

    Das ist - von allem mal abgesehen - die große Frage. Wenn man sich ansieht, wie stiefmütterlich der Vermieter in den vergangenen Jahrzehnten das Wohnhaus behandelt hat, auf dringende Anträge der Hausgemeinschaft, was längst überfällige Schönheitsreparaturen im Treppenhaus (freiliegende Leitungen, massiv abbröckelnder Putz etc.) angeht, nicht reagiert oder seit Jahren hinhält, frage ich mich, ob man in Anbetracht dessen wirklich daran interessiert ist, so viel Geld in die Wohnungen zu investieren, wie man vorgibt. Aber diese Tatsache steht auf einem anderen Blatt und hat mit diesem konkreten Fall vermutlich nix zu tun.

    Nur mal interessehalber, wie hoch ist denn die Nettokaltmiete? Vieleicht klärt sich dann einiges auf?

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