Was du als Vermieter an der Wohnung veränderst ist doch deine Sache. Du hast aber die Pflicht, die Wohnung instandzusetzen, kannst dies aber auf den Mieter bei Zahlung einer angemessenen Entschädigung übertragen. Von strafrechtlicher Relevanz ist hier gar nicht die Rede.
Es ging mir darum das du behauptest, eine Wand ohne Tapete oder Anstrich wäre schon eine Beschädigung an sich. Und ich wollte dir anhand eines Beispiels zeigen, das auch ein Anstrich oder eine Tapete eine Beschädigung sein können.