Beiträge von AJ1900

    Alternativ könnten die Vermieter betrügerische Abzocke gleich unterlassen

    Ach herrje, und das alles sehr wahrscheinlich nur weil die Kohle nicht reicht es aber unbedingt diese Wohnung sein muß? Aber klar, hier kommt man natürlich dann gleich wieder mit dem angeblichen "Prinzip" und das man sich ja nicht "betrügen" lassen muß, bla,bla,bla.
    Sehe ich ähnlich nur wem es um das Prinzip geht, sollte man aber vorher wissen/bzw. mindestens davon ausgehen, das das meistens teuer wird.
    Aber wenn du mich fragst, sind es die mit der kleinsten Brieftasche, die den größten Maxen deswegen machen. Und mehr braucht man eigentlich nicht zu wissen, selbst wenn der auf dem Papier Millionär ist, zugegeben, vereinfacht gesagt.
    Mal ganz davon abgesehen, das der Preis für diese Küche, nach den bisherigen Informationen, nun nicht gerade jenseits von gut und böse ist.

    Bitte doch den Mann mit dem Stemmhammer, ober nicht mal den Daumen dazwischen halten kann, das es nicht so laut ist? Ansonsten darf man innerhalb der gesezlichen Arbeitszeiten natürlich auch arbeiten, das sagt ja schon der Name, oder?
    Ich kann dich aber beruhigen normalerweise dauert es nicht Tage ein Bad abzustemmen.


    Und wie kann ich nachweisen, dass der Betrag in einem Mißverhältnis zum Zeitwert steht?


    Man könnte z.Bsp. einen Gutachter beauftragen und bezahlen. Das kann die Gegenseite auch tun, und am Ende sieht man sich dann vor Gericht, das ganze endet sowieso maximal in einem Vergleich, und jeder kann sich auf die Schultern klopfen wieviel Kohle er gelassen hat um an sein vermeindliches Recht zu kommen.
    Die Anwälte hören schon die Scheine rascheln, wenn du mich fragst.
    Alternativ könnte man sich auch eine Wohnung suchen die man gewillt ist sich zu leisten.


    Das Dilemma an dem Ding ist halt, einziehen und den Vermieter mal direkt zu verklagen...
    Kann man aber gut machen, falls man wieder auszieht, bevor die allgemeine Verjährungsfrist abgelaufen ist.

    Das ist doch alles Theorie. Da geht es doch schon damit los, das man erst mal anfangen darf diese gekauften Möbelstücke irgendwie rechtssicher bewerten zu lassen. Was soll das bringen, um am Ende festzustellen das Sie nicht 3000€ sondern nur 2000€ wert sind?
    Alles Mumpitz.
    Entweder kann man sich die Wohnung mit Möbeln leisten, oder man sollte das bleiben lassen, was ja dann wohl auch der Sinn der ganzen Aktion ist.

    Ist das denn so rechtens? Wie sollen wir uns in diesem Fall verhalten? Wir wollen diese Wohnung wirklich gerne mieten, aber das mit der Küche ärgert uns.

    Frag doch mal Heiko Maas, was der dazu sagt? Evtl. kann er ja ein Gesetz auf den Weg bringen das es Vermietern generell verbietet was zu verkaufen.
    So lange wird man sich wohl mit den folgen von Marktwirtschaft abfinden müssen. Ich nehme allerdings an, das ihr vor dem neuen Bestellerprinzip eher weniger an den Makler hätte bezahlen müssen, als nun für eine Küche.
    Das das bei begehrten Wohnungen so kommt war doch klar.

    Hä, du schreibst doch selber du hättest eine Rechnung bekommen? Nur hast du sie wohl nicht bezahlt? Normalerweise hättest du sagen sollen, als die Leute die Küche eingebaut haben, nö, 800€ für eine Paneelplatte sind mir zu teuer, bitte nehmen sie die wieder mit, ich lebe mit den alten Fliesen.
    Ansonsten, ja, merkwürdig finde ich das auch, die alternative bestünde dann darin, das er dich auf Zahlung verklagt. Das er darauf keine Lust hat, kann ich verstehen.
    Das Spiel mit Rechnung und Gegenrechnung kann ja auch noch eine weile so weiter gehen, aber unterm Strich sollte man sich eben irgendwie einigen.

    Wo liegt jetz dein Problem? So wie ich das verstanden habe wolltest du diese Paneelabdeckung mit Holz und hast zugesagt einen Teil der Kosten zu übernehmen?
    Was wurde da mündlich vereinbart, das ist doch die Frage?

    So, also eine Ratenzahlung wurde erneut abgelehnt.
    Habe ich das denn nun richtig verstanden das eine fristlose Kündigung nicht möglich ist? Bin ja keine 2 kompletten MM im Rückstand.


    Wegen der Mietzahlung ja, bedenke der Monat ist bald rum, bleibt die Sache mit der Kaution. Solang das nicht irgendwie geklärt wird, besteht eigentlich immer die Gefahr.

    Dankeschön. Also wäre eine Trenung nach 2 Jahren oder so. keine außerordentliche Kündigung? Wie soll man denn 2 Jahre zusammenleben und alleine hat man das Geld ja gar nichgt.. :/


    Genau so ist das. Das zu vermeiden ist wohl auch genau die Intention des Vermieters. Andere beschweren sich aber z.Bsp. darüber, das sie nach 14 Jahren wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Du siehst also, diese Art Probleme hast du eigentlich erst vom Hals mit Wohneigentum. Da gibt es dann aber wieder andere Probleme. Ergo, cool bleiben.:rolleyes:


    Sollte die Ratenzahlung erneut abgelehnt werden kann ich momentan nichts mehr tun denke ich oder?


    Doch, man könnte seine Schulden bezahlen, oder muß, wenn das nicht möglich ist, mit evtl. Konsequenzen leben. Ganz ehrlich, so wie ich das verstanden habe, wäre das dann jetzt schon das zweite mal mit Raten? Klar das es da dann irgendwann aufhört.

    4 Jahre sind die gesetzlich zulässige Höchstgrenze. Eine vorherige Kündigung ist dann aber nur dann möglich, wenn die Interessen des Mieter schwerer wiegen, als die des Vermieters, z.Bsp. bei beruflichem Umzug, Zuwachs usw.. Geld alle, gehört nicht dazu.
    Davon abgesehen werder ihr beide im MV. stehen? Das ist dann evtl. schon die nächste Problematik bei einer Trennung.
    Mein Tipp, Finger Weg, wenn man sich nicht wirklich sicher ist.

    Ja, das mit der kaution sagen die JETZT! Aber wenn es stimmen würde, dann hätte doch schon vor Monaten jemand was gesagt, und nicht jetzt auf einmal wo es "Streit" gibt.
    Ich kann wie gesagt einen Zeugen und eine grössere Barabhebung in dem Zeitraum nachweisen.
    Ich war da sicher zu Naiv und habe mich auf das Wort des Vermieters verlassen. Genauso wie ich mich auf das neue Türschloß, das neue Fenster, Schimmelbeseitigung und Elektrizitätsreparaturen verlassen habe.


    Na ja, wenn der zuständige im Koma liegt, ist das wohl ein nachvollziehbarer Grund, warum man nicht sofort, sondern eher mittefristig gehandelt hat. Wie auch immer, darüber kann man sich dann super vor Gericht streiten. Ich sage ja nur Indizien sind im dem Fall auch wichtig, und nicht nur die Zeugenaussage einer Partei.

    Wieso, die sagen doch was? Die sagen das du die Kaution nicht gezahlt hast, und das könnte dann als Grundlage zur Kündigung dienen. Noch mal, ein Nachweis ist da schon irgendwie erforderlich, wenn es darauf hinauslaufen sollte. Und als erstes würde ich mir überlegen, was du auf die Frage antwortest, warum du dir für eine Barzahlung keine Quittung ausstellen läst, bzw. wieso dafür keine Zeit war usw., glaubhaft sollte das schon sein. Nochmal Stichwort Indizien.
    Ja, eine Ratenzahlung kann man anbieten, das ändert jedoch nichts an deinen Zahlungsverpflichtungen, selbst wenn sich da nie wieder jemand zu äußert.
    Das würde ich übrigens mal strikt von der strittigen Kaution trennen.

    Trifft Aussage gegen Aussage auch dann zu wenn ich wie gesagt eine Zeugin habe?

    Das kommt wahrscheinlich darauf an wie glaubhaft deine Geschichte ist, und ob die dir der Richter abnimmt. Auf Zeugen einer Partei verlässt sich normalerweise kein Richter so gern, vor allem nicht wenn deren Aussage irgendwie recht unlogisch klingt, wie bislang deine Story.
    Evtl. kannst du das auch durch Indizien untermauern, z.Bps. wenn eine größere Barabhebung ein paar Tage vorher auf deinem Konto zu sehen ist, usw.

    Wie muß ich mir das mit der gezahlten Kaution vorstellen? Du drückst ihm das Geld in die Hand, und dann fällt er um, ohne dir eine Quittung geben zu können? Ich denke mal die Gechichte könnte evtl. noch wichtig für dich werden. Du muß die Zahlung auf jeden Fall nachweisen, sonst bist du bereits jetzt, ohne Mietrückstände, im Bereich einer Kündigung.

    Meiner Meinung nach ist es aber so, dass sie doch in Verzug kommt, weil sie in der Pflicht ist, die Wohnung abzunehmen, oder? Vor allem konnte ich ihr ja zwei Termine nennen! Könnt ihr mir sagen wie diesbezüglich die Rechtslage ist?


    Niemand ist verpflichtet eine Wohnungsabnahme zu machen. Nur du bist verpflichtet die Wohnung nach beendigung des MV. ordnungsgemäß zurückzugeben. Dazu würde es auch reichen den Schlüssel in den Brieflkasten zu werfen, vorzugsweise mit Zeugen oder per einschreiben, sprich rechtssicher.


    ich rate dir zu einer Erstberatung bei einem Juristen, denn es ist zum Zeitpunkt der Kündigung höchstwahrscheinlich nicht nachgewiesen worden, dass der neue Vermieter bereits im Grundbuch eingetragen war und somit wäre die Kündigung nichtig.


    Ohne wird das schwierig für dich.


    Mhh, mal als Stichwort "Quotenklausel". Ist das nicht wieder so ein typischen Beispiel dafür?

    Woher nimmst Du die Weisheit, Deine Aussagen als unfehlbar hinzustellen?

    Du willst nicht diskutieren? Dann verlasse doch das Diskussionsforum!

    Ehrlich gesagt gibt es da wenig zu diskutieren. Mein Rat wäre nicht alles zu glauben was du irgendwo im Netz findest. Eigentlich spricht meine bisherige Erfahrung genau gegen das was da behauptet wird. Aber das kann am Ende wohl nur eine Fachanwalt, und zum Schluß eine Richter klären.
    Wie gesagt, wenn du meine Meinung hören willst,"Mumpitz", aber natürlich ohne Garantie.

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