Beiträge von AJ1900

    Teppichkäfer , Speckkäfer ... die haben ja sämtliche Namen . Die gibts bei mir auf jeden fall als käfer , große lare, kleine larve und sogar nur die häute . Und für den Befall kann ich wohl nichts . Ich bin sehr pingelig was Sauberkeit betrifft und komme dem putzen und saugen mehr nach als eigentlich erforderlich .


    Ok, du weißt zwar nicht um was für Käfer es sich handelt, du weißt aber das du gegen Sie allergisch bist? Wie geht das?

    Ich habe zum 1.10 gekündigt . Ganz normal . Wäre also zum 1.1.2017 raus . Mit Einhaltung der frist von 3 monaten . Fristlos kündigen würde ich , wenn der Vermieter nicht innerhalb der frist handelt !


    Und auf welcher Grundlage wikllst du fristlos kündigen? Eines hast du bis jetzt jedenfalls schon erreicht, nämlich das du deine Wohnung sicher zum 1.1.2017 los bist, selbst wenn bis dahin das Problem gelöst sein sollte.
    Insofern würde ich deiner Mutter schon mal bescheid sagen, das du spätesten kurz nach Weihnachten wieder da bist.
    Soweit so gut, aber wie gesagt einen Grund für eine fristlose Kündigung ist meiner Meinung nach wirklich nicht gegeben.


    Hält er die frist nicht ein und ich Kündige fristlos , verlasse die Wohnung und zahle keine miete mehr , was könnte schlimmstenfalls auf mich zu kommen ?


    Z.bsp. ein Klage auf Zahlung der austehenden Miete. Dann ist die Frage, wer ist Schuld an dem Befall. Das wäre mindestens mal vorher zu klären, bevor man sich zu weit aus dem Fenste lehnt.
    Unterm Strich berechtigt dich normalerweise ein Schädlingsbefall nicht zur fristlosen Kündigung. Und den Nachweis das du nun zufällig gerade auf diese Art der Käfer allergisch reagierst, den wird dir ein Arzt im Zweifel schon irgendwie bestätigen müssen, und nur mal nebenbei, ein Arzt ist wohl auch kein Schädlingsexperte, nicht wahr?
    Ergo halt ich diese Argumentation von hause aus schon mal für recht schwierig. Jedenfalls reicht die reine Behauptung bestimmt nicht aus.
    Folgende Vorschläge:
    1. Den histerischen Anfall auf ein Minimum reduzieren
    2. Sachlich was zur Lösung beitragen
    3. Falls der Vermieter nichts unternimmt eben schriftlich auffordern.
    4. Zur Not selbst einen Experten beauftragen, das natürlich vorher schirftlich ankündigen, Fristsetzung usw. beachten

    Hallo David,
    ich kann Dir nur empfehlen, beim Sozialamt einen Beratungsschein ausstellen zu lassen und Dich damit bei einem Mietrechts-Anwalt beraten zu lassen.


    Ich kann dir nur empfehlen, mach mal eine Ausnahme,sei gnädig und belaste den Steuerzahlzahler nicht auch noch mit einer Beratung durch einen Rechtsanwalt.
    Kurz zusammengefast, einen nachträglich Mietminderung ist normalerweise schon kaum möglich, und ich denke in deinem Fall so gut wie ausgeschlossen. Kaution kann eben bis zur Abrechung einbehalten werde, normalweise bis zu 6 Monate, und darüber hinaus auch ein Teil noch länger, wenn es Grund gibt. Das sollte das Jobcenter aber wissen, dafür braucht man eigentlich keinen Anwalt, meine Meinung.

    Hallo
    ich habe folgendes Problem. Nachdem ich meine Nebenkosten bekommen habe aber da einige Beträge dazu komischerweise nun doppelt so hoch sind wie vom vorletzten Jahr, habe ich meinen Vermiter angeschrieben und gebeten mir die Betriebskotsen Rechnungen per Fotokopie zuzusenden wofür ich für die Kosten aufkomme.


    Auf das zusenden von Fotokopien kannst du auch nicht bestehen, auch nicht bei Kostenübernahme. Eine Ausnahme würde es wohl nur dann geben, wenn dir die Einsichtnahme in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann.

    1. Ein Email ist kein rechtssicheres Kommunikationmittel.
    2. Die Einsicht in die Belege ist natürlich dein Recht, nur daraus abzuleiten gar nichts zu zahlen, halte ich für sehr gewagt, zumal dir die Einsicht ja nicht verwehrt wurde sondern im Gegenteil, zugesagt.
    3. Davon abgesehen, wird am Ende wohl eher um die Richtigkeit der Abrechnung/Belege gehen, und nicht darum wann du Sie einsehen konntest.

    Zusammenfassend, nimm erst mal den kurzen Dienstweg, ruf an und mach einen Termin aus. Alles ander halte ich für reichlich Sinnlos.


    Ich frage mich nun, ob es überhaupt zulässig sein kann, dass unser Vermieter derart die Außentreppe blockiert. Hier schafft er doch eine nicht ganz unerhebliche Gefahrenquelle, die mit seiner Verkehrssicherungspflicht kaum konform gehen kann, oder doch? Und falls ich oder ein Mitglied meiner Familie stürzt, habe ich dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ich unserem Vermieter nicht darauf aufmerksam gemacht habe, dass er in diesem Fall seine Verkehrssicherungspflicht nicht so ganz ernst nimmt?


    Ist das eine ernsthafte Frage? Wenn du die Treppe nicht mehr hoch kommst solltest du die Bretter vieleicht bei seite legen, oder einfach hoch klappen? Über Schadenersatz kannst du dir ja noch Gedanken machen, wenn du dir den Hals gebrochen hast.:o

    Ich habe vorher gewusst dass die Gegend von Einbrechern bevorzugt wird? Darüber hätte mich der Vermieter oder der Vormieter aufklären müssen, dann hätte ich das Problem jetzt nicht!

    Unsinn, wie kommst du denn darauf? Dein Nachbar erzählt irgend etwas, und du meinst, dein Vermieter hätte die Pflicht dir irgend etwas zu garantieren oder dich vorher über was genau zu informieren? Was hätte er den sagen sollen?
    Aber es ist wie du schon schreibst, rational hast du kein Problem.

    Das versteht sich von selber, nur es gibt z.b. Fälle wo Mieter, bei denen eingebrochen wurde aus ärztlicher Sicht umziehen durften. Da ich anerkannter Phobiker bin, und die Wohnung gebranntmarkt ist müsste ich doch Erfolg haben wenn ich um Rücknahme bitte?


    Juristisch wirst du da wenig Chancen haben. Ein Attest das dir ermöglicht fristlos eine Wohnung zu kündigen und auch noch in eine andere, für dich passende, einzuziehen, kenne ich nicht? Wie soll das aussehen?
    Du kannst nur auf die Kulanz des Vermieters setzen, das würde ich aber mal vorher mit ihm besprechen. Ob da einer mit einem Attest wedelt oder nicht, würde mich jedenfalls erst mal wenig interessieren.

    Das war keine Naivität, sondern hatte gesundheitliche Gründe!


    Pilzkopfverriegelung haben die als Standart an Fenstern und Balkontür!

    Es geht nicht so sehr um eine Einbruchswahrscheinlichkeit, sondern um meine psychische Erkrankung die alleine durch diese Information sozusagen wieder ausgebrochen ist. Da ich ALG II bin, kann ich nicht einfach kündigen und erneut umziehen ....

    Bist du berechtigt Verträge einzugehen, oder stehst du unter Betreuung? Solange du Verträge rechtsverbindlich unterschreiben darfst, mußt du dich auch an diese halten.
    Wie gesagt, fristgerecht kündigen und eine andere Wohnung suchen. Fragt sich nur was für eine da überhaupt in Frage kommt?

    Die Verstopfung hat der Vormieter verursacht, die Rohrreinigungsfirma kann naturgemäß nur die Ursache aber nicht den Verursacher identifizieren. Darüber hinaus sind im Mietvertrag zwei gleichberechtige Mieter eingetragen, sodass doch auch noch der tatsächliche Ursacher von beiden identifiziert werden muss. Dafür ist die Aussage der Firma wohl unbrauchbar.
    Es kann doch nicht sein, dass ich automatisch die Kosten tragen muss, wenn ich eine Wohnung mit verstopften Rohren beziehe?!


    In Wahrheit kann es auch der Weihnachtsmann und der Osterhase gewesen sein, die Frage ist, kannst du das nachvollziehbar belegen? Der Vermieter ist jedenfalls nicht verpflichtet die Exkremente seiner Mieter mittels DNA Nachweis zu überprüfen.
    Der Vermieter kann offenbar nachvollziehbar belegen, das es in deiner Wohnung ein verstopftes Rohr gab, das sich die Verstopfung in deinem Rohrabschnitt und nicht um Hauptstrang befand, und das Sie beseitigt wurde.
    Alles andere kannst du dir natürlich immer zusammenreimen, aber das wird an der Sachlage wohl nichts ändern?

    Den Prozess müsste er doch riskieren, weil er Geld haben will. Und wie will er denn zweifelsfrei nachweisen, dass wir das Rohr verstopft haben, selbst wenn Nudelreste o.ä. gefunden wurden? Die Argumente die ich zu ähnlichen Fällen höre sind immer 1. Wer beauftragt, der zahlt. und 2. es muss nachgewiesen werden, wer für die Verstopfung verantwortlich ist, sonst zahlt der Vermieter. Wieso kommen hier jetzt nur gegenteilige Antworten?
    Genausogut hätte der Vermieter ja in unserer Abwesenheit den Boden neu fliesen lassen können und nachher behaupten wir hätten den kaputt gemacht und darum sollten wir zahlen. Das ist doch absurd. Und was sagt ihr zu dem heimlichen Verrichten der Reinigung und Zugang zu unserer Wohnung ohne unser Wissen? Das ist doch sicherlich auch nicht richtig.


    Der Beweis ist die Aussage der Rohrlegerfirma. Das Geld wird normalerweise auch nicht eingeklagt, sondern irgendwann von der Kaution abgezogen, falls vorhanden.
    Ob man dafür prozessieren will, kann dir hier sicher keiner beantworten, nur deine Argumentation nach dem Motto erst mal "dumm stellen" ist eben nicht besonders erfolgsverprechend.
    Wie gesagt, es kommt darauf an wer die Verstopfung verursacht hat, und in welchem Rohrabschnitt sie sich befunden hat. Und die Tatsache das du in der Wohnung wohnst, und du wohl nicht ernsthaft unterstellen willst, das jemand drittes bei die eingebrochen und dein Rohr verstopft hat, reicht als Beweisführung normalerweise aus.
    Auf die Geschichte, das das Rohr schon immer verstopft war, gehe ich jetz mal nicht ein, ist im grunde auch nicht relevant, auch nicht, ob ihr darüber informiert wurdet.

    Unser "alter Vermieter" ist verstorben und der Sohn hat die Objekte übernommen.
    Vorher gab es keine Hausverwaltung.

    Fenster und Türen die undicht sind müssten dann doch gemacht werden - also repariert werden, oder?


    Sie müssten dann gemacht werden, wenn Sie "undichter" sind als bei Mietbeginn. Wenn also das Holz wegfault, Wasserschenkel abfallen, Dichtungen kaputt sind usw.
    Unter Vorbehalt, weil Dichtungen usw. können evtl auch unter Kleinreparaturen fallen, wenn vereinbart.
    Grundsätzlich können Fenster und Türen aber auch einfach bauartbedingt undicht sein. Ältere Holzfenster sind z.Bsp. sehr oft undicht, das heißt aber nicht das Sie defekt wären.

    Beispielsweise sollte ja durchaus bekannt sein ob es überhaupt zulässig ist bei den Heizkosten einfach einen Faktor 0 reinzuschreiben (was meiner Meinung nach die Nachvollziehbarkeit der Kosten beeinträchtigt). Da ich mich mit solchen Abrechnungen aber nicht auskenne, kann ich das nicht mit Sicherheit sagen, vielleicht ist das ja auch zulässig.

    Du hast eine Frage zu den Heizkosten, ergo solltest du dich an den wenden der die Abrechnung erstellt hat. Im Moment geht es doch noch um die Sache, und nicht um Formalien, hoffe ich?

    Du solltest das alles mal eine ganze Stufe tiefer hängen. Den Kopf den du dir hier machst, der ist eigentlich absolut unnötig. Warum fragst du nicht erst mal, ob ihm eine Barkaution nicht lieber wäre, dann sparrt ihr euch die ganzen Debatten, die dir eh keiner wirklich beantworten kann, bis es ausgeklagt ist.
    Und ehrlich gesagt hätte ich, auf ein Mietverhältniss, das schon mit solchen Debatten startet schon eh keine Lust mehr.
    Außerdem, was habt ihr schon zu befürchten? Wenn ihr die Bude nicht im Chaos hinterlassen wollt, ist doch eh jedes Wort darüber zu viel?

    Nein. Es geht darum, dass unsere Bürgen Bürgen bleiben und nicht als Mitmieter in den Vertrag mitaufgenommen werden.

    Liebe Grüße,
    Luise


    Ja, ok, bedeutet das, das ihr eine Kaution+3Bürgschaft geben sollt? Dann hat sich eines von beiden eh erledigt. Wenn der Vermieter nur 3 Bürgen will die auch noch mieter sein sollen, keine Ahnung ob das rechtlich möglich ist, gefühlt würde ich erst mal sagen nein, aber das braucht auch euch im grunde auch alles wenig kümmern, denn es gilt im Zweifel eh das BGB. Über alles andere informiert dich und den Vermieter dann Kostenpflichtig ein Rechtsanwalt oder der Richter.
    Jedenfalls ist meine Erfahung in Mietrecht, je trickreicher der Mietvertrag, desto wahrscheinlicher ist es das der in weiten Teilen eh nicht gilt.

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