Beiträge von AJ1900

    Wir wohnen jetzt 150 km weiter. Ist halt die Frage ob man dafür jetzt des lieben Friedens Willen hinfährt oder ob es Vermietersache ist und er jetzt ein schönes Antwortschreiben zu seinen Angeboten plus einforderung der 500€ einbehaltener Kaution bekommt.


    Um des lieben friedens willen weiß ich nicht, sondern lediglich um seine Verpflichtungen aus dem MV. zu erfüllen, das würde schon reichen denke ich.


    Als mein Nachbar ihn dann mehrfach bat,die vom Vermieter eingesetzte Haustür in Ordnung zu bringen (eine Schuppentür als Aussentür die sich beim ersten Frost so verzog das sie weder auf noch zu ging)bekam er die erste Kündigung.Nun die zweite.
    Wir denken das er die Wohnung renovieren will und dann für mehr Geld vermieten.Mein Nachbar zahlt nur 250 Euro.


    Dir sollte klar sein, das für die Miete auch kaum mehr drin sein wird als eine Schuppentür und ein undichtes Dach, und das wird nicht besser sondern schlimmer werden.
    Das ist bei dieser Art Konstellation immer das Problem. Dem Vermieter wird allmählich klar das es zu teuer ist euch auf dauer da wohnen zu lassen, und ihr habt euch an die billigmiete gewöhnt, findet natürlich auch nichts vergleichbares in der Preisklasse und schimpft dann aber über den Zustand des Hauses.
    Klar ist wohl, das beides nicht auf dauer zusammen passen wird. Jedenfallls nicht wenn der Vermieter am Geld verdienen und ihr an ordentlichem wohnen interessiert seid.

    Hätten wir jetzt noch die Möglichkeit die Balkonplatten irgendwie selbst zu reinigen, da uns die Angebote nicht zusagen?!?

    Simpler Grünbelagsentferner für Betonplatten verwenden. Eigentlich kippt man das nur aus, und schrubbert später mit Wasser etwas nach.
    Nicht erfolgte Reinigung kann man auch als Beschädigung auslegen, allerdings ist das schon etwas was man simpel selber machen kann.

    Vielleicht frage ich mal anders:
    Wie kann ich mich gegen diese nun höhere Miete wehren?

    Nach meinem Verständnis hat die bisherige Miete ja schon die seit Jahren die MwSt beinhaltet,
    und für mich ist dass nun eine Mieterhöhung um 19%.
    Gibt es für Garagen Regelungen bzgl Mieterhöhungen?

    Ja, gibt es. Die normale Regelung ist, jede Seite kann mit 3 Monaten Frist kündigen, wenn die gegenseitigen Forderungen nicht mehr gefallen.
    Bedenke, das ist keine Wohnung sondern eine separate Garage. So etwas wie einen Mietspiegel für Garagen gibt es noch nicht, soweit ich weiß.

    Nun erhielt ich ein Schreiben, dass nun ab 2017 auf die Miete von 65€ noch die MwSt fällig sei.
    Begründung: die neue gesetzliche Lage.

    Da es sich um einen seperaten Mietvertrag handelt, ist wohl legitim,
    dass der Vermieter Umsatzsteuer abführt.

    Was ich nicht ok finde, das plötzlich mein Mietpreis ansteigt, denn die Regelungfür Garagen mit der MwSt gibt es laut meinen Wissen bereits seit etlichen Jahren, d.h. der Vermieter muss / sollte eigentlich schon seit einigen Jahren die Umsatzsteuer abführen.
    -> im Umkehrschluss bedeutetd das, dass bereits die ganzen Jahre in den 65€ die MwSt enthalten ist.

    und dann hätte ich nun eine Mieterhöhung von 19%!


    Nun meine Fragen:
    - sehe ich das alles richtig?
    - seit wann muss der Vermieter die Umsatzsteuer abführen? Gibts da ggf. Übergangsregelungen?
    - darf er jetzt einfach die MwSt draufhauen?

    Mhh, ich denke diese Fragen stellen sich alle gar nicht. Entweder akzeptierst du die neuen Gegebenheiten oder du könntest auch gekündigt werden. Wenn das nicht schlimm ist, kannst du es ja darauf ankommen lassen.

    Hey ihr Beiden,

    danke für die rasche Antwort.

    Klar, der Markler kann nicht viel machen. Aber die alleinige Antwort "das ist dem Vermieter sicher zu unsicher" war echt nicht hilfreich von ihm. Es wäre ja schön, wenn er dazu schreiben würde, was er vorschlagen könnte oder ähnliches. Aber wie gesagt, das ist ja auch nicht unbedingt sein Job. Vor allem, wenn es mehrere Bewerber gibt und ich demnach eher zur Last falle.

    Das mit der BWA ist eine sehr gute Idee, worauf ich noch gar nicht gekommen bin. Die Bürgschaft ist auf jeden Fall auch eine Sache, die ich bereits aufgeschrieben habe.

    Ich werde einfach mal mein Glück versuchen und hoffen, dass die Vermieter sich die 5 Minuten Zeit mehr bei meiner Bewerbung nehmen.


    Danke

    Nun ja, als Selbstständiger wird die vieleicht ja auch noch was anderes einfallen, wie man Leute positive beinflusst, oder? Ist ja nur die Frage, wie dringend suchst du eine Wohung.

    Lächerlich dieses Geschreibe... Das ist wirklich... Da hat man echt nur Geld im Kopf. Auf jeden Fall eine sehr unsymphatische Einstellung.

    Na ja, das kommt wahrscheinlich daher, das es Finanzamt und Bank recht wenig interessiert ob Mieter zahlen oder nicht, oder ob sonstigen Probleme einen am Zahlen hindern. Das Geld kommt da eben nicht einfach von Amt.
    Was du dir vieleicht klar machen solltest, ist, das auch Vermieter normalerweise finanzielle Verbplichtungen haben, wie jeder andere auch. Werden die nicht erfüllt, gibt es eben Probleme.
    Ergo kann eigentlich keiner aus reiner Nächstenliebe vermieten, selbst wenn er das wollte.
    Und selbst wenn er nicht bei der Bank in der Schuld steht, muß man davon ausgehen, das man so ein Gebäude über den Abschreibungszeitraum mindestens finanziell 2x errichtet.
    Das mag dir passen oder nicht, aber die Zeiten für wirkliche Billigmieten in Ballungszentren sind inzwischen wirklich vorbei, und die werden auch eine ganze weile nicht wiederkommen.


    Alles so nach einer "Auf-die-Fresse"-Politik, mit so einer "Scheiss-egal"-Mentalität. Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man so drauf sein kann, dass man nicht einfach auf Augenhöhe miteinander kommuniziert und sich jeder an grundlegende Gesetze wie das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch und besonders das BGB hält!

    Jeder Vermieter darf anscheinend machen, was er will. Gesetze sind, wie geschrieben wurde, nebensächlich. Ja klar... Und was kommt als Nächstes?

    Das ist doch schon die Befürwortung, mindestens aber Duldung, von jeglichem Unrecht, von Betrügereien!

    Mhh, ehrlich gesagt, bist du der einzige der hier Forderungen hat, die gesetzlich in keiner weise gedeckt sind? Und wenn du darüber kritisch nachdenken würderst, würde dir auffallen das der Großteil deiner Forderungen real kaum umsetzbar, oder sich in der Realität eh von selbst erledigen.
    Ich meine, wenn du dir einen neuen Flatscreen kaufst, lässt du dir da auch den Ausweis vom Verkäufer zeigen? Was soll dieser Unsinn? Das sind doch alles nur Hirngespinste.
    Dein Problem ist offenbar, das du dir gar nicht vorstellen kannst, das es nicht darum geht dich zu drangsalieren, sondern möglichst um Vermeidung von Problemen im Vorfeld für beide Seiten, die sich übringens auch aus unserer extrem komplexen Gesetzgebung ergeben.
    Kurz und vereinfacht gesagt, je mehr Gesetze du in dem Bereich forderst, desto schwerer und teuere wird es für viele werden, eine Mietwohnung zu bekommen.
    Oder du regulierst dermaßen über das Gebäude nur noch auf Verschleiß wirtschaftlich betrieben werden können, und wir dann in 30 Jahren nur noch in Ruinen leben, überspitzt gesagt.

    Also alles was du aufgeführt hast, fällt meiner Meinung typischer weise unter normale Abnutzung, bis auf gesprungene Fliesen, das wäre normalerweise eine Beschädigung.
    Kurz gesagt, nichts was der Vermieter zu reparieren hätte. Andererseits kann er aber auch, speziell was das Parkett angeht, keinen Neuzustand fordern, sondern eben das was unter normal Abnutzung fällt. Wenn das darüber hinaus gehen sollte, wären das dann Beschädigungen, die ihr zu tragen hättet.
    Frage mich jetzt aber bitte nicht was eine normale Abnutzung ist, das Thema füllt ganze Regalwände. Stark vereinfacht gesagt, Laufspuren sind Abnutzung, schwarze Stellen von Katzenpipi in der Ecke sind Beschädigungen.
    Ob die Klausel zu den Schönheitsreparaturen gültig ist? Gefühlt würde ich sagen ja, Stichwort in der Formulierung "im allgemeinen". Aber auch da gibt es wohl wieder unterschiedliche Meinungen.

    Zuerst stellt sich doch die Frage, was der Vermieter zu dem neuen Bewohner sagt, denn ohne seine Erlaubnis läuft nichts, wenn im Mietvertrag das Halten von Hunden genehmigungspflichtig ist. Hat die Mitbewohnerin schon beim Vermieter angefragt?


    Ich hoffe doch mal das das Gini schon vorher geklärt hat, sonst schreibt man sich hier die Finger wund..................:D

    Ich finde es leider gar nicht zumutbar bdes weiteren ist es für mich keine artgereche Haltung einen Hund den halben Tag in ein Zimmer zu sperren da weiß man doch schon dass das Gebelle groß ist!

    Zum Glück hat ja jeder ein Recht auf seine eigene Meinung. Im Zweifel mußt du dir das dann eben kostenpflichtig von einem Anwalt oder Richter erklären lassen, was juristisch relevant ist, und was nicht.
    Und wenn es dann so sein sollte, das der Hund tagelang bellt, kann man durchaus auch andere Schritte einleiten. Aber auf Verdacht wird das kaum klappen.

    Weil ich mit einem Hund in der Wohnung nicht einverstanden bin, ich weiß auch das sich meine Katze nicht mit Hunden klar kommt.

    Ich denke, jeder hat sein eigenes Zimmer, oder? Sollte man sich halt evtl. absprechen. Ich denke jedenfalls nicht das das für eine fristlose Kündigung reicht. Im Grunde hört sich das für mich eher nach, gleichem Recht für alle an? Für so lange zumutbar um fristgerecht zu kündigen, halte ich das jedenfalls allemal.

    Hallo,

    ich wohne in einer 6er WG mit 2 Katzen (eine davon gehört mir).

    Das Problem ist das meine Mitbewohnerin sich einen Hund zulegen möchte, ich bin da absolut dagegen und möchte ausziehen und ich finde es unzumutbar das ich noch 3 Monate mit meiner Katze so leben soll.

    Die Zimmer sind alle einzeln vermietet, jeder hat für sein Zimmer einen Mietvertrag.

    In meinem steht nichts über Haustiere (meine Katze wurde vom Vermieter genehmigt)
    Meine Frage ist nun ob ich vllt außerordentlich kündigen kann??

    Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen....

    LG

    Fristlos kündigen? Weswegen?

    Hallo,

    angenommen, eine Wohnungsbesichtigung steht bevor. Der Termin dafür liegt auf den 31. Juli. Verfügbar ist die Wohnung ab dem 1. August (so steht es in der Anzeige online). Womit muss man als potenzieller Mieter rechnen? Heißt das, dass am 1. August jemand einziehen soll?

    Könnte das im Interesse des Vermieters liegen und muss man davon ausgehen, dass er am Tag der Besichtigung Druck ausübt und eben demjenigen einen Mietvertrag gibt, der sofort zu allem "Ja" sagt?

    Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?

    Muss der potenzielle Vermieter bei der Besichtigung einen (oder den) Mietvertrag bereithalten und auf Wunsch vorzeigen, damit man sich vor Ort davon ein Bild machen kann?

    Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?


    Gruß
    KommFort

    Also von solchen "Plichten" wäre mir nichts bekannt. Verfügbar ab dann und dann bedeutet eigentlich nur, das die Wohnung ab diesem Termin frei wäre, alles andere ist Verhandlungssache.
    Sorry, aber dein Beitrag ließt sich recht komisch. Als Vermieter würde mir ein Interessent der einen Ausweis von mir während der Besichtigung fordert, jedenfalls nachdrücklich in Erinnerung bleiben, bloß wahrscheinlich nicht besonders positv.
    Deine ganzen Vorstellungen sind auch reichlich theoretischer natur. Kurz gesagt, dich kann niemand zwingen einen Vertrag zu unterschreiben den du nicht unterschreiben willst, und es kann den VM auch niemanden zwingen an dich zu vermieten.
    Damit sollte eigentlich alles Fragen von selbst geklärt sein, denke ich.


    Ich zahle regelmäßig meine Miete, mache keine Probleme und bin mir sicher, dass es an meiner 2-Raum-Wohnung liegt. Es ist einfach keine Art und Weise mit Mietern so umzugehen.

    Habt ihr einen Tip für mich, wie ich mich hier noch verhalten kann bzw. an welche Stellen ich mich wenden kann, denn wir werden hier mit Absicht benachteiligt!?


    Mein Tipp. Suche dir einen Makler (vorzugsweise einen der da schon aktiv ist oder war), beauftrage und bezahle ihn und setzt ihn darauf an das er dich in die Wohnung vermittelt. Alternativ kannst ud natürlich auch selber "kreativ" aktiv werden.
    Du solltest nach mehreren Monaten und gescheiterten Versuchen dann wohl gemerkt haben, das da keiner auf dich als Mieter angewiesen ist denke ich mal, ergo gilt es evtl. anderweitige Maßnahmen zu ergreifen, wenn du unbedingt da wohnen willst.


    Aber was ist mit dem Mord, zwei Häuser weiter? Ist es nicht zu verstehen das für manche Mieter die Wohnsituation dadurch unzumutbar wird?
    Besteht auch dann kein Anrecht auch fristlose Entlassung aus dem Mietverhältnis?


    Ist das eine ernst gemeinte Frage? Wieso sollte eine Mord in der Nachbarschaft, die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung nach sich ziehen? Wenn das so wäre, da könnte man ja noch auf wilde Ideen kommen:rolleyes:.

    Warum ist das so unvorstellbar? Würdet ihr nicht so schnell wie möglich aus dieser Wohnung wollen?

    Vorstellbar schon, nur juristisch wohl kaum haltbar. Klingt halt irgendwie nach wünsch dir was, sprich, das "wollen" allein begründet noch keine Anspruch auf fristlose Kündigung.

    Ich dachte da an die Tatsache, dass das Haus oft von der Polizei besucht wird, der Postbote keine Pakete zustellen kann/will und eine Mobilfunkanlage auf dem Dach steht. Wenn dem Mieter solche Umstände bei der Besichtigung nicht mitgeteilt werden, sind dies sicher Gründe den Mietvertrag aufzulösen, da etwas versprochen wurde, was nicht gehalten wurde.
    Nun war ich bei der Wohnungsbesichtigung nicht dabei, aber wie es der OP beschreibt klingt es so.
    Dazu kommt das in der Nachbarschaft anscheinend/angeblich Morde geschehen. Das wäre für mich ein nicht zumutbarer Zustand für den Mieter.

    Natürlich war niemand von uns vor Ort, aber aus der Ferne betrachtet sehe ich schon wie schon gesagt 1-2 Gründe, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wären. Ob dieser stattgegeben wird ist eine andere Frage.

    gruß unbe.

    Mhh, nach diese Argumenation wäre ja wohl alles ein Kündigungsgrund, was dem zufällig Mieter missfällt, und vorher nicht erwähnt wurde?
    Ich kann mir kaum vorstellen, das das dein Ernst sein soll. Würdest du auf dieser Basis auch kündigen, wenn es um dein Geld ginge?

    Kurz gesagt, ich würde denken, da wurde jemand aus Erfahrung schon mal klug. Ich könnte wetten, das sich das Amt die Kaution im zweifel auch beim Vermieter holen kann, wenn er sie an dich auszahlt, und du sie anderweitig durchbringst.
    Juristische Fachseminare zu dem Thema kannst du von mir nicht erwarten, aber gefühlt könnte ich echt wetten das das genau so ist.
    Deshalb wird sich das Amt auch weigern dir irgend etwas zu bestätigen.
    Was da rechtens ist und was nicht, keine Ahnung, aber ich denke einen tieferen juristischen Grund wird das schon haben, und es wird nicht darum gehen dich zu ärgern

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