Hallo,
angenommen, eine Wohnungsbesichtigung steht bevor. Der Termin dafür liegt auf den 31. Juli. Verfügbar ist die Wohnung ab dem 1. August (so steht es in der Anzeige online). Womit muss man als potenzieller Mieter rechnen? Heißt das, dass am 1. August jemand einziehen soll?
Könnte das im Interesse des Vermieters liegen und muss man davon ausgehen, dass er am Tag der Besichtigung Druck ausübt und eben demjenigen einen Mietvertrag gibt, der sofort zu allem "Ja" sagt?
Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?
Muss der potenzielle Vermieter bei der Besichtigung einen (oder den) Mietvertrag bereithalten und auf Wunsch vorzeigen, damit man sich vor Ort davon ein Bild machen kann?
Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?
Gruß
KommFort
Also von solchen "Plichten" wäre mir nichts bekannt. Verfügbar ab dann und dann bedeutet eigentlich nur, das die Wohnung ab diesem Termin frei wäre, alles andere ist Verhandlungssache.
Sorry, aber dein Beitrag ließt sich recht komisch. Als Vermieter würde mir ein Interessent der einen Ausweis von mir während der Besichtigung fordert, jedenfalls nachdrücklich in Erinnerung bleiben, bloß wahrscheinlich nicht besonders positv.
Deine ganzen Vorstellungen sind auch reichlich theoretischer natur. Kurz gesagt, dich kann niemand zwingen einen Vertrag zu unterschreiben den du nicht unterschreiben willst, und es kann den VM auch niemanden zwingen an dich zu vermieten.
Damit sollte eigentlich alles Fragen von selbst geklärt sein, denke ich.