Habe ich doch gemacht
und ich nehme dir nix krumm, weil ich den A11900 besonders gerne habe
Und worüber beklagst du dich jetzt genau, bzw. auf was willst du hinaus?
Habe ich doch gemacht
und ich nehme dir nix krumm, weil ich den A11900 besonders gerne habe
Und worüber beklagst du dich jetzt genau, bzw. auf was willst du hinaus?
Dann haue ich dir eins auf die Nuss und wünsche allen Beteiligten frohe Adventstage ![]()
Nimm es mir nicht krumm, aber es ist schon komisch? Du hängst die Rauchmelder ab, und beschwerst dich das du keine Rauchmelder hast?
Mein Vorschlag wäre, hänge Sie wieder auf, und mach halt ein paar Batterien rein.
Das ist doch nicht komisch, sondern geht es hier um die Brandverordnung der ich immer noch ausgesetzt bin. Schliesslich bedarf es eine Kündigungsfrist gesetzlich von 3 Monaten
Na ja, und wenn es jetzt ganz blöd läuft, hast du vieleicht sogar noch Pech, und es brennt in dieser Zeit gar nicht bei dir? Was machst du dann?;)
Ich denke eher dem Vermieter nachträglich eins auszuwischen. Denn das Mietverhältnis ist ja beendet.
Glaube ich auch, nur wird das:
1. Nicht klappen.
2. Nichts bringen.
Mindestens nicht auf dauer, und schon gar nicht wenn man in der Wohnung nicht mehr wohnt.
So was in der Art ist auch meine Vermutung.
Da könnte möglicherweise "Vorteile" bei der Grundsteuer bringen.
Na vor allem ist wohl der Vorteil, das man Miete für Wohnraum bekommt, der gar nicht als Wohnraum zu vermieten ist. Kurz gesagt, 20qm Spitzboden zu auch nur 5€/qm vermietet ist immer noch wesentlich besser als 20qm Spitzboden für den man gar nichts bekommt.:D
Das gerede des Maklers über ein 1-Zimmer Wohnung halte ich eher für einen vorgschobene Aussage.
Habe dir eine Nachricht geschrieben ![]()
Ok, gelesen, ist aber nicht so spektakulär, das man daraus ein Geheimniss machen müsste, denke ich.
Der Punkt könnte evtl. sein, das der Spitzboden nachträglich ohne Genehmigung ausgebaut wurde. durch solche nachträglichen Ausbauten vergößert sich die Wohnfläche, die je nach Grundstück, eine Höchstmaß nicht überschreiten darf. So etwas kann dann z.Bsp. als Lagerraum oder Mieterkeller genutzt werden, aber eben nicht als Wohnraum.
Stichwort Bebauungsplan. Aber glaube mir, damit hast du nicht ernsthaft Lust dich zu befassen.
Doch kurz zu den Hintergründen:
Mir wurde unter anderem durch meinen Vermieter die Untervermietung eines Raumes untersagt (Wohnung ging über zwei Etagen und wäre definitiv nicht überbelegt gewesen). Der Makler, der die Hausverwaltung betreibt, gab mir gegenüber am Telefon an,
dass man ja "vorsichtig" sein müsse, weil man "aus der Wohnung eine Ein-Zimmer-Wohnung" gemacht habe.
Gibt es möglicherweise Vorteile im Bereich der Versicherung?
Danke schon mal für alle Antworten ![]()
Mit der Versicherung hat das wahrscheinlich nichts zu tun. Ich hätte da aber eine andere Idee.
1. Wo liegt der zweite Wohnraum? Keller, Dachgeschoss vieleicht mit einer Treppe verbunden?
2. Worum geht es dir?
Na das warm Wasser wird vom Stromanbieter berechnet und da zahlen wir auch... Der Vermieter sagt halt dad unser kaltwasderverbrauch bei 360 Liter pro Person liegt nicht Warmwasser... Kann das wirklich sein oder verwechsel ich was?
Den Stromanbieter bezahlst du normalerweise für den Strom, z.Bsp. für den Durchlauferhitzer, der gebraucht wird um das Wasser zu erwärmen.
Das bei euch der Stromanbieter Wasser abrechnet wäre ein echtes Unikum.:D
Davon abgesehen, die 50€ sinde keine Mieterhöhung, sondern die Anpassung der Vorauszahlung. Der Vermieter füllt sich damit nicht seine Taschen, sondern er will nur nicht für die Finanzierung eures Verbrauchs in Vorleistung treten.
Und vor allem ist das ja kalt Wasser... Also ich mein das klingt halt komisch alles
Ja, bevor Wasser erwärmt wird ist es kalt? Meinst du, das Wasser kommt warm aus dem Wasserwerk bei euch an, oder wie?
Aber er sagte kaltwasser scheint nicht OK zu sein... Weil wir laut ihm an kaltwasser... Wohlbemerkt nuur kaltwasser einen Verbrauch von 360 Liter pro Tag haben. Dad ist unmöglich dachten wir. Also wiederspruch geschrieben und Abrechnung und Einsicht verlangt... Naja Kopie bekommen wir nicht und sollen 370 Euro zahlen und 50 Euro Mieterhöhung... Was können wir tun? Danke
Ja, 360 Liter/Tag ist viel, aber wohl kaum unmöglich. Wenn du wüsstest was manch einer für Wasser verbrauchen kann. Was meinst du mit "nur kaltwasser"?
Hallo, hoffe es kennt sich hier jemand aus. ![]()
Wohne in der Wohnung 1 Jahr und habe seitdem immer meinen Stelplatz gehabt.
Heute lag ein Brief vom Vermieter im Briefkasten. Dazu kurz vorgeschichte: Die Leute vor mir in der Wohnung haben ihren Stellplatz getauscht, also war ursprünglich bei der Wohnung wo ich jetzt wohne ein anderer Stellplatz zugewiesen.
Das will ich aber nicht. Im Brief steht noch: "Der Parkplatz ist ja kostenlos und ich sollte der biete nachgehen und jetzt wo anders parken.
Habe jetzt extra mein Mietvertrag rausgeholt da steht folgendes drin: Stellplatz Nr. 1 gehört zu Wohnung Nr. 8.. und die Kosten für den Stellplatz sind in der Kaltmiete mit einbeschlosen.
Also muss ich den platz wechseln? Dieser Parkplatz ist im Mietvertrag mit reingeschrieben, das er zu meiner Wohnung gehört. Das darf doch dann mir egal sein was die Mieter davor gemacht haben?
Oder muss ich den Platz tauschen?
Von wechseln müssen kann wohl nicht die rede sein, denke ich, aber was bitte spricht dagegen? Gibt es einen konkreten nachvollziehbaren Grund warum du das nicht willst?
Bedenke, so wie es in den Wald hineinruft.....
anonym2, Du hast Wasser und Arbeitszeit vergessen. Ich denke, wenn die Mieter bereits beim DMB vorstellig wurden geben die sich nicht mit 2 € zufrieden. Selbst wenn letztendlich die Sache eingestellt wird zahlt eine Partei den Anwalt, und das ist der VM, so meine Befürchtung. Er hat diese Situation geschaffen, er hätte die Mieter vor den Maßnahmen benachrichtigen müssen.
Eine Mietminderung kommt nicht in Betracht, es ist eine einmalige Sache, der Schaden wird ersetzt (mit einer guten Flasche Wein) und das dürfte genügen. Meine Meinung.
Sorry, schon mal darüber nachgedacht wie der Schaden beziffert werden soll, und warum eigentlich und was gewaschen werden musste? Auf die Beweisführung freue ich mich jetzt schon, wenn der Mieter sein verschmutzten Unterhosen vorlegen soll, überspitzt gesagt.
Ich persönlich würde auf das Schreiben wahrscheinlich gar nicht reagieren. Man muß sich nicht zu jeden Stuss äußern.
Küchen sollte man erst dann bestellen, wenn die Maße fest stehen. Ob der Vermieter da was mit zu tun hat, würde ich gefühlt eher sagen nein. Wenn sich die Wohnung noch im bau befindet, kommt es wohl auf die beweisbaren Absprachen und Verträge mit dem Vermieter an.
Gab es eine schriftlich Freigabe oder ähnliches?
Einen Schokotaler darauf, dass das in Wirklichkeit kein Zeitmietvertrag ist, sondern ein Kündigungsverzicht. Wer hält dagegen?
Ich nicht, so wird es wahrscheinlich sein.
Also ein Pflicht, das Haustüren immer abgeschlossen sein müssen, kenne ich nicht. Was im Notfall übringens auch ziemlich dämlich wäre, abhängig von der Schließanlage (Notfallfunktion usw.).
Daraus ergibt sich eigentlich schon das wohl keine Mietminderung möglich ist. Außerdem was bedeutet "zu öffenen mit einem flachen Gegenstand"?
Kann ich mir das so vorstellen, das die Tür nicht mehr abzuschließen ist, aber die Türfalle wohl verriegelt, also von aussen nicht zu öffnen ist? Das wäre dann eigentlich der Normalzustand in den meisten Miethäusern, denke ich.
leider stellt sich der vermieter quer, da er mich aus irgendeinem grund nicht leiden kann ?
gerne lade ich hier mal meinen mietvertrag hoch....
mein anwalt meinte, das es immer eine möglichkeit gibt aus einem mietvertrag rauszukommen, indem man z.B. einfach keine miete mehr zahlt. ist zwar nicht die feinste art und weise aber eine Möglichkeit meinte er....würde für mich aber nur die letzte möglichkeit sein.
Na ja, ich meine nur mal als gewagte These, evtl. könnte man ja auch einfach seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen? Es soll Leute geben, die halten sich an geschlossenen Verträge, habe ich mir sagen lassen.
Übrigens, nur weil du keine Miete mehr zahlst, bedeutet das nicht, das du aus dem Vertrag raus kommst. Speziel wenn dich der Vermieter nicht leiden kann, wird er im Zweifel wohl den längeren Atem haben als du, und eine Kündigung ist auch nicht Vorschrift. Der kann dich auch einfach auf Zahlung verklagen, und dann zahlst du nicht nur die Miete sondern auch sämtlich Kosten.
Insofern wäre es wohl klüger auch eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.
Also ich stelle mich auch bei 2 Jährigem Kündigungsverzicht nicht quer, wenn abzusehen ist, das die Wohnung gut wieder zu vermieten ist. Evtl. könntest du dem Vermieter auch eine Kostenübernahme für die Suche anbieten. Besonders da du erst 2 Monate mietest wäre das wohl fair, denke ich.
Aber frage doch einfach mal nach. Wie gesagt, wenn ich es vermeiden kann, warum dann Ärger aufkommen lassen, meine Meinung.
Selbst wenn nicht ist trotzdem ein Instandhaltungsbeitrag von den ModKosten abzuziehen.
VG Syker
Schon richtig. Wenn die neue Heizung aber in Art und Güte der alten entspricht, muß es gar keine Modernisierung, sondern kann auch eine Instandsetzung sein, soweit mir bekannt.
Wenn es so ist, dass wir nicht gegen marz/April raus müssen (während den Prüfungen) gibt es kein Problem. Bis Juni/Juli müssten wir was gefunden haben und die Söhne haben dann ihre Prüfung hinter sich.
Das ist keine infantile Herangehensweise, die Herangehensweise der VM ist infantil.
Infantil im Sinn von "kindlich". Wie nennst du es mit jemandem keine Geschäfte machen zu wollen, den man nicht mag, obwohl es evtl. zum eigenen besten wäre?
Bis jetzt ist die Hütte doch nocht nicht mal verkauft, und wer sagt das das so schnell geht? Eine Immobilie, zumal ein bewohntes Einfamilienhaus, ist sicher nicht automatisch ein Topseller.
Im Moment machst du dir über ungelegte Eier sorgen, denke ich. Noch mal, wenn du konstruktiv werden willst, spring über deinen Schatten und kauf die Hütte wenn möglich, und wenn das gut für euch wäre.
Alles andere wird sich ergeben.
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