Beiträge von AJ1900

    Vor allem ist Ironie hier gänzlich unangebracht.

    Ach na ja, du musst aber zugeben, das es schon reichlich seltsam anmutet wenn du fragst, ob du den Schimmel entfernen darfst oder sollst? Was denn sonst, meinst du du sollst ihn hegen und pflegen? Im Zweifel macht man halt eine paar Photos und gut.
    Ich meine was soll schlimmstenfalls passieren, das ihr keinen Schimmel mehr habt?

    Es ist mir eher die dringende Frage, wie ich mich bis zum erneuten Begehungstermin verhalten sollte.
    Wische ich den Schimmel weg, habe ich keine Fotos für den MSB. Lasse ich ihn gedeihen, wird ein
    Beweislastverfahren initiiert und es ist natürlich stark gesundheitsgefärdend.

    Noch einmal, was stört dich an einem Beweissicherungsverfahren? Du sagst doch ihr seid auf jeden Fall nicht schuld, das müsste dich dann doch freuen.
    Das beutet ja auch nicht das ihr den Schimmel wachsen lassen müsst? Wisch ihn halt weg, aber damit wird das Problem ja wohl kaum gelöst sein?

    ich zitier nur das Bundesumweltamt :
    https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/…l_im_haus_0.pdf

    "Falls nicht sofort mit Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann, ist zu prüfen, ob die
    befallenen Stellen übergangsweise – möglichst ohne Staubverwirbelung – gereinigt und
    desinfiziert werden können, zum Beispiel mit 70 %-igem Ethylalkohol (Ethanol) bei trockenen
    Flächen und 80 %-igem Ethylalkohol bei feuchten Flächen."

    Das war Ironie. Kommt wohl nicht nur im Fernsehen schlecht rüber.:)

    Danke.

    Weiterhin gestattet er unbefugten Dritten Zugang zum Haus und vorherige Ankündigung.
    Viel schlimmer ist aber das Rauchen in der Sammelgarage eben von diesen Drittpersonen
    und vom Vermieter selbst was dazu führt, daß der ganze Hausflur bestialisch stinkt.
    Und das in einem Raum wo er selbst ein "Rauchen verboten" Schild aufgestellt hat.
    Selbstgerechter gehts kaum ?

    Na gut, und? Was willst du? Willst du deine ruhe oder hast du einen Erziehungsauftrag?
    Das sind doch alles Nebensächlichkeiten.

    Im Brief vom Anwalt steht, daß er das Beweisverfahren eröffnen wird falls der Schimmel noch vorzufinden ist.
    Und das ist er. Was soll ich jetzt tun?

    Wenn du mich fragst, klare Verhätnisse schaffen, entweder bist du schuld, oder eben nicht. Wenn nicht, um so besser, wenn doch wirst du ja wohl kaum mit Schimmel leben wollen, ergo gilt es dann was zu verändern.
    Aber irgendwie komme ich da eh nicht so ganz mit. Willst du nun Schimmel haben, oder nicht?;)

    Der SB hat mit dem Alkohol gar nicht so unrecht. Punkt 1 Schimmel entfernen. Macht man auf abwischbaren Flächen, tatsächlich am besten mit 70% Alkohol. Sollte das Zeug unter der Tapete sitzen, geht das ledier nicht so einfach und sollte eine Firma machen.

    Was du bruachst sind aber keine Protokollen, sondern ein Datenlogger http://www.datenlogger-store.de/klimalogger.html

    Kauf dir son Teil und zeichne in dem Zimmer 4 wochenlang die Daten auf. Anhand der Kurve kann man dann schon sehr gut sehen, Heizung/lüften oder Wärmebrücke?
    Ohne derartige Werte würde ich nicht zur Attacke blasen. Wenn die dich aber bestätigen, um so besser.

    Aber hör mal, du kannst ihm doch nicht raten die Beweise zu entfernen, böse, böse.;);)

    Er ist aber nur der Eigentümer und nicht der Besitzer. Wenn ich als Besitzer ihn auffordere das zu unterlassen hat er Folge zu leisten oder
    riskiert für alle vermieteten Räume inkl. Sammelgarage ein Hausverbot, was jedoch nicht sein Begehungsrecht nach vorheriger Ankündigung ausschliesst.

    Nimm es mir nicht übel, das hörst sich für mich nicht nach eine besonders schlauen Idee an. Hast du denn vor Weihnachten nichts anderes zu tun, als dich mit deinem Vermieter zu zoffen?
    Ist einfach mal ein grundsätzliche Frage? Was soll der Ärger? Wenn du mich fragst leigt die Problematik da nicht in der Garage und auch nicht beim Schimmel.

    Meine Frage war, wie ich mich entsprechend zu verhalten habe und ob mir das negativ ausgelegt werden kann die Beweise zu entfernen und bei der nächsten Begehung zu lügen. Wenn ich nicht lüge, wird das Verfahren (vermutlich) eingeleitet und ich wollte wissen ob es eine Rechtsschutzvers. gibt, die ich ohne 3M Wartezeit für sowas in Anspruch nehmen kann, bzw. ob die Abmahnung schon als eröffnetes Verfahren angesehen wird oder nicht.

    Du fragst mich, ob es dir als negativ ausgelegt werden kann, wenn du deine Versicherung oder den Vermieter bescheissen willst?!!

    Es ist genau andersrum. Sie reden mir nicht nach dem Mund und rieten zur Duldung des Schimmels und zur Beweisvernichtung auf.
    Es klang grade so als seien sie nicht Interessiert, bzw. würden die Kosten scheuen und die Auseinandersetzung fürchten.
    Der Vermieter wird in 2 Wochen die Whg. wieder begehen wollen, wird feststellen daß der Schimmel noch da ist und dann das Beweisverfahren einleiten. So zumindest der Schrieb seines Anwalts. Da die Protokolle nachweislich korrekt sind und die Parameter eingehalten werden, trifft uns nunmal keine Schuld. Ich würde den Ball ja gerne flachhalten, ist es jedoch der Vermieter der direkt zum
    Anwalt gerannt ist. Ich kann und will den Schimmel nicht dulden, noch will ich die Beweise in seinem Namen mit Alkohol entfernen.


    Ja und, was bedrückt dich? Wenn es so ist wie du schreibst, das ihr nachweislich keine Schuld habt, dann Sei doch froh, das der Vermieter ein Beweisverfahren einleitet, hast du schon mal keinen Aufwand und kosten, das ja das dann wohl ergeben wird, oder wie?
    Natürlich kann dich keiner zwingen den Schimmel zu entfernen, aber ansonsten ist alles noch bei bester Gesundheit ja?!!:rolleyes:

    Es handelt sich in meinem Fall um einen Erstbezug. Von daher hat hier niemand vor den Modernisierungsmaßnahmen gewohnt.
    Ich kann Lückenlos beweisen, daß mich keine Schuld trifft. Die erstellten Protokolle sprechen für sich.


    Und warum fragst du dann, wenn du dir so sicher bist? Dann kann ja nichts passieren.
    Nur am Ende hilft das alles wahrscheinlich recht wenig, denn auch eine Anwalt wird den Schimmel nicht entfernen behaupte ich mal. Insofern wäre wohl das schlaueste eine Umzug, wenn die Problematik so ernst ist.
    Im grunde benötigst du für eine sachbezogenen Lösung niemand anderen als dich und deinen Vermieter. Wenn eine der beiden Parteien auf stur schaltet, können Gerichte da erfahrungemäß auch wenig dran ändern, ausser Kosten zu verursachen, übrigens für beide Parteien.
    Kurz gesagt, du brauchst dir von einem Richter nicht gerichtsfest bescheinigen zu lassen was du eh schon weisst, nämlich das du Schimmel in der Wohnung hast.

    Der MSB ist sehr wohl auf unserer Seite und es wurde von uns ein Heiz und Lüftungsprotokoll erstellt.
    Die Luftfeuchtigkeit ist im grünen Bereich und gelüftet wird ausreichend und mehrmals am Tag.
    Leider gibt es Kältebrücken durch die schlechte Isolation und das kann und darf uns nicht zugemutet werden.
    Der Schimmel ist in 2 Räumen in den Ecken und hat etwa die Fläche vin 1-2 DIN A4 Seiten.
    Die Wäsche wird nicht mehr in der Wohnung getrocknet durch den Erwerb eines Trockners im Keller.
    Dieses Forum scheint ja wirklich ein Pro-Vermieter Forum zu sein wenn ich mir hier so manche Kommentare angucke.
    Fakt ist, dass der Schimmel da ist und nicht durch unser Fehlverhalten entstanden ist. Sollte man es also auf ein
    Beweisverfahren ankommen lassen?


    Nimm es mir nicht übel, aber ich habe es eigentlich noch nie erlebt, das der Mieter am Schimmel schuld war. Komisch ist meistens dann immer nur das fünf Mieter vorher ohne Schimmel drin gewohnt haben?
    Ansonsten, was sagt dir das Wort "Mieterschutzbund"? Warum sollten Sie dir nicht nach dem Mund reden, kostet doch nichts, und alles andere macht nur ärger, vereinfacht gesagt.
    Kurz gesagt, meine Erfahrung ist, dein Kontrahent ist meistens weniger der Vermieter, sondern oft eher ein schlechter Ratgeber.
    Kann in deinem Fall natürlich komplett anders sein, ich sage nur, was meine Erfahrungen sind.
    Davon abgesehen, wenn du vor Gericht dein vermeindliches "Recht" suchst, lasse es lieber bleiben.:)

    Was für eine stumpfsinnige Aussage, da "Sachen" die zum Auto gehören sehr wohl dort gelagert werden dürfen.
    Darum geht es auch nicht. Es geht um die Tatsache, daß uns zugestanden wurde, auch andere, nicht zum Auto gehörende Sachen
    ,dort hinzustellen (es handelt sich wie gesagt um Kleinigkeiten).


    Kurz gesagt, wenn das deine Meinung ist, weise die Abmahung mit deinen Argumenten zurück. Alles andere klärt dann im Nachgang evtl. eh der Richter, spätestens wenn es zu einer Kündigung kommt. Insofern ruhig bleiben.

    ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.

    - kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
    - bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
    - Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
    - Luftzug an Türen und Fenstern
    - Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
    - Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
    - erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
    - Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
    - Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
    - Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen

    Ein Anspruch auf Mietminderung sehe ich im Prinzip schon. Aber du hast hier offenbar mehrere "Baustellen".
    Trenne mal die wirklich "baulichen" Mängel, von solchen Sachen wie Staffelmiete und Anzahl der qm. Energieausweis usw. Im Prinzip gilt jedenfalls erst mal das was ihr im MV. unterschrieben habt.
    Das mal abziehen, und dann sehen was noch übrig bleibt, denke ich.

    Ich lese z.B. es wurde jeder Mietpartei ein Stellplatz zugewiesen mit dem Hinweis, dieser gehöre zur Wohnung. Jetzt möchte der VM offensichtlich einen schriftlichen Stellplatzvertrag, was ihm nicht zusteht. Meine Meinung.

    Na also ich lese, das es zumindest beim Fragesteller sogar gesondert drin steht, das der Parkplatz eben nicht mitvermietet wird. Ansonsten wird aus einer mündlichen Nutzungserlaubniss aber wohl auch kein Mietvertrag.

    Grundsätzlich würde ich denken, das ihr schon einen Anspruch auf das Geld für die Pellets habt, wenn das so vereinbart war. Die Mietrechtliche Geschichte hat damit nichts zu tun, denn die Ansprüche an euch, hätte wenn dann überhaupt wohl der Vermieter, denke ich.
    Es obliegt jedenfalls nicht den neuen Mietern evtl. Mängel zu beseitigen. Wie das durchsetzen ist eine andere Frage. Stichwort, Bargeld lacht, für die Zukunft.

    Gut aber was ist mit der Aussage, dass der Stellplatz zur Wohnung gehört.
    Uns wurde auch ein bestimmer Stellplatz (Nr.16) zugewiesen.

    Diese würde die Mieter auch bezeugen.

    Habe mir auch mal den Mietvertag vom Nachbar zeigen lassen, dort steht nicht drin, das Garagen/Stellplätze nicht mit Vermietet sein.

    Dort Steht Garnichts von Stellplatz oder Garage.


    Ich würde sagen, es ist nett vom Vermieter das er euch über Jahre da hat kostenlos parken lassen. Daraus wird deshalb aber sicher kein MV. Und ein mündliche Erlaubnis kann man natürlich auch zurücknehmen.

    Das jetzt oder wie?
    Lt der Rückseite des Schreibens steigt die Einzelmiete und nicht die Betriebskosten oder Heizkosten

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    Nee, du sagtest doch "Mieterhöhung aufgrund der Nebenkosten Mitte des Jahres", darauf bezog sich das.

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