Beiträge von AJ1900

    Hallo, keine Ahnung ob ich hier richtig bin, aber folgendes Problem.

    Wir haben vor kurzem eine kleine Eigentumswohnung gekauft, in der noch ein Mieter mit befristetem Mietvertrag bis Ende Feber drinnen ist. Per 01.01 gehört die Wohnung uns und wir haben bereits am Tag des Kaufs Anfang Dezember neben mehrfachen Anrufversuchen per Telefon und mehrere Emails die alle ignoriert wurden, einen eingeschrieben Brief verschickt, mit der Bitte um Kontaktaufnahme. Dieser kam als "unzustellbar" nun wieder zurück.

    Außerdem wurde weder für Jänner (an uns - Zahlungsziel 5ter des Monats), noch für Dezember (an die Vorbesitzer) die Miete überwiesen.

    Nachdem wir die Wohnung aber spätestens im April selber beziehen möchten, stellt sich die Frage was tun? Das die Miete im Rückstand ist, ist zwar blöd, aber nicht so das große Problem, viel mehr stört es uns, dass wir seit 1,5 Monate Kontakt auf zu nehmen versuchen.

    Welche Möglichkeiten haben wir?


    Geht zum Anwalt und lasst euch beraten. Ab 2 Monatsmieten Zahlungsverzug kann man kündigen. Das mit April einziehen würde ich mir aber wahrscheinlich erst mal abschminken. So eine Kündigung, auch wegen Eigenbedarf, kann dauern.

    Vielen dank für die vielen und schnellen Antworten, das mit der Dachluke sehe ich ja auch so das die eigentlich möglichst gut abgedichtet sein sollte allein schon um die Heizkosten niedrig zu halten. Zum anderen sollten eigentlich Nutzräume in welcher form auch immer belüftet sein da es sich ja nicht um einen Wohnraum handelt wo man davon ausgehen kann das diese täglich gelüftet werden oder nicht?


    Einen Versuch wäre es sicher wert. Ob das dann ausreicht wir man sehen. Das es Vorschrift wäre in Räume mir Nutzfläche zwingend Lüftungen einzubauen wäre mit neu?


    Aber nun nochmal zum vorschreiben meines Vermieters, darf er mir vorschreiben das ich das ganze von einer Fachfirma beseitigen lassen muss oder kann ich die Regips platte auch selbst entfernen eine neuen drauf schrauben, verspachten und gut?

    Ob er das vorschreiben kann, denke ich nicht, aber mal davon abgesehen, warum sollte er das tun? Wenn Schimmel weg ist, sollte das wohl ausreichen.
    Trotzdem, je nach Ausmaß des Befalls müsste man sich evtl. dann noch was anderes einfallen lassen, zwecks einer Dauerlösung. Genau das sollte man versuchen einvernehmlich zu lösen, es betrifft euch ja am Ende beide.
    Vieleicht wäre es mittefristig ja nich die dümmste Idee noch ein Heizschlange ins DG zu legen und einen kleinen Heizkörper anzuschließen? Aber wie gesagt, abhängig vom tatsächlichen Ausmaß des Problems.

    Ich nutze den Raum dort oben wirklich nur zum Lagern von Deko, Möbeln die vom Vormieter ?vergessen? wurden und ansonsten gar nicht.
    Eine Heizung ist wie gesagt nicht vorhanden, es ist nur eine enge Dachlucke mit einer ausklappbaren Leiter um dort hoch zu kommen, wobei diese Lucke nicht das Drunter liegende Schlafzimmer abschließt da die Dachlucke nur eine einfache Sperrholzplatte ist ohne Dichtung oder sonstiges.

    Lüften würde ich verstehen wenn eine Heizung drin ist da man ja sonst wieder nur die Kalte und feuchte Luft von draußen reinholt welche durch die von unten einströmende Luft wieder Kondensiert und sich am Fenster niederschlägt und herunter an die Regipsplatte läuft (welche Schimmelt).

    Tja, was soll ich dazu sagen. Das lüften von Räumen ist eigentlich ein Normalität, gerade in gedämmten Räumen. Eine Heizung da oben wäre wohl auch nicht schlecht. Oft reicht es schon die Temperatur nur leicht zu erhöhen, dann gibt sich das. Vieleicht würde es schon reichen, wenn man im Winter/bei Kälte mal einfach die Klappe zum Wohnraum auflässt?
    Ansonsten und wenn es sich nicht um wirklich dicken Schimmel handelt kann man dem auch erst mal mit einer Dose Anti-Schimmelspray zu Leibe rücken.
    Aber wie gesagt, regelmäßig mal lüften ist da eigentlich erst mal oberstes Gebot.

    Warum sollte der Vermieter etwas rechtssicher vereinbaren müssen, was er sowiso einfach kostenmässig auf den Mieter umlegen kann?

    Um den Mietern z.Bsp. Geld/Nebenkosten zu sparen? Wenn das nicht klappt, wird es dann eben wieder von einer Firma übernommen.


    Heute war ein Mitarbeiter der Wohnungsbaugenossenschaft da und hat den Belag begutachtet. Eine Firma soll den alten Belag neu verkleben und ich müsste 5,- €/m² zuzahlen.
    Vermutlich werde ich keinen neuen Belag bekommen, da der alte ja noch „gebrauchsfähig" ist. Hier handelt es sich aber um eine Instandsetzung und nicht um eine Schönheitsreparatur! Warum sollte ich da etwas zuzahlen?

    Welche Chancen hätte ich denn auf neuen Belag, bzw. sehe ich dass mit der Zuzahlung richtig?


    Zahlen "musst" du gar nichts, und dein Vermieter "muß" dir offenbar auch keinen neuen Boden legen, eine Reparatur würde es auch tun. Ergo, alles kann, nichts muß.

    Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem und wäre für kurze Stellungnahmen sehr dankbar: Wir (meine Freundin und ich) haben eine Zusage für eine Wohnung in Berlin bekommen (5. Stock, Dachgeschoss, ca. 90qm). Diese wurde mit gut 1000€ Kaltmiete inseriert, die Nebenkostenkalkulation belief sich auf fast 400 €, was also zu einer zu zahlenden Warmmiete von 1400 € führt. Uns erscheint diese Kalkulation sehr hoch gegriffen, auch für eine Dachgeschoss-Wohnung. Ein Mitarbeiter des Mieterschutzbundes hat mir letztes Jahr gesagt, man solle mit 2,70€ pro qm kalkulieren, meiner Erfahrung nach war ich da bisher sogar immer drunter.

    Für uns ist nun die Frage: Sollten wir den Vertrag einfach so unterzeichnen, auf die erste NK-Abrechnung warten und dann (notfalls mit Rechtsbeistand) eine Minderung durchsetzen? Oder kann die Höhe, aus welchen Gründen auch immer, vertretbar sein?

    Wir müssen uns schnell entscheiden, ob wir die Wohnung nehmen und da ist die Frage von monatlich ca. 100 € mehr oder weniger Miete (auch wenn es dann erst im Nachhinein eine Erstattung und Korrektur gibt) schon ein zentraler Faktor. Ich fände es toll, wenn mir jemand bald eine Antwort geben könnnte.


    Beste Grüße

    Kurz gesagt, ihr habt noch keine Wohnung. 400€ finde ich persönlich jetzt auch nicht wenig, scheint demnach aber eine ehrliche Angabe zu sein.
    Wenn euch die Gesamtmiete von 1400€ eigentlich jetzt schon zu viel ist, lasst es bleiben, so einfach ist das. Wenn nicht, wird man auf der Abrechnung ja sehen was man verbraucht usw. und das ggfl. auch anpassen können.
    Im Grunde alles nicht sehr aufregend, man muß sich die Wohnung nur eben leisten können.

    Na ja, das ist eigentlich nicht seltsam, sondern durchaus nicht so unüblich. Kurz gesagt, der Gesetzgeber gibt dir das Recht auch in einer Wohung zu wohnen in der gebaut wird. Ob und in wieweit die Mieterhöhung gerechtfertigt ist, muß man halt prüfen, aber da wirst du ja Unterlagen bekommen haben, oder?
    Ausweichmöglichkieten für Dusche und Toilette müsste aber wohl angeboten werden, denke ich.


    Das Laminat lag schon 7 Jahre- knapp 6 Jahre wohnten die Vormieter in der Wohnung. Es gibt auch Sets im Baumarkt - für 20 Euro, hätte ich ohne Worte bezahlt. Auch wenn wir uns bei der Übergabe auf einen Preis geeinigt hätten, wäre das auch kein Problem. Aber auf meine mehrfachen Fragen nichts antworten und dann hinterher Forderungen stellen........

    Es wurde seitens der Vermieter nie geredet, nur geschrieben - ich weiß, auch zum Nachweis. Wollte das Problem auch mündlich klären, hätte aber nur gesehen, wie die Tür wieder zugemacht wird. Das tue ich mir nicht an. Da muss man sich mit dem Mieter auseinander setzen, ihm in die Augen schauen.

    Das Reparaturen grundsätzlich und immer zu teuer sind, damit sagst du nichts neues. Allerdings glaube ich kaum das du jemanden finden wirst der dir für 20€ anfängt dein Laminat zu reparieren, geschweige denn dafür auch noch das Material stellt? Wer soll das sein?
    Ansonsten besteht auch keinerlei Verpflichtung, auch nicht von deiner Seite, alles nur mündlich zu machen. Es besteht übringens noch nicht mal die Verpflichtung zu einer schriftlichen Abnahme.
    Im Grunde besteht die einzige Verpflichtung darin, das du die Wohnung unbeschädigt und im vereinbarten Zustand zurückgibst. Alles andere ist dann eine Frage des Nachweises.

    Im meinen Augen ist das Spionage und somit unrechtmäßig. Könnt ihr das bestätigen? Was empfiehlt ihr mir zu tun, damit das nicht nochmal vorkommt?

    Nein, kann ich nicht bestätigen. Beim besten willen, vieleicht haben wir ja eine andere definition von "Spionage" aber den Vermieter darüber zu informieren wie der Allgemeinzustand der Wohnung so ist, ist eigentlich reine Normalität.
    Das braucht dich ja auch nicht zu beunruhigen, den Konsequenzen hat das eh keine. Ihr könnt da im Prinzip hausen wie ihr wollt, solange es nicht die Wohnung beschädigt.

    Akkarin

    Volle Zustimmung!

    Der Rest der Beiträge ist nur noch peinlich....


    Mhh, hat dir das passend Adjektiv gefehlt? Ich würde eher sagen die Antworten passen dir nicht. Von daher wird das wohl der Realität schon recht nahe kommen, denke ich.

    Ja, weil Vermieter zwar immer auf das Recht kassieren pochen, aber gerne ihre Pflichten ignorieren, da es nun mal keine ernsthaften Sanktionen (noch nicht einmal ein Risiko) für Vermieter gibt.

    Und letzlich sagst du ja nichts anderes als, "ja vertraglich müsste er , aber pftt ist doch egal".
    Und jetzt du :)


    Tja, genau so ist das. Das sollte man als Mieter wie auch Vermieter erkennen. Wobei man ehrlicher weise sagen muß, im "Pflichten ignorieren" sind wohl Mieter auch nicht selten wahre Meister. Ergo auch irgendwie ausgleichende Gerechtigkeit, denke ich mal.:)

    Und wenn sich der juristische Pulverdampf verzogen hat, wird man trotzdem noch keinen dummen gefunden haben, der für Mikromieten irgend was nachhaltiges an der Hütte macht. Und wem will man es verdenken?

    @ Akkarin
    Wie ist das gemeint:"Der Mieter müsste die Miete zahlen, im Zweifel auf seine Kosten". Frage: auf wessen Kosten sonst?
    Und sonst meine Bemerkung: Der VM hat die Wohnung in ordnungsgemäßen, bewohnbaren Zustand zu halten, auf wessen Kosten kann zumindest dem Mieter egal sein. Der VM müsste Kredit in Anspruch nehmen, wenn er keinen bekommt, eben verkaufen. So einfach ist das.


    Hier geht es aber offensichtlich nicht um ein juristisches Seminar zum Vertragsrecht, sondern um die Praxis. Genau das ist ja das Problem.
    Kurz gesagt, es gibt eben Dinge die lassen sich nicht auf dem Rechtsweg klären, so simpel ist das am Ende.

    Falsch dann darf er nicht vermieten, bzw. eine Wohnung zu diesen Konditionen kaufen.
    Sorry AJ jetzt wird mir deine Argumentation aber zu "billig".Diese Wohnung wurde ja gerade eben erst verkauft. Wer hat denn mit vorgehaltener Waffe den Käufer gezwungen, diese Wohnung zu kaufen, so dass jetzt jemand Mitleid mit ihm haben müsste, weil seine Kalkulation falsch war?


    Wenn ich die Argumentation umdrehe heißt das: Der Mieter müsste die Miete zahlen, im Zweifel auf seine Kosten. Das er da keine Lust zu hat, ist wohl ebenso logisch wie nachvollziehbar, warum sollte er dauerhaft seinen "reichen Vermieter" allimentieren? Nenn mir einen Grund?

    Hm, weil es einen Vertrag gibt, an den beide Seiten sich halten müssen? er hätte die Wohnung ja nicht mieten müssen...

    oder eben, Weil es einen Vertrag gibt? er hätte ja nicht vermieten müssen?

    Ich will das Verhalten des Vermieters auch nicht gutheissen, nur mach dir nichts vor, am Ende wird genau so gerechnet? Das hat halt wenig mit Schuld oder Moral zu tun, sondern eher mit den Grundrechenarten.
    Du kannst das Argument natürlich umdrehen da gebe ich dir recht. Nur der entscheidende Unterschied ist, der Vermieter muß da nicht wohnen.
    Über alles andere kann man sich natürlich gerne und teuer vor Gericht streiten. Muß man sich halt zum Hobby machen, wenn man Spaß dran hat. Die Justiz will ja auch bezahlt werden.
    Ich kenne übringens einige solcher Fälle wo eine Immobilie kalkuliert lieber verfällt, solange bis die meisten Mieter von alleine verschwinden. Wäre zwar auch nicht meine Option, andererseits ist es irgendwo schon die mit dem geringsten Widerstand, das muß man schon sagen, besonders dann, wenn die Zeit nicht drängt.

    Ich zeige in fast allen Punkten auch Verständnis. Aber was hast du immer mit Mieten im Keller? Sie entsprechen nunmal hier der Marktlage.
    Nur weil es hier nunmal ,,nur,, 4-6€ sind, sind diese nicht im Keller!!! Und müssen auch dafür den entsprechenden Zustand bieten!
    Hier ist nicht München oder Hamburg. Nur weil es hier keine 20€/m² sind, bedeutet das doch nicht, das der Vermieter seine Buden nicht im Vertragsgemäßen Zutand erhalten muss?!


    Dann reicht die Marktlage eben nicht aus um die Wohnung dauerhaft in einem Vertragsgemäßen Zustand zu halten. Die Baupreise sind auf dem Land und in der Stadt zwar schon unterschiedlich aber so groß sind die Unterschied am Ende nicht. Ein Fenster kostet in München oder in Schwerin normalerweise schon nahezu das gleiche. Nur in München bekommst du evtl. 20€qm in Schwerin vieleicht 6€.
    Ansonsten hast du in Prinzip schon recht. Der Vermieter müsste die Wohnung trotzdem im Vertragsgemäßen zustand halten, im Zweifel auf sein Kosten. Das er das nicht tut, ist wohl ebenso logisch wie nachvollziehbar, warum sollte er dauerhaft seine "billigmieter" allimentieren? Nenn mir einen Grund? Der will euch doch nicht als Mieter halten, der will und muß euch eigentlich los werden?
    Das ist doch genau der Zustand aus dem er mittelfristig raus muss, oder wo soll das Geld auf dauer herkommen?

    ich habe ja angeboten, dafür etwas abzuziehen und das mehrfach, wäre auch gesprächsbereit. Was sagst du zum Spiegel und der Gardine? Ich hätte noch Zeit gehabt, den bemängelten Zustand zu ändern.

    Die Wohnung ist einwandfrei - außer diese Mängel ihrerseits - übergeben worden, alles gestrichen, Fenster geputzt........................................Sie haben bei der Übergabe Beanstandungen gesucht. Eigentlich handelt es sich um einen Kratzer.


    Das sind Vermieter, die am Ende immer das letzte Wort haben müssen.

    Ich weiß, das gehört hier nicht her, die Vormieter haben die Vermieter verklagt, der Rechtsstreit zieht sich schon ein Jahr hin.

    Es wäre schön, wenn du eine Anrede und eine "Verabschiedung" einbauen könntest.


    Ich rede nicht darüber was deiner Meinung nach gerechtfertigt wäre oder nicht. Das ist eigentlich auch nicht interessant. Am Ende sind 100€ Abzug wegen eines von dir verursachten Schaden, schon irgendwo nachvollziehbar, sehr wahrscheinlich auch vor Gericht, besonders dann wenn du den Schaden auch noch selber bestätigst.
    Kurz gesagt, entweder lügst du, und sagst du weißt von keinem Kratzer, oder du akzeptierst die 100€, das wäre jedenfalls mein Rat, wenn du ihn haben willst.


    naja usw usw. Fazit Umfeld Sch... und der Zustand des Hauses und der Wohnungen lässt nach 30 Jahren eben keine Toleranz mehr zu!

    Eigentlich wäre ein Auszug die einzige Heilung, aber ich bin auf dem Weg zur Frührente und hab nicht mehr die Kohle wie früher!

    Na ja, was willst du hören? Das ist doch genau das worüber ich die ganze Zeit rede. Du kannst natürlich anfangen da nun in jedem Einzelfall dich vor Gericht rumzustreiten, das wird aber wohl höchsten eine marginale Verbesserung der Situation bringen, wenn überhaupt.
    Noch dazu kostet das Geld und Nerven. Und was willst du mit einer Mietminderung erreichen, wenn die Mieten eh schon derart im Keller sind? Wen soll das schrecken?
    Kurz gesagt, du hast wohl schon den richtigen Schluß für dich gezogen, wie du selber schreibst.


    Die Frage lautet also: Ist hier eine Mietminderung durchzusetzen - und wenn ja, welche Schritte muss ich gehen? Prozessieren möchte ich vermeiden, selbst die Beauftragung eines Gutachters (wohl auf eigene Kosten?) hoffe ich zu vermeiden.


    OK, sagen wir es mal so, wenn eine Mietminderung dein Problem lösen würde, ist es kein wirkliches Problem. Ansonsten, wenn es wirklich ein Problem ist würde ich vieleicht eher erst mal mit dem VM. reden da gibt es ja evtl. auch die Möglichkeit das man in irgend einer Form den Schall etwas dämmen kann?

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