Hallo, keine Ahnung ob ich hier richtig bin, aber folgendes Problem.
Wir haben vor kurzem eine kleine Eigentumswohnung gekauft, in der noch ein Mieter mit befristetem Mietvertrag bis Ende Feber drinnen ist. Per 01.01 gehört die Wohnung uns und wir haben bereits am Tag des Kaufs Anfang Dezember neben mehrfachen Anrufversuchen per Telefon und mehrere Emails die alle ignoriert wurden, einen eingeschrieben Brief verschickt, mit der Bitte um Kontaktaufnahme. Dieser kam als "unzustellbar" nun wieder zurück.
Außerdem wurde weder für Jänner (an uns - Zahlungsziel 5ter des Monats), noch für Dezember (an die Vorbesitzer) die Miete überwiesen.
Nachdem wir die Wohnung aber spätestens im April selber beziehen möchten, stellt sich die Frage was tun? Das die Miete im Rückstand ist, ist zwar blöd, aber nicht so das große Problem, viel mehr stört es uns, dass wir seit 1,5 Monate Kontakt auf zu nehmen versuchen.
Welche Möglichkeiten haben wir?
Geht zum Anwalt und lasst euch beraten. Ab 2 Monatsmieten Zahlungsverzug kann man kündigen. Das mit April einziehen würde ich mir aber wahrscheinlich erst mal abschminken. So eine Kündigung, auch wegen Eigenbedarf, kann dauern.