Hallo KingDehaini,
ja, das ist gesetzeswidrig und sollte angezeigt werden- aber nicht bei der Polizei, sondern z.B. dem Ordnungsamt (?).
Sämtlichen relevanten Schriftverkehr -insbesondere zwischen Ihnen und dem Makler- aufheben zur Beweissicherung.
Auf WoVermG §8 (2) verweisen.
Jawohl, dem kann ich nur zustimmen. Das wird den Makler lehren in Zukunft möglichst gar nichts mehr schriftlich zu machen, und besser gleich ganz ohne Rechnungzu kassieren. ![]()