Beiträge von AJ1900

    Hallo KingDehaini,

    ja, das ist gesetzeswidrig und sollte angezeigt werden- aber nicht bei der Polizei, sondern z.B. dem Ordnungsamt (?).

    Sämtlichen relevanten Schriftverkehr -insbesondere zwischen Ihnen und dem Makler- aufheben zur Beweissicherung.

    Auf WoVermG §8 (2) verweisen.


    Jawohl, dem kann ich nur zustimmen. Das wird den Makler lehren in Zukunft möglichst gar nichts mehr schriftlich zu machen, und besser gleich ganz ohne Rechnungzu kassieren. ;)

    Das ist mir klar - aber ich will wissen ob das rechtens ist was Sie mir da angeboten haben und falls nicht wo ich mich hinwenden kann damit die einen auf den Deckel bekommen

    Wenn das zum Abschluss kommen würde wäre es wohl auf jeden Fall strittig, und es ist die Frage was du sonst noch so alles untersschreibst, z.Bps. eine Beauftragung des Maklers usw. Bislang ist ja aber noch nicht mehr passiert als das dir der Makler was angeboten hat.
    Tue dir selbst einen Gefallen, wenn die Vertragsbedingungen für dich nicht passen, lasse die Finger davon. Oder dir ist die Wohnung das Geld wert, dann aber am besten auch mit allen Konsequenzen.

    Das ist mir klar - aber ich will wissen ob das rechtens ist was Sie mir da angeboten haben und falls nicht wo ich mich hinwenden kann damit die einen auf den Deckel bekommen

    Anscheisser sind immer beliebt.:D
    Suchst du eine Wohnung oder suchst du Streit? Und natürlich geht es dir nicht ums Geld (ach woher denn:rolleyes:) es geht dir ums Prinzip, schon klar.
    Suchst du dir aus Prinzip halt ein andere Wohnung, wird für beide Seiten besser sein.

    Hallo AJ1900 - Opfer? Nein, ganz und gar nicht. Jammern ist nicht so mein Ding. Es war ein relativ vernünftiges Geschäft und zwar für beide Seiten. Ja 22.000 EUR klingt nach viel Geld. Dass höre ich derzeit öfter. ABER: woher kommst du AJ? ich habe einen Kunden in Chemnitz, der kann sich für die 22k z.B. ne 55qm Wohnung kaufen. Bei mir in MUC muss ich - wenn ich in eine vergleichbare neue Wohnung ziehe, was ich jetzt tue - gute 450 EUR MEHR pro Monat aufwenden. Ist also die Kohle in exakt 4 Jahren dann dafür draufgegangen.
    Von daher ist es von vielen doch zu kurz gedacht.


    Na ja, dafür das du lediglich einen MV. auflöst, ist das schon eine Summe. Dir gehört die Wohnung ja nicht. Sie es doch mal so, die 22.000€ können der Grundstock für deine eigene Wohnung sein die du kaufst.
    Und das nur weil du zufällig mal eine Wohnung gemietet hast? Also für mich klingt das nach einem guten Geschäft?
    Jedem Makler der so eine Summe für angeblich nichts kassiert, wünschen viele hier die Pest an den Hals.;)
    Ich nicht, ich freue mich, das es für dich doch irgendwo ordentlich ausgegangen ist, auch wenn es dann vieleicht nicht mehr München Schwabingen wird? Aber einen Verstoss gegen die Menschenwürde kann ich darin trotzdem nicht erkennen;).

    Hi Guenni,

    sehr gerne. Klar, hier gibt es zwei Seiten. Mieter und Vermieter im Forum. Ich wollte halt evtl. für Mieter einfach nen Einblick geben, soweit mir möglich.
    Denn Verwertungskündigungen sind gerade hier in München derzeit ziemlich aktuell.

    Falls jemand Fragen hat immer gerne.

    Tja, ist doch Prima. Wenigstens hast du nicht die Atitüde dich auch noch als "Opfer" darzustellen. Also wenn mir jemand 22.000€ dafür zahlen würde das ich aus meiner Mietwohnung ausziehe, wäre ich aber ganz schnell draussen. Leichter kann man ja gar kein Geld verdienen.
    Ich habe in diesem Zusammenhang schon mal auf die Reportage "Betongold" hingewiesen. 60 Minuten gejammere über böse Vermieter und Kapitalisten, und und in der 59. Minute dann ein Halbsatz darüber das die Mieterin und Reporterin wohl ca. 50.000€ vom Vermieter kassiert hat damit Sie die Wohnung räumt.
    Ist mir persönlich auch recht, da fragt man sich halt nur, wo sitzen denn da die angeblich so bösen Kapitalisten :D?

    Ja, aber nur, wenn man endlich mal den MUMM hat, dem entgegenzutreten, kann sich auch mal was ändern. Solange es immer wieder einen "Dummen" gibt, der auf solche Spielchen eingeht, kann sich auch nichts ändern.

    Es gibt mit Sicherheit noch andere, wunderschöne Wohnungen - auch wenn man dann eben mal doch ein paar Kilometer außerhalb der Stadt suchen muss.

    Sorry, aber für deine Ansichten, AJ1900, habe ich keinerlei Verständnis - und ich BIN Maklerin!

    Gruß,
    anonym2


    Das sind meinerseits eigentlich weniger Ansichten, sondern mehr Erfahrungen. Unterm Strich wird es ja wohl rationale Gründe geben, warum sich der Fragensteller hier für speziell diese Wohnung erwärmt, oder wie?
    Insofern macht es wohl Sinn das rational abzuwägen, was es einem wert ist. Aus Prinzip lieber was anderes zu suchen ist natürlich auch OK. Nur genau darin, solche Prinzipeinreiter auzusortiern, liegt ja auch eine gewisse Logik.

    Hallo AJ1900,

    was erzählst du denn da?

    Die Vorgehensweise des Vermieters und der Maklerin sind vollkommen gesetzeswidrig. Das muss man nicht akzeptieren!

    Ich rate, die Wohnung unter diesen Umständen NICHt anzumieten. Vermieter und Maklein müssen sehen, dass Mieter nicht ALLES akzeptieren.

    Gruß,
    anonym2


    Ich erzähle eine Schwank aus der Wirklichkeit in angespannten Wohnungsmärkten. Und wenn der Makler nicht ganz blöde ist, wird er wohl nicht mal ein Rechnung schreiben. Nur mal nebenbei, es gab auch schon mal Zeiten, das wurden die Mieter mit Prämien geködert(also bezahlt), damit Sie einziehen. Insofern sollte man den Blutdruck nicht zu hoch steigen lassen.
    Ansonsten stimme ich mit dir absolut überein, aber davon hat man halt auch noch keine Wohnung, nicht wahr? Aber wie du schon schreibst, wenn man sich mit den Umständen nicht anfreunden kann, sollte man das mit dem MV. bleiben lassen.

    Sorry aber alles andere ist halt reine Theorie. Es ist also weniger die Frage ob man Vermeiter und/oder Makler belehren kann oder sollte, sondern eher wie wichtig einem selber die Wohnung ist.

    Genau, das ist die Maklerin des Vertrauens vom Mieter

    Ich trete doch jetzt noch nicht in Leistung - wenn ich die evlt mal garnicht brauche.

    Wieso soll ich Sie jetzt schon bezahlen - sie hat ja noch nichts für gemacht - vereinbart war das wir Sie beauftragen müssen sofern wir vor den 2 Jahren ausziehen würden, stand jetzt ist es ja nicht der Fall. Sie hat ja im Auftrag vom Mieter einen neuen Vermieter gesucht - daher sehe ich ja nicht ein was zu bezahlen

    Das ist doch für alle Seiten absolut in Ordnung. Ehrlich gesagt wird sich der Vermieter wahrscheinlich sagen, wenn der Affentanz schon so lange dauert, wirst du eh nicht der/die richtige für die Wohnung sein.
    Genau das ist doch wahrscheinlich der Sinn der ganzen Aktion. Natürlich kommt es hier verstärkt auf die Wohnung und Lage und Marktsituation usw. an.
    Das die Maklerin die Bezahlung um Vorraus fordert, kann ich nachvollziehen, denn du willst doch in wirklichkeit eh nicht bezahlen, wenn du den MV erst mal hast, oder?
    Ergo ärgert dich doch nicht die Bezahlung in Vorraus, sonder die Bezahlung generell und das du es bist der evtl. dann dem Geld hinterherklagen darfst und nicht die Maklerin. So einfach ist das doch in Wahrheit, nicht wahr?
    Kurz gesagt, wenn du dich schon betrogen fühlst bevor du die Wohnung überhaupt hast, ist das wohl für beide Seiten besser wenn es nicht zu einem MV. kommt.

    Hallo,

    als Recruiting-Maßnahme würden wir gerne Studenten eine Wohnung stellen. Wir selbst würden eine Wohnung mieten und Studenten als Untermieter darin wohnen lassen (Als Gegenleistung würden sie etwas im Unternehmen mitarbeiten).

    Ist dies überhaupt erlaubt und falls ja, was gibt es zu beachten? Hat schon jemand Erfahrung mit solchen Modellen?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!


    Da tangierst du wohl weniger das Mietrecht, sondern eher geht es da evtl. um Arbeitsrecht, nicht wahr? Gefühlt wäre ich da ganz vorsichtig, solche Modelle können ganz schnell, ganz schön teuer werden.
    Nur mal ein Stichwort "Hinterziehung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung".
    Auf jeden Fall solche Sachen mit einem Fachanwalt besprechen.

    Kosten sind irrelevant, es geht um's Prinzip. Aber ich würde natürlich Recyclingpapier nehmen. Klugscheißen ist übrigens auch schlecht für die Ökobilanz... das ganze Methan, dass Du dabei freisetzt. ;)


    Echt, komisch, gerade hast du noch wörtlich geschrieben, wie du dich gegen das abwälzen der Kosten wehren kannst, und nun sind die Irrelevant? Was denn nun?

    Und zu Punkt 2: Schon klar... DABEI geht's mir tatsächlich jetzt auch nicht um die 2,50 EUR für so ein paar neue Birnchen. Da der Vermieter aber ja schon explizit gesagt hat, dass er nicht will, das ich selbst da dran gehe und ich die Konstruktion schlicht auch nicht kenne und nichts kaputt machen will, bin ich auf den Vermieter angewiesen (oder wenn ich's auf die eigene Kappe nehmen würde, zumindest auf einen Elektriker).

    Was willst du hören? Schlicht und einfach den Vermieter nerven und auf Reparatur bestehen, wenn es dir so wichtig ist. Ich denke nicht das es zielführend wäre da nun sozusagen mit er ganzen Härte des deutschen Mieterschutzes vorzugehen, um ein Glühbirnchen wechseln zu lassen, obwohl die Rechtslage wohl relativ eindeutig ist.

    Kann ich mich gegen dieses Abwälzung der Kosten irgendwie wehren und wenn ja, wie?


    Welche Kosten erwarten dich?. Nenn mal Zahlen, vieleicht wird dir dann auch klar, ob es das Papier wert ist, das du beschreibst? Ich meine schon wegen der Ökobilianz :rolleyes:
    Zum zweiten Punkt, denke ich auch das da der Vermieter zuständig wäre. Wohl aber eher ein Fall zum auf den Keks gehen, und nicht unbedingt für eine Rechtsberatung?
    Zusammenfassend, ist es doch schön wenn man keine anderen Probleme hat, oder?

    Sie meint, dass dies nicht explizit im Mietvertrag vereinbart werden müsse. Ich sehe es aber so, dass der Vermerk im Übergabeprotokoll grundsätzlich das Streichen ausschließt und sie das hätte näher spezifizieren müssen, wenn sie bunte Farben ausschließen will.


    Die Farbauswahl darf und kann dir der Vermieter auch gar nicht vorschreiben. Du kannst das das auch rot/gelb kariert streichen wenn es dir gefällt. Nur du musst die Wohnung in neutralen Farben zurückgeben.

    Ich vertraue bei so Mietssachen wegen vorigen Erfahrungen nicht mehr so, kann ja sein dass es so ist, könnt ihr mir das bestätigen?


    Vertrauen kannst du aber auf das was du schriftlich im Vertrag stehen hast. Ob das für dich OK ist oder nicht, musst du entscheiden.
    Wenn es daran scheitert das die Staffel evtl. schon nach 23 Monaten und nicht erst nach 24 Moanten greift, ist es wohl besser was anderes zu suchen?

    Wenn ihr bis jetzt noch keinen Anwalt habt, wird es aber höchste Zeit, denk ich.
    Zu allem anderen kann man wohl nicht viel anderes sagen, als das ungerechtfertigte Mietminderung in Höhe und Umfang natürlich zu eine Kündigung führen kann.
    Das ihr die Sanierungsarbeiten nur zu gewissen Bedingungen zulassen wollt und das schriftlich mitteilt, ist jedenfalls schon mal sicher ein Aufhänger, für das ein oder andere.

    Ok, das ist skuril.
    Ein Mietminderung halte ich hier irgendwie für reichlich übertrieben, zumal das kaum ein nennenswerter Betrag sein wird. Ein Lärmprotokoll wäre dafür wohl auch mal mindestens ein wichtiger Faktor.
    Für mich eher eine Fall dem Vermieter auf den Keks zu gehen, wenn es wirklich so störend ist.

    Aber wieso Kündigen? Der auf 3 Jahre befristete Vertrag (inkl. 25% Mietabschlag für befristete Verträge) läuft per 28.02.2017 aus und muss eigentlich nicht gekündigt werden, oder?

    Der Mieter weiß also seit 3 Jahren, dass er wohl raus muss und per Dezember wurde es ihm klar dargelegt, sofern er eines der Mails gelesen hat. Die Anrufe und der Brief wurden ja ignoriert.

    Kann man nicht einfach am 01.03 den Schlüsseldienst rufen und das Zeug rausschmeißen? Schließlich muss ich davon ausgehen, dass dort ohnehin niemand mehr wohnt, wenn niemand Anrufe, Mails oder Briefe beantwortet und auch bei 2 Versuchen nicht die Tür aufgemacht hat. Könnte ja sein, dass die Person tot in der Wohnung rum liegt (Gefahr in Verzug?)?

    Wie das in Östereich funktioniert kann ich nicht sagen. In Deutschland kann es Monate oder Jahre daueren so jemanden faktisch aus der Wohnung zu bekommen, dafür braucht man einen Gerichtstitel und einen Gerichtsvollzieher. Ich kann mir auch nicht vorstellen das das in Östereich groß anders ist.
    Kurz gesagt, den Mieter am Schlawittchen packen und an die Luft setzen ist eigentlich so nicht vorgesehen.

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