Beiträge von AJ1900

    Letztendlich ist das ein Geben und Nehmen. Ich würde dem Vermieter hier im Gegenzug einen wirtschaftlichen Mietvertrag anbieten.
    Bei einer Miete von 300 € kann er das Haus nicht instand halten.

    Wäre ein Möglichkeit, aber unterm strich habe ich noch nie erlebt das das in der Praxis klappt. Bei einem "wirtschaftlichen" Mietvertrag reden wir ja eigentlich von wohl mindestens einer Verdopplung bis zur Vervierfachung der Miete, nicht wahr?

    Bis zu einem gewissen Grad ist ja eine mieterhöhung auch völlig in Ordnung, aber mit wieviel kann man da rechnen?

    Normalerweise innerhalb von 3 Jahren max. 20%. Kurz gesagt, das Gebäude wird sich in absehbarer Zeit für den Vermieter niemals rechnen. Entsprechend wird sich das auf den Zustand auswirken, wie du ja bereits festgestellt hast.
    Bedeutet, wenn er Interesse daran hat was neu zu machen, dann nur wenn Ihr nicht seine Mieter seid.
    Im Grunde steht ihr vor der Wahl, entweder lebt ihr billig in einer Bruchbude, oder ihr sucht euch was ordentliches zu einenm ordentlichen Preis.
    Den Vermieter dazu zu bringen für 300€ mtl. auch nur irgend was am Haus zu machen, halte ich für schwierig, teuer und langwierig. Miete kürzen wäre natürlich ein Option, aber dafür müsste man halt auch nennenswert Miete zahlen, nicht wahr?

    Was würdet ihr empfehlen?
    Außerdem was meint ihr damit, der Vermieter kommt auf andere Ideen?

    Ich würde empfehlen in eine Wohung zu ziehen die euren Ansprüchen genügt. Das hört sich für mich so an, als sei dieses Gebäude da bereits abgeschrieben.
    Die Ideen können von einer Mieterhöhungen bis zu einer Verwertungskündigung reichen.
    Fakt ist aber sicher, für 300€ Miete kann wohl kein Vermieter dieser Erde ein 100qm Wohnhaus auf dauer auch nur annähernd in stand halten. Also entweder hat er das bislang einfach nicht gemerkt, oder es war ihm egal.
    Beides dürfte sich ändern, wenn nun nicht unerhebliche Kosten auf ihn zukommen.

    Trollig, was Du fragst. Was ist die prinzipielle Feststellung? Dass die Mieter ausziehen müssen, weil eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Objekts, sprich Luxussanierung und Neuvermietung, dem Gericht anhand seitenlanger Architektenpläne, Baugenehmigungen und Kostenvoranschläge dargelegt, ansonsten nicht möglich ist. Es wird innerhalb eines Jahres keine Sanierung angefangen, die doch so bitter nötig war, um mit dem Objekt langfristig Gewinn zu machen. So what?

    Na ja, du siehst eben nur deine Seite, und meinst, aus deiner finanziellen, oder wie auch immer gearteten Stellung heraus eben schon mindestens moralisch, und eigentlich daher auch juristisch im Recht zu sein, so kommt mir das jedenfalls vor.
    Den Zahn hätte dir eine ordentlicher Anwalt evtl. schon vorher ziehen können.
    Das es nun einmal Immobilien gibt, die mit dem was so allgemein als "Sozialverträgliche" Miete gilt manchmal weder zu betreiben, geschweige denn zu sanieren ist, ist eigentlich auch ein offenes Geheimniss.

    Hallo HH,

    nein, nicht "vielen Dank für Dein Misstrauen", ich habe Verständnis. So blümchenhaft haben wir auch angefangen. Mieterfreundliche Rechtsprechung, absurde Begründung für die Kündigung, Anwalt sagt, alles gut, das kriegt der Vermieter nicht durch. Als Tiger gestartet und als Bettvortleger gelandet. Und es scheint so absurd weiterzulaufen. Nach einer Verwertungskündigung das Objekt ein Jahr lang leerstehen zu lassen hat keine Konsequenzen.

    Gruß

    Nenaja


    Ja und, welche Konsequenzen soll das haben? Das ändert doch auch nichts an der prinzipiellen Feststellung des Gerichts, oder wie?

    @ H Hamburg
    - Was ist der Unterschied zwischen Untermiete und Gebrauchsüberlassung?
    - So weit ich gelesen habe, kann er die Erlaubnis zur Untervermietung doch nur verweigern bei Überbelegung oder besonderen Gründen gegen die Person des Untermieters. Wenn der Vermieter die angefragte Untervermietung ohne ausreichenden Grund ablehnt, habe ich ein Sonderkündigungsrecht oder?
    Heißt das ich hab eine Möglichkeit frühzeitig aus dem Vertrag rauszukommen?


    Du vermietest nicht unter, sondern du überlässt die Wohung in gänze einem dritten. Demnach wäre das eine Gebrauchsüberlassung und dem muss der Vermieter nicht zustimmen.


    Drei Tage später bekomme ich ein schreiben mit folgender Antwort:

    .... leider können wir Ihnen keine Wohnung anbieten, da sie unsere Mietkriterein nicht erfüllen.

    BITTE FRAGEN SIE IN ZUKUNFT NACH KEINER WOHNUNG. WIR WERDEN IHNEN KEINE ANDEREN WOHNUNGEN ANBIETEN.

    Durch den letzten Satz fühle ich mich persönlich angegriffen, zumal ich eine Positive SHUFA aufweisen kann, und meine Miete immer pünktlich bezahlt habe.

    Diese Antwort hat mich teilweise gekränkt und ich fühle mich persönlich angegriffen.
    Was sollte ich jetzt tun ? Akzeptieren?

    Auf eure Meinungen freue ich mich.


    Ist doch eine ehrliche Aussage? Niemand ist verpflichtet dir eine Wohnung zu vermieten, und du bist auch nicht verpflichtet eine anzumieten.
    Davon abgesehen, ist die Aussage doch keine Beleidigung sondern nur eine Feststellung?

    ich weiß, dass die pauschale Werteinschätzung der Mieter, dass wäre alles altes Zeug und eh nichts mehr wert, wenn sie es beschädigt haben, grundsätzlich falsch ist und mache hier darauf aufmerksam, dass man sich mit solcher Einschätzung nicht zufrieden geben muss, sondern ruhig den tatsächlichen Schaden nachweist, gerade weil dieser Nachweis relativ unaufwendig zu erbringen ist. Auch deutlich jüngere Parkettböden werden gebraucht gehandelt u.a. z.B. aus Schulturnhallen, Entstehung in der Nachwendezeit.
    Ich habe mal kurzzeitig für einen solchen Händler gearbeitet, öffnet etwas die Augen was so alles weggeworfen wird. Wenn du BHShuber als Verwalter also grundlegend einen Altbau sanierst lohnt es sich ggf. mit einem örtlichen Händler für histor. Baustoffe Kontakt aufzunehmen. Gute Türen aus der Gründerzeit z.B. laufen unter Goldstaub.

    Der entstandene Schaden ist also erheblich höher als ein Loch in einem Stück zukünftigen Sondermülls aus der petrochemischen Fabrik, vulgo als PVC-, Vinyl-, Laminat- oder Teppichboden bezeichnet.

    Ich stimme dir vollumfänglich zu. Aber ob und was hier der Fall ist, ist ja eine andere Frage, der Hinweis daran mal einen Gedanken zu verschwenden ist aber sicher richtig.
    Teilweise treibt der Denkmalschutz und der Handel mit historischen Baustoffen, aber auch recht skurile Blüten. Da fragt man sich in manchen Bereichen, was da die teils extremen Preise rechtfertigt, bzw. wer so etwas kauft.

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
    Die Staffelmiete läuft allerdings diesen Monat ab und deswegen ist die Frage in wie weit die Erhöhung denn generell erlaut ist. Mir ist klar, dass eine "normale" Anpassung an den Mietspiegel in Ordnung ist, aber wenn die Renovierung als Begründung genannt wird, dann passt es ja nicht unbedingt.


    Mein Rat, lasst die Paragraphen da raus, und einigt euch vernünftig. Wenn du ein neues Bad willst, könnte man da Kompromisse machen, denke ich.
    Wichtig, einigt euch vorher, sonst ist Ärger eigentlich schon sicher. Wenn du kein neues Bad willst, wenn es Geld kostet, soll er das halt nur reparieren. Aber wie gesagt bitte vorher klären.

    Hm,

    ich dachte eine Mangelbeseitigung darf nicht zu Lasten der Mieter ausfallen!

    ?


    Wo siehst du jetzt, das das zu lasten des Mieters ausfällt? Davon abgesehen vergisst du hier eine Sache. Bei Speichern über 400L. darf man dann erst mal jährlich die Legionellenprüfung bezahlen, was bei 3 Mietparteien finanziell auch wieder spürbar sein wird.
    Ansonsten sind Stromkosten natürlich eure finanzielle angelegenheit, ihr benutzt ihn ja auch?
    Was willst du hören, warmes Wasser kostet halt Geld?

    Genau, es besteht ein gemeinsamer Mietvertrag, daher ist es klar, dass nur alle 3 gemeinsam kündigen können. Die Frage war, ob es Rechtsmissbrauch wäre, wenn wir vor der Kündigung schon einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen, in welchem nur A und B aufgeführt sind und welcher mit Ende des laufenden Mietvertrages in Kraft tritt.

    Vielen Dank


    Wie soll so ein MV. aussehen, bzw. welche Motivation sollte der VM haben, so einen MV. abzuschließen, wenn nicht mal klar ist wer, wann und warum kündigt?
    Grundsätzlich würde ich mit dem VM die Sache besprechen, und wenn der grundsätzlich bereit ist an euch zwei neu zu vermieten, sollte man seinen eigenen Kram erst mal regeln, denke ich.
    Ich als VM würde mich jedenfalls davor hütten die Wohnung am Ende vieleicht an zwei Parteien vermietet zu haben?

    Guten Tag,

    wir haben in unser WG folgendes Problem:
    Wir (A, B und C) sind alle als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen (mithin als GbR).
    A und B haben seit einiger Zeit Probleme mit C. Zum einen sind zwischenmenschlich deutliche Differenzen entstanden und von C hervorgerufen worden, zum anderen zahlt C seinen Mietbeitrag um 10 Euro zu wenig (bei 680 kalt, 800 warm).
    Die rechtliche Haftung für ihn ist unproblematisch, wir spielen nun aber mit dem Gedanken, es zu schaffen, unserem Mitbewohner zu kündigen, sofern es möglich ist.

    Wäre es rechtsmissbräuchlich, vor Kündigung des MV als GbR mit dem Vermieter einen Folgemietvertrag für A und B abzuschließen um somit i.E. C "rauszuwerfen"?

    Wer muss die Kosten für einen möglichen Prozess zur Zustimmung der Kündigung tragen, wenn C diese nicht als Gesellschafter der GbR trägt?

    Danke und selbstverständlich ist Reden der erste Weg, nur braucht man auch Plan B!
    MichaelFra

    Ps: als "Zusatzfrage": Über C läuft Telefon und Internet. Es ist vorgekommen und kann auch wieder vorkommen, dass dieser das Wlan Passwort ändert um seine Meinung durchzusetzen. Welche Ansprüche haben wir, um diesen Schritt zu verhindern? Als Student ist man auf Internet angewiesen und eine Zweitleitung in die Wohnung ist nicht möglich.

    Der richtige Weg wäre wohl wenn man das sachlich regelt. Die Vorposter haben das nämlich schon richtig zusammengefast.
    Kurz gesagt, wenn es gar nicht anders geht, bleibt euch wohl nur den Schritt nach vorne, und ihr müsst kündigen, bzw. dann die andere Vertragspartei auf Zustimmung verklagen, das dürfte Aussicht auf Erfolg haben.
    Alles andere schwankt wohl verstärkt zwichen "aussichtslos" und "Kindergarten".

    1. Das sehe ich nicht kommen. Problem eins, Beweisführung. Problem zwei, wie hoch soll das ausfallen wenn das ein mal im Monat vorkommt?
    2. "Wasserdichtes Vorgehen" ist in diesem Zusammenhang natürlich ein schöner Ausdruck;). Meine Idee wäre, falls du ihn erwischst, einfach mal die Polzei anrufen.Die werden zwar auch nicht viel machen können, aber, vieleicht beindruck ihn das ja und die Sache ich dann erst mal ein Vorgang.

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