Beiträge von AJ1900

    Vermieterverschulden: Der Vermieter hat die SAT Schüssel demontiert und stattdessen lediglich eine Antenne installiert, wodurch sich nun der TV Empfang verschlechtert.


    Klar gibt es Einzelfallentscheidungen und es gibt auch Urteile dazu, daß man bei der Reduzierung von TV Sendern die Miete mindern darf.

    Sinn eines Hilfeforums ist aber, daß man eine Anfrage an Leute stellt, die sich auskennen und Erfahrungswerte haben, ggf schon die entsprechenden Paragraphen oder Urteile dazu wissen, damit man eben nicht selber stundenlang im Internet recherchieren und sich alles mühsam selbst erarbeiten muss. Klar kann man sich auch selbst durch die Flut der Gesetze, deren Auslegung und dazugehörige Urteile wühlen und sich so selbst helfen, aber dann ist ein "Mietrecht-Hilfe Forum" redundant.
    Nur schwallen und wichtig tun hilft keinem. Dann kann man es lieber Plauder Forum nennen.

    Moment mal, du schreibst in deiner Erföffnung doch selber, das der Empfang nach der Umstellung auf DVBT sich gar nicht verschlechtert hat? Und bislang hast du ja wohl auch nicht die Miete gemindert, richtig?
    Eine Minderung fällt dir nun ein, weil auf DVBT-2 umgerüstet werden muß.
    Ob und in wieweit das möglich ist, wird sich im Einzelfall dann vor Gericht erst noch zeigen, weil noch hast du ja wohl Empfang. Insofern kann man eigentlich nur auf sein juristisches Bauchgefühl hören, was in meinem Fall das besagt, was ich nicht zum dritten mal wiederholen will.
    Falls dich folgende Aussage aber glücklicher macht: "Ja, du kannst die Miete auf jeden Fall um 50% mindern" (Ich hoffe du nimmst das nicht ernst)

    Hallo allerseits, folgender Fall:

    Mieter will Möbel, welche er vorher an die Bank für sein darlehen sicherheitsübereignet hat, aus seinen Geschäftsräumen entfernen. der vermieter will den abtransport der möbel verhindern, weil er angst hat, dass sein mieter zukünftig keine miete mehr zahlen kann. was greift denn da? 562I, 562b I oder 562b II? ich meine, dass das vermieterpfandrecht nur greift, wenn mietforderungen bereits bestehen.. hier ist dies allerdings nicht der fall. wie seht ihr das? vielen dank schonmal


    Wie bitte? Die Bank akzeptiert Möbel als Sicherheit für ein Darlehn? Kommt mir grundsätzlich schon mal seltsam vor?
    Ansonsten klar, ein Pfandrecht, sozusagen profilaktisch für die Zukunft gibt es nicht.

    Mhh, gefühlt würde ich sagen, wenn das deine erste Mieterhöhung nach 21 Jahren ist, kann man sich kompromissbereit zeigen, solange es im Rahmen bleibt.
    Auch wenn du juristisch wahrscheinlich erst mal auf der sicheren Seite bist, was ich auch so sehen würde, sollte man dafür sorge tragen das das auch so bleibt.

    Im Mietvertrag steht nichts von kostenfreier Nutzung der Privatsender. Da steht auch nichts von Laminat, daß ich Strom in der Wohnung habe oder daß die Fenster dicht sind. Trotzdem kann ich die Miete mindern, wenn sich durch Vermieterverschulden daran etwas verschlechtert. Kennt sich hier denn jemand auch mit Mietrecht wirklich aus? Schwammiges Halbwissen und Meinungen nach Bauchgefühl helfen ja nicht wirklich weiter..


    Schon mal was von Einzelfallentscheidungen gehört? Wäre es so das man das irgendwo nachlesen könnte, ob und ab wieviel Sendern man eine Mietminderung beanspruchen könnte, bräuchtest du ja keine Meinung, oder?
    Wie gesagt, ich tendiere eher dazu, das da keine Minderung möglich ist. Warum? Weil das Umstellen offenbar auf Kosten der Mieter geht, wie du ja schon selber herausgefunden hast.

    So einfach ist die Sache aber nicht. Auf das Kündigungsschreiben an den Vermieter (Eigentümer der Wohnung) hat uns der Hausverwalter geantwortet, der so denk ich, die Interessenvertretung des Vermieters ist. Die Vermieter sind ein Rentnerehepaar, wo er auch noch krank ist und die seit 10 Jahre nix interessiert, außer das die Miete pünktlich überwiesen wird. Ich denke mir das es folgendermaßen ablaufen soll: Der WV beauftragt die Hausmeisterfrau im Vorab die Wohnung zu inspizieren( muss sie aber meiner Meinung gar nicht, da wir die Wohnung eh nur besenrein übergeben). Die Hausmeisterin vermittelt uns den Eindruck sie nehme die Wohnung Ende April ab. Dann steht zum Termin plötzlich der HV vor der Tür und versucht Druck aufzubauen. Dazu muss gesagt werden, dass in den gesamten 10 Jahren bei der kleinsten Reparatur oder Forderung von uns ständig von Seiten der HV Stress gemacht wurde.
    Wenn ich die Vermieter anrufe dann höre ich immer nur: klären Sie das bitte mit Herrn Sch.......
    Also alles etwas stressig.

    Nö gar nicht stressig und auch gar kein Problem. Wenn ein Termin zur Übergabe nicht absehbar ist, hast du nur die Aufgabe den Schlüssel dem Vermieter oder seinem Bevollmächtigten zurückzugeben. Das Problem sollte zu lösen sein, denke ich.
    Auf alles andere hat die Abnahme im zweifel eh keinen Einfluss, wenn klar ist das es sowieso zum Streit kommt. Für dich gilt es lediglich den Zustand der Wohnung zu dokumentieren.
    Über alles andere trifft man sich dann evtl. vor Gericht wieder.
    Kurz gesagt, wenn klar ist das ihr nicht Sanieren wollt oder müsst, der Vermieter aber andere Meinung ist, kann man sich die Abnahme auch schenken.
    Eigentlich ist so eine Abnahme nur eine Serviceleistung für ordentliche Mieter. Sie ist weder notwendig noch für den Vermieter besonders Sinnvoll.

    Kurz gesagt, weder du noch der Vermieter ist verpflichtet überhaupt eine Übergabe zu machen. Du gibst den Schlüssel einfach zum richtigen Zeitpunkt rechtssicher beim Vermieter ab, und gut.
    Den Zustand der Wohnung kannst und solltes du vorher auch allein dokumentieren, und genau das kann der Vermieter dann auch tun. Wenn es über den Zustand streit gibt, wird man sich noch früh genug treffen.

    P.S. Auf die Aussagen des Mietervereins würde ich mich nicht allzusehr verlassen.

    Mhh, selbst der Berliner Mieterverein ist wohl der Meinung, das die Kosten für das neue Empfangsgerät im Normalfall der Mieter zu tragen hat.
    Ob und in wieweit der Wegfall einzelner Sender zu einer Mietminderung berechtigt, da wäre ich skeptisch. Ich meine es kann ja auch andere Gründe geben als diese Umstellung, warum ein oder mehrere Sender wegfallen, insofern halte ich diese Überlegung für nicht ganz ausgereift.
    Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, das dir im MV bestimmte Sender garantiert wurden, oder?

    Ehrlich gesagt sehe ich da kein besonderes Vorkommniss? Deine einzige Verpflichtung ist es bislang erst mal den Schlüssel fristgerecht und nachweisbar zurückzugeben. Am besten an den Vermieter direkt, oder eben die Hausverwaltung. Hausmeister hätte ich jetzt evtl. nicht gemacht, man weiss ja nie ob und zu was der überhaupt befugt ist.
    Wie auch immer, schick halt das Schreiben ab, schaden kann es wohl nichts, helfen aber wohl auch nicht. Am Ende geht es ja um den Zustand der Wohung und evtl. Schönheitsrep.- und oder Beschädigungen usw.

    sicherlich überlegt man sich so etwas bevor man den Mietvertrag unterschreibt. Ehrlich gesagt hätte ich auch nicht damit gerechnet dass ich so lange hier wohnen bleibe. Und in der damaligen Situation war es für mich in Ordnung. Für den ein Vermieter ist soetwas ja wie eine Goldgrube ;) Küche kaufen für wenig Geld und dann ein Leben lang eine Nutzungsentschädigung gezahlt bekommen...Von der Rendite her kein schlechtes Geschäft würd ich mal sagen. Aber mit einem ordentlichen Umgang mit einem Mieter der bisher nie etwas beantstandet hat, hat dies nix zu tun :(

    Na dann hoffe ich mal das die Gerätschafften etc noch lange halten, denn bei so einer fast 20 Jahren alten Küche kann bestimmt mal was kaputtgehen.


    Eigentlich ist es für dich absolut unerheblich wie sich die Miete aufteilt. Das das separat im MV. vereinbart ist, ist nett, hat aber keine Auswirkungen. Kurz gesagt, du bezahlst eine Miete XY für einen Wohnung incl. Einbauküche.
    Alles andere ist eben bedingt durch das Pinzip der Mietzahlung.

    netter Tip,
    ich hab da garnix reingeräumt, die Räumerin ist dement!

    Davon das du da was reingeräumt hast, habe ich auch nicht gesprochen. Trotzdem wird das Zeug ja irgendwie in den Keller gekommen sein?
    Ansonsten kapier ich nicht ganz was du hören willst? Soll ich dir wirklich den Umgang mit einer Taschenlampe oder mit Verlängerungskabel und Baustrahler erklären?
    Ach so, den Sekt und evtl. Spirituosen und ähnliches schau dir mal genauer an. Evtl. ist da was dabei was man noch zu Geld machen kann.

    Wofür haften?

    Der Grund der Kostenteilung wurde mir von der Dame am Telefon genannt.


    Haften? Na z.Bsp. für einen verlorenen Prozess. Der Grund der Kostenteilung zieht überhaupt nur dann, wenn das gesammelte Einkommen nicht ausreichend ist Miete und Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei 2 Mann und 827€Miete dürfte diese Nachweis nicht ganz einfach werden, denke ich.

    Grad mit dem Mietertelefon Hamburg telefoniert

    Der Vermieter ist quasi dazu verpflichtet dem Untermietvertrag stattzugeben. Stichwort https://forum.mietrecht.de/Berechtigtes%20Interesse


    Jo, die sehen das ganz locker.

    Jo, kann ich mir vorstellen, die haften im Zweifel ja auch für nichts. Evtl. liest du den Link auch mal durch, dann siehst du das es an dir, bzw. an euch, ist das berechtigte Interesse nachzuweisen. Den Grund "weil es billiger ist" sehe ich da nicht?

    Das einzige Argument gegen meinen Einzug wäre momentan, dass der Vermieter nicht so viel Profit rausschlagen könnte wie er sich gieriger Weise ausgemalt hat.


    Nö, das einzige Argument ist, das dir der Vermieter keinen MV. geben muß, und auch der Untervermietung nur unter bestimmten Bedingungen zustimmen braucht.
    Die Höhe der Miete hat damit rein gar nichts zu tun. Über die Miethöhe kann und sollte man sich schlauer weist eigentlich erst dann streiten wenn man einen MV. hat.
    Ich kann nur raten, wenn Miete zu teuer, andere Wohnung suchen? Davon mal abgesehen, sehen deine etl. Mitbewohner das Prozessrisiko auch so locker wie du? Ihr sitzt da nämlich in einem Boot?

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