Hallo zusammen und danke für eure Antworten 
Weder noch, aber wenn ich eines auswählen müsste, dann als Mieter 
Um den Fall zu präzisieren: Der Vermieter wusste vor Vertragsunterzeichnung, dass aufgrund der Allergie des Kindes explizit eine hundefreie Umgebung gefordert war, hat jedoch bewusst die Hunde in der unmittelbar angrenzenden Wohnung verschwiegen. Von diesen musste er zu diesem Zeitpunkt Kenntnis gehabt haben, da er bereits vorher rechtliche Schritte gegen die Hundehaltung eingeleitet hatte.
Daraus würde ich nach §123 Abs. 1 BGB i.V.m. §124 Abs. 1 BGB eine Anfechtbarkeit des Mietvertrages binnen Jahresfrist aufgrund arglistiger Täuschung des Vermieters ableiten.
Ein Sachmangel sehe ich daraus, dass die Mietsache im Ist-Zustand nicht dem eigentlich angenommenen Soll-Zustand entspricht (vgl. §536 Abs. 2 BGB)
Unter den gegebenen Umständen sehe ich damit auch die Tatbestände des §543 Abs.1 BGB erfüllt und in der Rechtsfolge damit die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung seitens der Mieterin.
LG
Kaffee am Morgen 
Wenn du mich fragst ist das alles Blödsinn. Am Ende kannst du dich nur auch die Fakten im MV. berufen. Und das der Vermieter dir schriftlich zusichert, das sich kein Mieter in der Nachbarwohnung jemals einen Hund zugelegt hat oder zulegen wird, halte ich nicht für sehr wahrscheinlich, wäre wohl auch unwirksam.
Ergo würde ich diese etwas konstruiert scheinende Argumentation stecken lassen. Wenn es einem so wichtig ist, hätte man sich eben vorher bei den zukünftigen Nachbaren informieren sollen. Aber auch die werden dir wohl nicht schriftlich geben wollen, das Sie sich niemals einen Hund zulegen werden, oder?
Davon mal abgesehn, das was du gemietete hast ist ja wohl auch hundefrei? Welchen Umkreise einer Umgebung ohne Hunde soll dir den wer bitte garantieren?
1. kann das eh keiner
2. warum sollte das jemand tun?