Beiträge von AJ1900

    dass er nicht muss weiß ich schon ;)
    Mir gings nur darum ob ich iwie um diese 3 Monate doppelt zahlen rum komme oder ob es da eben sonderregelungen gibt wenn der vermieter wegen eigenbedarf kündigt. denn 3 Monate doppelt ist schon bitter für uns Studenten.


    Ganz einfach, indem du dir zum Zeitpunk des Vertragsendes eine neue Wohnung suchst. Ob du kündigst oder der Vermieter spielt da keine Rolle.

    Hallo zusammen und danke für eure Antworten :)


    Weder noch, aber wenn ich eines auswählen müsste, dann als Mieter :)

    Um den Fall zu präzisieren: Der Vermieter wusste vor Vertragsunterzeichnung, dass aufgrund der Allergie des Kindes explizit eine hundefreie Umgebung gefordert war, hat jedoch bewusst die Hunde in der unmittelbar angrenzenden Wohnung verschwiegen. Von diesen musste er zu diesem Zeitpunkt Kenntnis gehabt haben, da er bereits vorher rechtliche Schritte gegen die Hundehaltung eingeleitet hatte.

    Daraus würde ich nach §123 Abs. 1 BGB i.V.m. §124 Abs. 1 BGB eine Anfechtbarkeit des Mietvertrages binnen Jahresfrist aufgrund arglistiger Täuschung des Vermieters ableiten.

    Ein Sachmangel sehe ich daraus, dass die Mietsache im Ist-Zustand nicht dem eigentlich angenommenen Soll-Zustand entspricht (vgl. §536 Abs. 2 BGB)

    Unter den gegebenen Umständen sehe ich damit auch die Tatbestände des §543 Abs.1 BGB erfüllt und in der Rechtsfolge damit die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung seitens der Mieterin.

    LG
    Kaffee am Morgen :)

    Wenn du mich fragst ist das alles Blödsinn. Am Ende kannst du dich nur auch die Fakten im MV. berufen. Und das der Vermieter dir schriftlich zusichert, das sich kein Mieter in der Nachbarwohnung jemals einen Hund zugelegt hat oder zulegen wird, halte ich nicht für sehr wahrscheinlich, wäre wohl auch unwirksam.
    Ergo würde ich diese etwas konstruiert scheinende Argumentation stecken lassen. Wenn es einem so wichtig ist, hätte man sich eben vorher bei den zukünftigen Nachbaren informieren sollen. Aber auch die werden dir wohl nicht schriftlich geben wollen, das Sie sich niemals einen Hund zulegen werden, oder?
    Davon mal abgesehn, das was du gemietete hast ist ja wohl auch hundefrei? Welchen Umkreise einer Umgebung ohne Hunde soll dir den wer bitte garantieren?
    1. kann das eh keiner
    2. warum sollte das jemand tun?

    Hallo zusammen,

    Ich möchte mit einer kurzen Schilderung des Settings beginnen:

    Mieter ist alleinerziehende Mutter, ein minderjähriges Kind ist Allergiker. Mietvertrag wurde geschlossen, da Haustiere (Hunde) ausdrücklich nicht erlaubt sind. Dem Vermieter war jedoch bereits bei Unterzeichnung bekannt, dass das Verbot von Hunden ein entscheidendes Kriterium des Vertragsabschlusses sei und auch, dass in der Nachbarwohnung zwei größere Hunde mit langhaarigem Fell vorhanden sind, gegen die er, mit späteren eigenen Worten, nichts unternehmen kann ...

    a) Begründet das Vorhandensein von Hunden unter den gegebenen Umständen einen Sachmangel?
    b) Ist der Vertrag überhaupt zustande gekommen (arglistige Täuschung)?
    c) Welche Frist muss dem Vermieter zur Beseitigung des Sachmangels eingeräumt werden?
    d) Berechtigt dieser Sachmangel bei Nichtbeseitigung zu einer fristlosen Kündigung seitens der Mieter?

    Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße

    Kaffe am Morgen :)


    Ich kann hier erst mal grundsätzlich gar keinen Mangel erkennen? Was die anderen Mieter so treiben, und was und ob die für Haustiere haben, darauf hat der Vermieter eh nur begrenzten Einfluss. Welche Vertragsgestaltung mit anderen Mietpartieen im selben Haus getroffen werden, kann natürlich auch individuell verschieden sein.


    Mit der Anwältin von gestern konnte ich über diese Punkte nicht einmal sprechen, da sie mehr damit beschäftigt war darüber zu fluchen, dass "irgendwelche Laien" (Miet-)rechtwebsites mit falschen Behauptungen erstellen etc.

    Man höre und staune, die Anwältin scheint erst mal zu wissen wovon Sie redet.
    Unterm Strich ist es nun einmal eine Tatsache, das es extrem schwer wird so einen Vertrag anzufechten. Zumal wenn du anfängst zu erzählen das es komisch riecht, und es sich deshalb um Asbest handeln müsse.
    Alles andere entspringt wohl eher deinem Kopfkino und nicht unbedingt den Tatsachen, das es für dich gesundheitlich gefährlich sein könnte.
    Deshlb kann natürlich trotzdem eine Einschränkung der Nutzbarkeit, sprich ein Mietminderung in Betracht kommen, alles anders sehe ich eher nicht kommen.
    Schon allein deshalb nicht, weil das was saniert, nämlich die Aussenfassade, die du ja gar nicht gemietet hast.

    Danke für die Rückmeldungen! Ich habe bei Immonet gelesen, dass man ein solches Verfahren (frühere Abgabe der Wohnung) seitens der Vermietung nicht verweigern darf - vorausgesetzt der Nachmieter erfüllt alle Kriterien (was der Fall ist, da die Vermietung ihn ja als Nachmieter zum 1.7. akzeptiert) und vorausgesetzt es liegen bestimmte Gründe für einen früheren Auszug vor (dazu gehört der Umzug aus beruflichen Gründen dazu). Aber kein Plan, ob das stimmt, was ich gelesen habe...

    1. Verweigern darf der Vermieter den Nachmieter immer. Du kannst ihn ja schlecht zwingen mit jemanden einen Vertrag zu schließen.
    2. Diese Gründe gelten aber nicht bei einem unbefristeten Wohnungs- MV. Das findet evtl. Anwendung, z.bsp. bei MV. die einen Kündigungsverzicht beinhalten oder einen Zeitmietvertrag usw., und selbst da gelten dann trotzdem Kündigungsfristen.

    Hallo!
    Habe mal eine Frage bezüglich der Bezeichnung „Teilmöbliert“:

    Situation:
    Ich bezahle eine Wohnung als Teilmöbliert – pauschal 50€/Monat, also ganze 600€/Jahr mehr. Die Küchenzeile (mit Cerankochfeld, ohne Abzug) ist jedoch geschätzt nur 300-350€ Wert. Ein Backofen ist nicht vorhanden. Heisst: das Ding macht im Endeffekt für den Vermieter einen großen Gewinn, auf Dauer gesehen.

    Frage:
    Gibt es da Richtlinien bezüglich der genauen Ausstattung/ tatsächlichem Wert der Möbel? Mich ärgert es halt, das ich für eine so alte Küche (Zustand Neutral Weiss, einige Schäden vom Einbau habe ich mit Farbe kaschiert) so viel bezahle. Ist das irgendwie gestaffelt, dass man zB für eine Bestimmte Wertigkeit dann auch weniger bezahlt, also zB nur 25€/Monat?

    Ist mir nichts bekannt. Eine "Teilmöblierung" ist aber wohl auch kein juristischer Begriff. Ich würde denken, du bezhalt mehr für das stellen einer Einbauküche. Am Ende wird das evtl. sinngemäß auf einen Leihvertrag hinauslaufen?
    Unterm Strich glaube ich kaum, das das ein Richter nach unten korrigieren wird, egal was die Küche angeblich wert ist.


    1. Mehrkosten für mich von fast 600 € (Miete und Nebenkosten)
    2. Die doch etwas aufwendige Nachmieter-Suche hätte ich mir sparen können.
    3. Unzählige Telefonate und Absprachen mit Vermietung und Nachmieter hätte ich mir ebenso schenken können.


    Falsche Annahme deiner Seits. Du hast keine Mehrkosten, sondern lediglich Kosten, die laut Vertrag eben enstehen. Alles andere wäre ein Entgegenkommen des Vermieters, das zwar schön wäre, aber eben nicht mehr.
    Dir Gründe warum es mit einem Nachmieter eben manchmal nicht klappt sind übringens vielfälltig.

    Du hast dafür zu sorgen, das der Vermieter den Schlüssel bekommt, also die Herrschaft über die Wohnung zurück erhält, am besten nachweislich.
    Eine formale Abnahme ist nicht vorgeschrieben, sie dient lediglich als Nachweis über den Zustand der Wohnung bei Rückgabe.


    Und selbst wenn nur der Zustand bei Anmietung dokumentiert wird, wird im Übergabeprotokoll kaum stehen, dass für alle aufgelisteten Punkte der Mieter die Mängelbeseitigung übernimmt. Dann ist wieder der Vermieter in der Pflicht.

    Das der Mieter Mängel beseitigt hat auch niemand verlangt. Nur wenn ich eine Wohnung mit Mängeln anmiete, brauche ich mich nicht zu wundern auch Mängel zu bekommen? Wenn ich damit nicht leben kann, beseitige ich die entweder selbst, oder Miete die Wohnung erst gar nicht.

    Das es von Vermieterseite aus nicht schön ist, das so zu machen, zumal es ja auch mit wenig Aufwand zu beseitigen wäre, da stimme ich zu, aber das war ja nicht die Frage.

    Das Übergabeprotokoll - das beide Seiten unterschreiben - dient dazu festzuhalten, dass sich die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Vermerkt werden Mängel, die dem entgegen stehen.


    Das Übergabeprotokoll dient nicht dazu einen subjektiv "ordnungsgemäßen Zustand" zu dokumentieren, sondern nur dazu überhaupt den Zustand bei Anmietung zu dokumentieren. Ein Tür mit einem faustgroßen Loch in der Mitte ist ebenso ordnungsgemäß wie ein Tür ohne, es ist nur die Frage ob man das so angemietet hat.

    Mein Rat, bevor man dafür einen Aufstand macht, selbst mal 5€ investiert und eine Tube Silicon gekauft und die fugen selber austauschen. Zementfugen kann man mal mit Schrubber und Schimmelex zu leibe rücken.
    Ansonsten, wenn man eine Wohnung mit teils verschimmelten Fugen anmietet, sollte man sich halt nicht wundern, das man auch eine Wohnung mit teils verschimmelten Fugen bekommt.
    Gefühlt würde ich aber denken, das sich das sich dieser Standard evtl. auch in deinem Mietpreis wiederspiegelt?

    Eine Woche später stand plötzlich ein Mann (Pole) an meiner Tür. Er wollte an die Wasseruhr. Habe ihn mehrfach darauf hingewiesen das er nicht angemeldet sei und ich ihn nicht reinlasse. Er versuchte sich aber an mir vorbei zu drängeln um in die Wohnung zu kommen. Da wurde ich lauter und habe ihm fast die Tür an den Kopf geknallt.

    Muss man sich sowas auch gefallen lassen?


    Nein, muß man nicht, wie du ja festgestellt hast. Woher weißt du das der Mann ein Pole war, hat der dir seinen Ausweis gezeigt? Ansonsten ist das Wechseln der Wasseruhr aber durchaus nötig und übrigens auch in deinem Interesse und sollte mit Vorankündigung auch durchgeführt werden können.

    Also für die Story mit dem Wasser sehe ich keine Chance auf Mietminderung.
    1. im Nachhinein eh schwierig.
    2. Wenn dann wird es sich nur um einen extrem geringen Betrag handeln.

    Wenn der Balkon nicht nutzbar ist, kann man in der Zeit die Miete laut einschlägiger Tabellen natürlich mindern. Wird zwar auch kein Vernmögen werden, aber immerhin.

    Jenseits allen Pulverdampfes bist du 2 Monate im Rückstand und nutzt den Dachboden mindestens vertragswiedrig, so würde ich das jedenfalls bislang sehen.
    Kurz gesagt, eine Kündigung ist sicher gerechtfertigt, wäre meine Meinung. Und das Auflösen einer WG kann wohl durchaus ein Grund für eine Befristung sein, denke ich.
    Mein Rat wäre dich zu fragen, was du eigentlich erreichen willst? Willst du da noch du nächsten Jahre wohnen, oder worum geht es?

    Wenn ich den Vermieter um einen Grundriss der Wohnung bitten würde, dann hätte ich doch theoretisch ein Beleg vom Vermieter für die Größe der Wohnfläche und könnte dann im Fall, dass sie nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt als Nachweis einsetzen. Oder werden Grundrisse rechtlich gesehen nicht als Beleg für die Wohnfläche angesehen?

    Nein, kannst du nicht, weil dir im MV keine Wohnfläche zugesichert wurde.

    Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
    Im Umkehrschluss bedeutet das doch allerdings, dass der Schutz vor einer Mietminderung für den Vermieter spätestens dann hinfällig ist, wenn ich die erste Heizkostenabrechnung erhalte!?

    Es geht lediglich darum, ob dir eine Wohnfläche im MV. zugesichert wurde. Wenn nicht, kannst du dich darauf auch nicht berufen. Das hat aber nichts mit der Abrechnung für Heizung usw. zu tun, die muß natürlich trotzdem stimmen.

    Folgendes:

    Unser Vermieter läßt den Heizöltank nie Minimum volltanken. (mal 1000 l , mal 1500 l, selten mal 2000 l ) Gut, damit kann man leben, obwohl das eigentlich nicht den Grundsatz entpricht, das man die Kosten gering halten soll, gerade, wenn der Heizölpreis niedrig ist.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Wenn es aufgrund dieses Verhaltens zu einen Ausfall der Heizung und des Warmwassers kommt, das heißt, das Heizöl ist zu Ende, kann man dann:

    Ohne Fritstsetzung des Vermieters die Mietkosten kürzen?
    Muss man den Vermieter trotzdem informieren?
    Wie viel könnte man kürzen?

    Der VM hat ja dafür zu sorgen, das immer ausreichend Heizöl zur Verfügunh steht oder?


    Gruß

    Andy


    Also wie ich das das sehe, kannst du für den Zeitraum wo die Heizung ausfällt natürlich die Miete kürzen, alles andere ist eher nicht deine Sache. Wann und wieviel der Vermieter tankt, ist im Prinzip nicht deine Baustelle.

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