Beiträge von AJ1900


    Da der aktuelle Zustand der Tür auch bei Übergabe bereits vorhanden war, bist du gesetzlich gesehen, nicht dazu verpflichtet die Instandhaltung oder Instandsetzung der Tür zu zahlen. Sollte der VM gerichtliche Schritte diesbzgl. einleiten, so liegt auch der VM in der beweispflicht. Da kein Übergabeprotokoll vorhanden ist, steht dann Aussage gg Aussage

    Genau das gilt es aber vorher zu klären. Ob der jetzige Mieter keine Protokoll bekommen hat ist unwichtig, wichtig ist, ob es bei einem Vormieter ein Protokoll gab. Das ist ja immer das Problem als Nachmieter. Der Vormieter macht sonst was mit der Wohnung und er Nachmieter trägt evtl. die Folgen.
    Schon zig mal gehabt. Da fehlte dann plötzlich die im MV. und im Protokoll erwähnte Küche, weil einer der Vormieter die verscheuert hatte, und den letzen beissen die Hunde, sozusagen.
    Der Standpunkt "ich wars nicht" greift da zu kurz, denke ich.

    Bei meinem Einzug bzw beim Auszug vom Vormieter wurde kein Übergabeprotokoll angefertigt. Meine Schwester und ihr damaliger freund haben mir die Schlüssel übergeben und das wars.

    Es ging um die Übergabe des ersten Mieters. Das Problem ist, mit deinem Einzug übernimmst du faktisch, vereinfacht gesagt, die Schäden der Vormieter.
    Am Ende ist es dann eine Frage, wer was beweisen kann.
    Ansonsten geht es bei einem Austausch natürlich auch nach Zeitwert, nicht aber bei einer Reparatur.

    Ich kann nicht beweisen das der schaden bei Mietbeginn schon war. Mein VM kann allerdings auch nicht das gegenteil behaupten.

    Sicher? Woher weisst du das? Es ist nicht so ganz unwahrscheinlich das bei Übergabe an den Erstmieter auch ein Protokoll erstellt wurde. Wenn die Tür da nicht schon als beschädigt aufgeführt wurde, dürfte es eng werden.

    Es wurde aber das ganze Haus gemietet, mit der Klausel, dass Wohnungen untervermietet werden dürfen, sobald die Söhne ausziehen.

    Ok, Stichwort, zu großes Rad drehen. Der Mieter bindet sich recht unflexibel an eine ganze Immobilie. Warum das eigentlich? Das ist eigentlich auch nicht so schlau vom Vermieter, denn so ist er nun abhängig von einem Zahler.
    Aber wenn die Katze dem Vermieter gegenüber aus dem Sack ist, kannst du ja vieleicht versuchen einen eigenen MV. für deine Wohnung zu bekommen, wenn es finanztechnisch drin ist. Ob du da überhaupt eine Chance hast ist aber natürlich vom Einzelfall abhängig, und sicher wird sich das noch hinziehen.
    Aber vieleicht ist auch dem Vermieter daran gelegen, denn so müsste der Vater dem geänderten Vertrag zustimmen, und man sparrt sich evtl. Stress vor Gericht, beiderseitig. Kann man ja mal drüber nachdenken?

    Wie soll man das denn ahnen?

    Erfahrungssache. Die Insolvenz steht oft bei denen am schnellsten vor der Tür, die ein zu großes Rad drehen, und für die Geld kein Problem ist.
    Ungewöhnlich insofern, das der Hauptmieter ja wesentlich mehr Miete vom Untermieter kassieren müsst als der Eigentümer damit sich das rechnet. Möglich aber eben ungewöhnlich. Normalerweise wird eine Wohnung die man nicht mehr benötigt gekündigt.

    die Eltern meines Freundes haben ein Haus mit 3 Wohnungen gemietet. Eine Wohnung bewohnen sie selbst, eine Wohnung ist an Dritte untervermietet und eine Wohnung bewohnen mein Freund und ich zur Untermiete.

    Ganz ehrlich, das ist eine recht unübliche Vertragssituation. 2 Wohnungen in einem Haus von der gleichen Familie gemietet hatte ich auch schon mal, aber 3 Wohnungen die auch noch an fremde Untervermietet werden? Sorry, aber das da irgendwann die Insolvenz vor der Tür steht, kann man zumindest ahnen.

    Daher die Frage - wenn sein Vater nun nicht weiterhin die Miete zahlt, wie lange bleibt uns ungefähr um eine neue Wohnung zu finden?

    So lange wie euch der Zwangsvollstrecker nicht aus der Wohnung trägt. Abzuschätzen wie lange das dauert, ist schwer, weil nicht klar ist, wie weit und ob es eine Räumungsklage schon gibt. Üblicher weise dauert so etwas aber 3-6 Monate. Geht aber unter Umstände schneller wenn man sich nicht juristisch wehrt. Das ist zumindest mal so die ganz grobe Richtung.

    In diesem Fall nicht, der Schimmel kommt von einer nicht isolierten Wand. Die Feuchtigkeit tritt bei Regen in das Mauerwerk und so entsteht dann der Schimmel.


    Mit dem Vermieter kann man schlecht reden, da dieser fast nie erreichbar ist und nur auf WhatsApp Nachrichten reagiert wenn man einen Termin ausmachen möchte.

    Das Problem mit der Feuchtigkeit besteht schon immer, gemacht wurde nur noch nie etwas obwohl man tausend mal hingewiesen hat - nun ist es halt soweit.

    Da ein benötigter Raum schon bald 1 Monat nicht nutzbar ist, und es uns auch einmal reicht haben wir an die begründete Mietminderung gedacht.

    Schon klar, trotzdem kann man mit den entsprechenden Mitteln den Schimmel in derart zeitweilig bekämpfen, das er oberflächlich erst mal nahezu verschwunden ist.
    Und da die Baumaßnahmen ja schon in Sicht sind, wird man sich so erst mal behelfen können. Auch wenn von aussen dann mal alles isoliert ist, wird man von innen bestimmt auch noch mal was machen müssen.
    Ansonsten kann ich nur sagen, was Berny auch schon gesagt hat, schriftlich drauf hinweisen. Wenn es um die Mietminderung geht, ist evtl. die Frage was einen ein halbwegs normale Beziehung zum Vermieter wert ist, viele reagieren darauf nicht so gut. Und da die Reparatur in Sicht ist, lohnt es sich da für 1-2 Monate?

    Dem Schimmel kann man, mindestens zeitweilig, Einhalt gebieten indem man Schimmelentferner auf den betroffenen Stellen anwendet. Damit der Raum nicht nutzbar wäre, müsste schon ein ziemlich starker Befall vorliegen.
    Am besten wäre wohl mit dem Vermieter darüber reden, wenn es wirklich starker Schimmelbefall vorliegt.

    Das ist natürlich richtig, wenn der Herd Teil der Mietsache ist.
    Taucht allerdings der Elektroherd nicht im Mietvertrag auf, sondern wurde kostenlos vom Vermieter gestellt, habe ich keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.
    Aber muss das nicht im Umkehrschluss heißen, dass der Vermieter diesen zurücknehmen und selber einlagern muss, wenn ich ihn ausdrücklich und endgültig nicht mehr haben will und erst bei einem möglichen Auszug selber wieder einbauen/anschließen?

    Nö, das würde nur heißen das die Beweisführung schwierig wird, für beide Seiten.

    Stichwort "erleichterte Kündigung". Ob deine Schweigermutter unter eine Härtefallklausel fällt, entscheidet im Zweifel ein Richter, da gibt es keine wirklich allgemeingültigen Aussagen.
    Richtig ist wahrscheinlich, das das Haus vermietet wesentlich weniger wert ist. Wenn die Miete in der Höhe liegt, nach der es sich stark anhört, sind das schon mal zwei gute Gründe das Gebäude frei zu machen.
    Ist natürlich von aussen schwer zu beurteilen, aber sich was anderes suche, klingt nicht nach der schlechtesten Idee.


    Bei einer Gebrauchsüberlassung/Leihe kann ich doch als Mieter nicht verpflichtet werden, die Sachen zu behalten oder sehe ich das falsch?

    Ja, das siehst du falsch. Die Pflicht zur Instandhaltung, beinhaltet nicht das der Vermieter die Küche ausbauen, einlagern und vieleicht auf verlangen noch wieder einbauen muß, wenn der Mieter pfeift.
    Die Küche ist, wie die ganze Wohnung, eben Teil der Mietsache, mit allen Rechten und Pflichten.

    Hallo Berny
    Ja das ist ja die verzwickte Sache. Der Keller ist in meinen Mietvertrag mit inbegriffen also hat dort auch keiner was zu suchen.
    Auf der einen Seite hat der fremde Mieter Zugang zu seinen Sicherungskasten zu haben und aber wenn er das ohne mein Wissen tut, dringt er widerrechtlich in meinen Keller ein. Deshalb denke ich schon, das die Sicherungskästen separat zugänglich sein müssen und der Vermieter dafür sorgen muss oder? Das wäre auch ohne weiteres möglich. Die Kabel des anderen Mieters müssten nur über einen Kabelschacht durch die Wand in den Vorkellerflur (von hier gehen beide Kellereinheiten separee ab)verlegt werden zu einen Untersicherungskasten z.B


    Also wenn du mich fragst, ist das unter normalen Menschen, gar keine verzwickte Sache. Was bitte hast du im Keller das dein Nachbar in einem zwei Familienhaus nicht sehen darf?
    Man kann es natürlich zu einem Problem aufblasen, aber entweder willst du den Nachbarn nerven, oder den Vermieter, kommt mir jedenfalls so vor.

    Ich glaub ich bin nicht der erste Mensch der seine Waschmaschine, Trockner und Wäsche im Keller stehen hat und letzteres aufhängt. Wie sie es meinen ist mir schon klar aber das hilft mir nun auch nicht weiter. Trotzdem Danke!

    ????? Verstehe ich nicht? War nicht von Wertgegenständen die Rede? Was hat deine Waschmaschine und deine Wäche mit der zugänglichkeit des Kellers zu tun?
    Ansonsten muß der Obermieter ja wohl nicht ständig an die Sicherungen ran, oder wie? Wie wäre es bei der HV. einen versiegelten Umschlag mit Kellerschlüssel zu hinterlegen, falls wirklich mal was sein sollte?

    Hat der Vermieter denn tatsächlich das Recht, mich als alleinigen Hauptmieter zu erzwingen, obwohl der Mietvertrag ursprünglich mit einer Wohngemeinschaft geschlossen wurde und dann zu sagen, dass ich die Wohnung mit meinem Einkommen auf Dauer nicht halten kann?

    Nein, er kann dich zu gar nichts zwingen, du ihn aber auch nicht, z.Bps. in einen Vertrag den er nicht will. Denk doch mal logisch nach, wäre es anders gäbe es ja gar keine reale Möglichkeit mehr eine WG irgendwann auch mal aufzulösen.
    Das Ziel könnte hier sein, das eine WG einfach auch nicht mehr gewünscht ist.

    Ich denke, ich habe ausreichend erklärt, dass mein Problem nicht spielende Kinder sind sondern erwachsene Nachbarn, die mir neuerdings Sonntagmorgens im Schlafanzug an meinem Esstisch aus vier Metern beim Kaffee sitzend in die Augen schauen (können). Außerdem habe ich auch erwähnt, dass ich bereit bin, nach Kompromissen zu suchen.

    Mir geht es auch weder um eine Eskalation noch darum, Kindern das spielen zu verbieten. Ich hatte die Hoffnung, dass sich in diesem Forum Leute beteiligen, die juristisch eine Ahnung vom Mietrecht haben und nicht nur die typischen Forentrolle, die einen in die Kinderhasser-Schublade stecken und ihre persönlichen Ansichten hier ausbreiten.

    Da habe ich mich wohl getäuscht...

    Mhh, was steht denn nun dazu in deinem MV., diese Auskunft ist doch wichtig? Ansonsten kann ich nur sagen, so ist das dann eben in einer Mietwohung? Wenn dich die Nachbarn stören, dann musst du dir eben Eigentum zulegen.
    Du kannst dich doch nicht ernstahft darauf berufen wollen, das alle anderen dauerhaft das Grundstück nicht mehr benutzen dürfen, weil du da wohnst?
    Und juristisch kann ich dir nur aus der Erfahrung berichten, lass es stecken. So was geht immer aus wie der Kampf um den Knallerbsenstrauch und den Maschendrahtzaun. Wenn du einen Kompromiss finden willst, finde den mit deinen Nachbarn. Vorzugsweise ohne Drohungen mit Anwälten.
    Davon abgesehen stelle dir mal die Frage, was eigentlich dein Ziel ist? Hört sich banal an, aber das ist wichtig.

    UPDATE: Ich habe mich bei einem Anwalt erkundigt. Es handelt sich klar um eine (nachträgliche) Einschränkung der Wohnqualität, die eine Mietminderung rechtfertigt.
    Außerdem dürfen die Nebenkosten, die durch den Garten verursacht werden (Gärtner usw.) nicht mehr wie bisher auf alle Mieter umgelegt werden, sondern nur auf diejenigen, die ein Nutzungsrecht haben.
    (Ich bin nach wie vor bereit für Kompromisse, wollte aber vorher Klarheit bzgl. der Rechtslage haben)

    Ohne die Einzelheiten und den Wortlaut im MV. zu kennen, ist es natürlich schwer das zu beurteilen. Solange in eurem MV. aber nicht ausdrücklich drin steht, das der Garten für alle Mieter Tabu ist, ist meine unmaßgeblich Meinung, "euer Anwalt spinnt".
    Das ein Garten evtl. nicht in alle ewigkeit nur zum Rasenmähen gedacht ist, sondern auch evtl. genutzt werden kann, liegt eigentlich in der Natur der Sache.
    Davon abgesehen, möchte ich den Richter sehen der urteilt, das spielende Kinder eine Einschränkung der Wohnqualität darstellen. Das du damit auf dem Bauch landest ist eigentlich schon vorher klar, meine Meinung.

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