Da der aktuelle Zustand der Tür auch bei Übergabe bereits vorhanden war, bist du gesetzlich gesehen, nicht dazu verpflichtet die Instandhaltung oder Instandsetzung der Tür zu zahlen. Sollte der VM gerichtliche Schritte diesbzgl. einleiten, so liegt auch der VM in der beweispflicht. Da kein Übergabeprotokoll vorhanden ist, steht dann Aussage gg Aussage
Genau das gilt es aber vorher zu klären. Ob der jetzige Mieter keine Protokoll bekommen hat ist unwichtig, wichtig ist, ob es bei einem Vormieter ein Protokoll gab. Das ist ja immer das Problem als Nachmieter. Der Vormieter macht sonst was mit der Wohnung und er Nachmieter trägt evtl. die Folgen.
Schon zig mal gehabt. Da fehlte dann plötzlich die im MV. und im Protokoll erwähnte Küche, weil einer der Vormieter die verscheuert hatte, und den letzen beissen die Hunde, sozusagen.
Der Standpunkt "ich wars nicht" greift da zu kurz, denke ich.