Beiträge von AJ1900

    Ja, aber ich kann beweisen dass ich suche, so lange ich suche, kann man uns nicht so einfach rausschmeissen.

    Einfach rausschmeissen im Sinne von "am Schlawittchen packen und raus" geht sowieso nicht. Dafür bedarf es einem Räumungstitel und einem Gerichtsvollzieher der das dann durchsetzt. Das kostet alles mindestens einige Monate Zeit, aber die Kosten wirst am Ende du haben, und das wird teuer. Ob ihr nach einer neuen Wohnung sucht oder nicht hat damit gar nichts zu tun.

    Mein Sohn geht zur Zeit auf die Fachoberschule, 12. Klasse und es ist schon so schwer genug, jetzt auch noch die Baumassnahmen... Er hat dann ab Anfang Mai Prüfungen, Baumassnahmen sind für Februar, März angekündigt. Reicht das als Grund (Härte) aus dass er sich auf die Prüfungen vorbereiten muss oder ist es noch zu weit bis zu den Prüfungen?

    Solche Fragen sind eigentlich immer vom Einzelfall abhängig, und kaum pauchal zu beantworten. Im grunde geht es da dann auch um Art um Umfang der Arbeiten, und um die tatsächliche Belästigung usw.

    Für konkretere Antworten solltest du vieleicht eher einen Anwalt zu rate ziehen.

    von der derzeitigen Mieterin, stand eine Kaltmiete von 500 Euro. Nun aber habe ich vom Vermieter den Mietvertrag zum Unterschreiben bekommen und da stehen auf einmal 530 Euro Miete drin. Was kann ich tun?

    Unterschreiben, verhandeln oder eine andere Wohnung suchen.

    Weiterhin steht folgende Angabe im Vertrag: "Die Wohnflächengröße ist unverbindlich und dient nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich aus der Anzahl der vermieteten Räume." Ist das rechtmäßig?

    Das besagt eigentlich nur das sich keine Vertragspartei auf die genau Größe der Wohnung (was die nettokaltmiete angeht) berufen kann, sondern die Wohung eben so gemietet wurde wie angeboten.

    Da die Wohnung Dachschrägen besitzt und ich nicht die Wohnffäche z.Z. nachzuprüfen kann, möchte ich gern einen detaillierten Grundriss anfordern. Dazu steht im Vertrag, dass die Fläche um 9% variieren kann. Ist das rechtmäßig?

    Die mögliche Toleranz beträgt sogar10%. Klar kannst du einen Grundriss anfordern. Für mich als Vermieter würde sich allerdings spätestens da die Erkenntnis durchsetzen, das ich mir lieber einen anderen Mieter suche.

    "Der eine misst, der andere mietet". Schon mal gehört?

    Mir geht es klar darum, hier fachkundige Meinungen zu erhalten, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten

    Gefühlt würde ich sagen das sich das evtl. nicht lohnt. Immerhin wohnst du bereits nicht mehr in der Wohnung und eine Eigenbedarfskündigung liegt vor. Eigentlich sehe ich den entscheidenden Punkt darin ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Ok, das sollte eine Anwalt natürlich schon prüfen. Wenn das aber so sein sollte, sehe ich kein sinnvolles Argument was dann riesige Prozesse rechtfertigen würde, wenn es am Ende eh nur um die Frage geht wann der Vertrag endet.

    Wenn ich das so lese ist der Vermieter evtl. nicht der einzige der seine Rechte nicht kennt. Davon abgesehen hat das mit der konkreten Frage nach einem Mieterwechsel erst mal nichts zu tun. Fragen wie Mietminderungen sollte da gesondert behandelt werden.

    Ich denke einfach das man sich als Mieter nicht alles gefallen lassen sollte.

    Stimmt.

    Was ich halt nicht verstehe ist wie das mit dem Vertrag läuft.

    Im Prinzip einfach. Da ihr alle gemeinsam gemietet habt könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen (wie gesagt, von Ausnahmen abgesehen). Es sei denn der Vermieter erklärt sich freiwillig bereit, einen anderen in den Vertrag aufzunehmen. Bedingung wäre dann wohl die Mieterhöhung von 15€. Ich würde schon denken das der Vermieter das vieleicht weiß, warum kommt dieses Mieterhöhungsverlangen sonst bei einem von euch gewünschten Mieterwechsel?

    Will das nicht unbedingt hinnehmen.

    Ich weiß nicht was ich dir dazu sagen soll? Das der Vermieter evtl. sein Rechte nicht kennt ist kein Pfund mit dem ich wuchern würde. Solange jedenfalls keine neuer Vertrag mit einem anderen Mieter geschlossen wurde, ist das etwas heikel. Bleibt halt für dich die Frage ob es dir 15€ wert ist evtl. schlafende Hunde zu wecken.

    Es ist schwer zu beurteilen wie hoch zukünftige Heizkosten usw. seine werden. Woraus sich die Nachzahlung im Dezember ergibt, sollte aber anhand der Abrechnung sichtbar werden.

    Generell sind ist alles über 1€/qm für Heiz- und Warmwasser kosten schon nicht so ganz unüblich. In Einzelfall kann das natürlich trotzdem stark abweichen.

    Vieleicht kann man ja mal den Verbrauch des Vormieters erfragen, bzw. mal die Nachbarn befragen wo die so liegen.

    Ich dachte da gibt es vielleicht auch so was wie ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

    Gibt es sowas nicht bei MV?

    Das gibt es meines Wissens nur bei so genannten "Haustürgeschäften" oder "Fernmündlichen" Verträgen. Bei allem anderen ist die Rücknahme oder Wandlung von der freiwilligkeit des Verkäufers abhängig.

    Jedenfalls dürfte der Supermarkt die Rücknahme des 2 Wochen alte Schnitzels sicher verweigern.:)

    Ich habe die September Miete nicht überwiesen,

    Das war ein Fehler. Das würde ich schleunigst nachholen.

    Mietminderung zwischen 8 und 10 Prozent zusteht.

    Über die Prozente kann man sich streiten, es kommt halt auf den tatsächlichen grad der Beeinträchtigung und den Zeitraum an. Wenn tatsächlich das komplette Zimmer über den gesamten Monat unbenutzbar war, kommen mir 8-10% recht wenig vor.

    Merke, wenn das Zimmer z.Bsp. nur 1/3 des Monats nicht zu nutzen ist, kannst du aber auch nur für 1/3 den Monat mindern.

    Ich solle das vorher ankündigen.

    Wäre sinnvoll.

    oder erst einen Anwalt konsultieren?

    Sicher keine schlecht Idee, zumal du dafür sorge tragen solltest das du nicht 2 Monatsmieten ind Rückstand gerätst. Das wäre nämlich ein Kündigungsgrund.

    In der heutigen Zeit ist zumindest die Möglichkeit für Internet eine Grundvoraussetzung für die meisten Menschen

    Mag sein, aber die Pflicht sich darüber zu informiern was in der Wohnung möglich ist, hat wohl letztendlich der Mieter. Und wenn für ihn ein Internetanschluss lebensnotwendig ist, sollte man sich das halt schriftlich vom Vermieter zusicher lassen.

    Ich meine was kann der Vermieter dafür, das die Telekom dem Haus eine Eigenschaft zusichert die es gar nicht hat? An der Stelle lag doch wohl die fehlerhafte Information?

    Im Nachhinein eine Eigenschaft der Wohnung einfordern die gar nicht bestandteil des MV. ist und offenbar auch ansosnten nicht irgendwie schriftlich fixiert wurde , halte ich jedenfalls für schwierig.

    Hätte der Vermieter darauf hinweisen müssen, wenn kein DSL-Anschluss möglich ist?

    Mhh, gefühlt würde ich sagen eher nein. Nett wäre es natürlich gewesen. Aber man hätte ja auch fragen können und sich das schriftlich zusichern lassen.

    Haben wir nun ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir keinen Internetanschluss bekommen (meine Frau und ich arbeiten häufig von zuhause aus, da ist eine stabile Verbindung Voraussetzung)?

    Interessante Frage. Ob so etwas schon mal durchgeklagt wurde? Wenn man ernsthaft beruflich darauf angewiesen ist, kann ich mir vorstellen das ein Richter im Einzelfall dem zustimme könnte. Ich denke mal das kommt vor allem darauf an was euch vertraglich zugesichert wurde.

    Kann der Hausbesitzer verpflichtet werden, jede Wohnung an die offenbar bestehende DSL-Leitung anzuschließen?

    Das sehe ich unter keinen Umständen kommen.

    Wenn sie es aber ablehnt, in meinem Beisein mit meiner Fr. zu sprechen (weil ich kein offizieller Mieter bin), was dann?

    Dann öffnet man nicht mehr dir Tür, oder geht wenn man angsprochen wird, einfach weiter, und/oder bittet zBsp. darum das eine Komunikation nur noch schriftlich stattfindet, oder ähnliches.

    Kann meine Fr. unabhängig vom MV verlangen, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen?

    Was meinst du eigentlich mit "Vertrauensperson"? Sie kann natürlich zu einem Gespräch mitbringen wen Sie will, und die Vermieterin kann natürlich auch nur mit dem sprechen mit dem sie wil. Das hat mit dem MV. doch gar nichts zu tun?

    dass wir uns allmählich dagegen zur Wehr setzen, dass die Vermieterin versucht, mich aus allem raus zu halten,

    ??? Ja, OK, sich dagegen zur wehr setzen würde dann schlußendlich klagen bedeuten. Die Tatsache das du da Jahre wohnst bedeutet nicht das du sozusagen osmotisch irgendwann automatisch im MV. landest.

    Das Gute ist natürlich, dass im Ernstfall die V. gar keine Zeugen für ihre Anwürfe und Forderungen hat, sie also keinen Bestand hätten vor Gericht!

    Verstehe ich nicht? Warum sollte die Vermieterin nun wegen was denn klagen, wenn sie es seit 8 Jahren nicht getan hat?

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