Beiträge von AJ1900

    Ab dem Datum im Herbst musst man dann entsprechend weniger zahlen.

    Und am besten nicht vergessen das gespart Geld nicht auszugeben, sondern aufzuheben, für den nicht ganz unwahrscheinlichen Fall das die Gerichte was anderes entscheiden als der Berliner Senat.

    Könnt ihr uns irgendwelche Ratschläge geben, was wir hier machen können?

    Gar nicht lange fakeln und schleunigst zum Anwalt. Das was der Mieter da versucht ist eigentlich eine gefundenes Fressen für jeden Juristen und wahrscheinlich kaum zu verlieren. Kann höchstens sein das beim Mieter nichts zu holen ist, aber dann hat man wenigstens eine Lehre für dir Zukunft an wen man vermieten sollte, und an wen nicht.

    und alles kritisierte am Boden zwei streifen die von Couch verrücken kommen. Sie ist jetzt der Meinung wir müssen eine Fachfirma kommen lassen die den Boden abschleift deswegen ?!

    Die klassische Frage danach was eine Abnutzung und was eine Beschädigung ist. Abnutzung würde euch nicht betreffen, Beschädigung schon.


    waren wir so dumm und haben die Duschkabine nicht regelmäßig gereinigt zwecks Kalk und weiteren. Nun ist sie Blitz blank. Nur sieht man einfach noch die gewöhnlichen Spuren.

    Im Grunde die selbe Antwort. Auch nicht Putzen kann zu Beschädigungen führen. Über beide Sachen kann man sich wahrscheinlich richtig schön vor Gericht zanken.

    Mein Rat wäre sich irgendwie zu einigen, es sei denn es ist wirklich sicher nur normale Abnutzung. Das kann hier natürlich keiner Beurteilen.

    Deshalb sagt ich ja auch das der Anwalt im Prinzip recht hat, das diese eine Vertragsklausel ungültig ist. Ob das aber zur nichtigkeit des kompletten Vertrages führt, halte ich für fraglich. Darüber müsste es aber bestimmt schon mal Urteile gegeben haben. Wenn der Anwalt der Meinung ist das der Vertrag nichtig ist, wird er dir ja sicher dutzende Urteile vorlegen können wo das schon mal so verurteilt wurde.

    ,,Die übergäbe des Schlüssels erfolgt nach kompletter Zahlung der Kaution an die Hausverwaltung.". Laut unserem Anwalt ist diese aussage nicht rechtens und somit der Mietvertrag unwirksam und wir müssten nichts zahlen.

    Der Anwalt hat sicher recht das dieser Punkt im Vertrag ungültig ist. Andererseits ist es fraglich das einzelnen ungültig Paragraphen in einem Vertrag den ganzen Vertrag für nichtig erklären.

    Habe ich ein Anrecht auf eine Balkontüre mit Kippfunktion wie ich sie bei Einzug vorgefunden hatte?

    Im Prinzip würde ich das bejahen. Nur solltest du dich mal fragen ob das wirklich so schlimm und unzumutbar ist, um sich dafür rumzustreiten.

    Er meinte aus Sicherheitsgründen,

    Ich halte das für Veräppelung

    Ich nicht. Die Sicherheit besteht darin das eine normale gekippte Tür im Prinzip gar keine Sicherheit bietet, während eine geschlossene das sehr wohl tut.

    Wenn man vor der Insolvenz steht,

    Wenn du dann die Insolvenz beantragt hast, hat der Insolvenzverwalter weitreichendere Möglichkeiten noch vorhandenes Vermögen zu schützen. Übrigens sollte man damit nicht zu lange warten, weil der Tatbestand der Insolvenzverschleppung eigentlich gerne verurteilt wird.

    Kurz gesagt insolvent bist du genau dann wenn du nicht mehr solvent bist.

    Aber tröste dich, wer als Selbstständiger noch keine Insolvenz hinter sich hat, hat das beste im Leben verpasst..........

    Schon mal was von Notlage gehört?

    Ja, das entbindet dich aber nicht von Verträgen.

    also hab bei der der Versicherung angerufen.. der kann von mir gar nichts fordern.

    Nun ja, als soweit ich weiß hat Parkettboden einen Zeitwert von 30-40Jahren. Wenn das nun 14 Jahre alt ist, kannst du dir selbst ausrechnen welche Größenordnung da angemessen erscheint.

    Wenn deine Versicherung als z.Bsp. 500€ bzeahlt ist es nicht ganz unwahrscheinlich das dein Vermieter die Differenz einklagt oder von der Kaution einbehält, und wenn er beim Einbehalt nicht übertreibt auch mindestens teilweise recht bekommen wird.

    Deine Versicherung ist nämlich genau so wenige daran interessiert realistisch zu zahlen. Die versuchen es auch erst mal auf die doofe, denn zu verlieren haben sie ja recht wenig. Im Zweifel bist du ja erst mal daran.

    Von daher würde ich raten sich schon auf einen halbwegs angemessenen Betrag zu einigen.

    Schwer zu sagen, aber ich würde deiner Versicherung mal klar machen das es sich hier nicht um den Austausch von Bauteilen handelt, sondern nur um die Reparatur eines bestehenden Bauteils. Das hat mit Zeitwert eigentlich gar nichts zu tun, denn das Parkett wird ja wohl nicht komplett rausgerissen und neues eingebaut, sondern es wird ja wohl höchstens die beschädigte Stelle ersetzt (wenn überhaupt) und dann ledigliche der betroffene Raum geschliffen und versiegelt.

    Zumindest dürfte das so sein wenn es sich nicht nur um Klickparkett handelt.

    Welche Rechte und Pflichten habe ich hier?

    Du kannst die Wohnung wie gesehen anmieten oder es bleiben lassen, oder dich mit dem Vermieter auf was anderes verständigen.

    Ich kann ja schlecht innerhalb von 24 Stunden in eine Wohnung ziehen

    Das ist im Prinzip erst mal dein Problem. Im Zweifel musst du dann halt deine alten Wohnung etwas später kündigen, um Zeit für den Umzug und für die von dir gewünschten Renovierungen zu haben.

    Mieter / Bewohner mit einem viel zu geringen Einkommen können sich über den Eintritt eines Elternteils in den MV gegenüber dem Vermieter als solvent erweisen.

    Klar, nur du als Vermieter darfst eben max. 3 nettokaltmieten oder eine Bürgschaft über diese Höhe fordern. Forderst du mehr wäre das eine Übersicherung deiner Ansprüche.

    Wenn die Mieter XY also nur unter der Vorraussetzung das Bill Gates(überspitzt gesagt) mit in den MV. eintritt eine Wohnung vermietest wäre das natürlich eine Forderung die mindestens in der Theorie erst mal anfechtbar wäre.

    Das das durchaus oft praktikabel ist will ich ja nicht in abrede stellen, ich würde mit dieses "System" aber vor Gericht nicht hausieren gehen.

    Unterm Strich könnte sich das so darstellen das du als Vermieter dann eben eine Bürgschaft oder eine Barkaution von dem nicht so solventen Mieter bekommst, und deine zusätzliche Absicherung besteht dann darin das der zweite Miete faktisch für den ersten auch noch bürgt, durch den Eintritt in den MV.

    Der Einzelfall besteht dann vor allem wohl darin, wie glaubhaft das vor Gericht von welcher Seite gemacht werden kann, das der eintritt des zweiten Mieters allein und ausschließlich deiner Absicherung dienen sollte.

    Bei Paaren muss für jeden Mieter ein Bürge mit in den Vertrag, im Falle einer Trennung wäre sonst der Vermieter gelackmeiert.

    Auch aus diese, grund nehme ich nur Barkautionen. Weil egal wie du dich drehst und wendest, mehr als 3 Nettokaltmieten sind nicht drin.

    Absicherung eine Absicherung und ein "Über" gibt es schlicht nicht.

    Das wäre mit neu.


    ist diese auch nicht einfacher, wenn die Bürgen als Hauptmieter geführt würden

    Dahinter steht der Gedanke das es für einen Hauptmieter erst mal schwieriger werden dürfte klar zu machen das die Wohnung nur aus gründen der Absicherung dem Vermieter gegenüber gemietet hat, um ihn dann an XY unterzuvermieten. Außerdem ist der alleinige Bürge dann ja tatsächlich auch nur der solvente Hauptmieter.

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