Mieter / Bewohner mit einem viel zu geringen Einkommen können sich über den Eintritt eines Elternteils in den MV gegenüber dem Vermieter als solvent erweisen.
Klar, nur du als Vermieter darfst eben max. 3 nettokaltmieten oder eine Bürgschaft über diese Höhe fordern. Forderst du mehr wäre das eine Übersicherung deiner Ansprüche.
Wenn die Mieter XY also nur unter der Vorraussetzung das Bill Gates(überspitzt gesagt) mit in den MV. eintritt eine Wohnung vermietest wäre das natürlich eine Forderung die mindestens in der Theorie erst mal anfechtbar wäre.
Das das durchaus oft praktikabel ist will ich ja nicht in abrede stellen, ich würde mit dieses "System" aber vor Gericht nicht hausieren gehen.
Unterm Strich könnte sich das so darstellen das du als Vermieter dann eben eine Bürgschaft oder eine Barkaution von dem nicht so solventen Mieter bekommst, und deine zusätzliche Absicherung besteht dann darin das der zweite Miete faktisch für den ersten auch noch bürgt, durch den Eintritt in den MV.
Der Einzelfall besteht dann vor allem wohl darin, wie glaubhaft das vor Gericht von welcher Seite gemacht werden kann, das der eintritt des zweiten Mieters allein und ausschließlich deiner Absicherung dienen sollte.
Bei Paaren muss für jeden Mieter ein Bürge mit in den Vertrag, im Falle einer Trennung wäre sonst der Vermieter gelackmeiert.
Auch aus diese, grund nehme ich nur Barkautionen. Weil egal wie du dich drehst und wendest, mehr als 3 Nettokaltmieten sind nicht drin.
Absicherung eine Absicherung und ein "Über" gibt es schlicht nicht.
Das wäre mit neu.
ist diese auch nicht einfacher, wenn die Bürgen als Hauptmieter geführt würden
Dahinter steht der Gedanke das es für einen Hauptmieter erst mal schwieriger werden dürfte klar zu machen das die Wohnung nur aus gründen der Absicherung dem Vermieter gegenüber gemietet hat, um ihn dann an XY unterzuvermieten. Außerdem ist der alleinige Bürge dann ja tatsächlich auch nur der solvente Hauptmieter.