Ich suche nur nach einen Schubs in die richtige Richtung
Ähm, wenn ich mal aus dem Ablehnungsschreiben zitieren darf:
"Aufgrund der ungeklärten rechtlichen Rahmenbedingungen des Mietendeckels können wir ihnen zur zeit keine Sanierung des Badezimmers anbieten"
Welche Schlüsse du daraus ziehst ist natürlich dir überlassen.........
Ansonsten bin ich da ganz bei Fruggel, ein Anwalt vor Ort wird deine Ansprüche prüfen können. Ich persönlich würde die Situation allerdings so einschätzen das sich deine Ansprüche maximal auf Reparatur tatsächliche kaputter Elemente des Bades beziehen werden.