Beiträge von AJ1900

    Ich suche nur nach einen Schubs in die richtige Richtung :)

    Ähm, wenn ich mal aus dem Ablehnungsschreiben zitieren darf:

    "Aufgrund der ungeklärten rechtlichen Rahmenbedingungen des Mietendeckels können wir ihnen zur zeit keine Sanierung des Badezimmers anbieten"

    Welche Schlüsse du daraus ziehst ist natürlich dir überlassen.........

    Ansonsten bin ich da ganz bei Fruggel, ein Anwalt vor Ort wird deine Ansprüche prüfen können. Ich persönlich würde die Situation allerdings so einschätzen das sich deine Ansprüche maximal auf Reparatur tatsächliche kaputter Elemente des Bades beziehen werden.

    Im Winter hat mein Schlafzimmer ohne Heizen nur ca. 10 Grad mit geschlossenem Fenster.

    Sorry, wenn ich so etwas lese werde ich sofort misstrauisch......


    Der Eigentümer hat sich nur darauf berufen, dass ich zu wenig Heize und sich in den letzten Jahren nie jemand beschwert hat.

    Ich weiß nicht wieviel du heizt, aber wenn es ansonsten keine anderen baulich bedingten Feuchtigkeitseinträge gibt ausser der Tatsache das du da wohnst, liegt der Verdacht eben nahe.

    Aber mir scheint sich das alles auf einer sehr subjektiven Ebene abzuspielen.

    Bedingt, nur


    Natürlich kann ich meine abzulegenden Kurse nennen, die Pendelstecke von 1,5 Stunden jeweils Hin und Zurück an drei Tagen der Woche.

    3 Tage in der Woche eine etwa 1,5 Stunden lange Strecke zurückzulegen dürfte schwer werden als unzumutbar darzustellen.

    Zumal der Zeitpunkt der Anmietung da auch eine Rolle spielen dürfte. Wenn du z.Bsp. bereits von diesem Studium gewußt hast, und die Wohnung trotzdem angemietete hast?

    Daher jetzt meine Absicht, eine Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten 2-Zimmer Wohnung vom Vermieter einzuholen

    Die muß der Vermieter aber nicht erteilen, das ist dir schon klar, oder?


    Wie ist eure fachliche Einschätzung hierzu?

    Du wirst dadurch zum Vermieter mit wenigen Rechten und vor allem vielen Pflichten. Ich denke nicht das du das wirklich willst, zumal du gegenüber deinem Vermieter natürlich weiterhin für zBsp. Schäden durch deinen Mieter haftbar bist............

    Es geht ja darum dass er seinen Pflichten nachkommt.

    Erziehungsarbeit an anderen Menschen über über Anwälte und Gerichte sollte man sich schenken. Das wird meistens anstrengend und teuer...........

    Hast du Sachmängel an der Mietsache, so wie sich das ja anhört, mache diese Mängel geltend. Finanziell sinnvoller und nervenschonender halte ich allerdings das Angebot deines Vermieters die Umzugskosten zu tragen.

    Du solltest Bedenken das selbst wenn du den Vermieter dazu bringst seinen Pflichten nachzukommen, es für dich bedeutet das du eine ganze weile auf einer Baustellen lebst. Eine Neuverkabelung einer Wohnung mit allem drum und dran ist nämlich eine ziemlicher baulicher Aufwand.

    Da gibt es halbwegs genau Vorgaben durch Gerichtsurteile bei welcher Zeit und ab wieviel Liter Wasser und bei welcher Temperatur dann welcher niedriger einstelliger Prozentsatz Miete zu mindern wäre.

    Ich eurem Fall halte ich es für fraglich ob überhaupt eine Mitminderung in frage kommen würde, und wen ja, dann reden wir über einen minimalen Prozentsatz.

    Mein persönlicher Tipp wäre, nicht zuviel Energie auf dieses Problem zu verschwenden.

    Sorry, ich dachte eigentlich nur es wäre erst mal besser als wenn du und/oder andere dir aus Prinzip lieber die Beine brichst?

    Ansonsten kann ich Fruggel nur zustimmen. Wenn die Verkehrsicherungspflicht durch den Vermieter verletzt wurde hast du Anspruch auf Schadenersatz. Und wenn ich mir die Bilder so anschaue könnte das ein Richter auch so sehen. Ich hoffe inständig für dich das das deine Knochen schneller heilen lässt.

    Gute besserung.

    Bitte keine Vollzitate, nur einzelne Passagen zitieren.

    Dafür sie doch da und tragen die Verantwortung, wenn Mängel an einer ca. 6m Hohen Treppe dazu führen können, dass jemand mit Teilen der Konstruktion in die Tiefe oder die Treppenstufen hinunter ballern könnte?!

    Kannst du nicht die letzte Stufe nicht selber wieder in das richtige Gefälle bringen? Wenn das nur geschraubt ist dürfte das doch kein großes Problem sein, oder?

    Für den hohen Antritt zur ersten Stufe kann man ja erst mal was davor legen?

    aus denen ersichtlich ist, dass die Treppenstufe sehr stark nach vorne geneigt ist, die "Tritthöhe" ganz unten 14cm mehr beträgt,

    Was bedeutet den "stark" geneigt? Ein gewisse Neigung ist bei Aussenstufen eigentlich normal um den Ablauf von Wasser zu gewährleisten?

    Die Steigung von 14cm bei der letzten Stufe ist eigentlich auch noch keine Problem, sondern evtl. eher die wirklichen Unterschiede in der Steigung.

    Habt ihr noch Ideen wie man was finden kann das nicht unbezahlbar ist und für 5 Personen passt?

    Z.bsp. in eine Region ziehen die für euer Einkommen auch passt. Evtl. abstriche hinsichtlich Größe und Ausstattung machen. Versuchen euer Einkommen zu erhöhen, oder eine Wohnung die ihr euch leisten könnt selber kaufen........... usw. usw.

    Der §574 BGB gilt für das erleichterte Kündigungsrecht gleichermaßen.

    Klar, nur die Begründung "ich will halt nicht ausziehen" dürfte wohl kaum unter diesen Paragraphen fallen, oder? Bei der Sachlage könnte man sich ja die Frage stellen ob es überhaupt einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermiete bedurft hätte, aber das nur nebenbei.

    Überhaupt scheint der der Vermieter aber anwaltlich vertreten zu sein, daher auch das Angebot mit der Ersatzwohnung.

    Daher meine Hinweis das ein offenbar schon im vorhinein zum scheitern verurteilter Bezug auf §574 BGB evtl. recht teuer werden könnte........

    Es geht wirklich nur um eine kleine schwarze Stelle genau in der Ecke wo die Duschwand auf der einen Seite ist und auf der anderen Seite die geflieste Wand mit der Fuge. Und die schwarze Stelle ist eben dann auf/an der Fuge in dieser Ecke.

    Wenn das eine Siliconfuge ist die Fuge einfach mit einem scharfen Messer rausschneiden, die Stelle säubern und dann neu siliconieren.

    So eine Tube Silicon kostet im Baumarkt vieleicht 3-5€.

    Ich will ja nicht schwitzen in der Wohnung, 20,x Grad reicht mir im Wohnzimmer, im Schlafzimmer braucht man es kühler für ein gute Schlafklima. Das Bad heize ich ja für mich jetzt schon unnötig. Also ich friere nicht in meiner Wohnung:D

    Es geht doch darum das du dich über Kondenswasser an den Fenstern beschwerst?

    Das kann man verhindern oder zumindest vermindern indem man mehr Heizt. Und das beugt dann eben auch generell Schimmelbildung vor.

    Der persönlich Wohlfühlfaktor ist das eine, nur was hilft dir das wenn dadurch evtl. Schimmel und Feuchtigkeit bei den aktuellen Temperaturen entsteht?

    Im Bad gibt es in einer Ecke an der Duschwand und der Fuge dunkle Schwarze Flecken. Schimmel?

    Meinst du evtl. in der Eckfuge? Oder grundsätzlich auch in den normalen Fliesenfugen?

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