Hallo,
ich ziehe demnächst um und habe eine Frage zur Hausordnung, die ich mit dem Mietvertrag zusammen erhalten habe:
Hierin steht:
ZitatDamit das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt wird, ist der Mieter gehalten, die Fenster seiner Wohnung
mit Gardinen zu versehen, und tagsüber die Rollläden zu öffnen. Anbauten an und vor Fenstern sowie das Anbringen von
Wäscheleinen, Antennen, Sichtblenden, Markisen etc. ist untersagt.
Meine Frage: Darf der Vermieter mir explizit Gardinen vorschreiben? Und wie weit lässt sich der Begriff Gardinen ausdehnen?
Mein Problem: Ich bin Student und Gardinen sind teuer, schwerwiegender ist aber das Problem einer bestehenden Staub(milben)allergie, weshalb Gardinen sehr ungeeignet sind, da sie absolute Staubfänger sind. Und würde ich mir dennoch welche zulegen, müsste ich sie der Allergie wegen sooft waschen, dass sie wohl mehr auf der Wäscheleine als am Fenster hängen würden, abgesehen davon mal, ob sie überhaupt in die Waschmaschine passen würden oder überhaupt erst waschbar wären (>60°C zur Milbenvernichtung) usw.
Als Alternative hatte ich mir ein Rollo aus Kunststoff oder ein Bambusrollo vorgestellt, da diese sich mit einem feuchten Tuch sehr gut von Staub befreien lassen.
Vielen Dank für Hilfe im Voraus,
Spiegel ![]()