Beiträge von Leinad

    Da dein Vermieter möglicherweise vom Intellekt her nicht in der Lage ist, die jährliche Wartung zu veranlassen, machst du das eben. Wo ist das Problem?

    Ich wusste bis zum heutigen Tag nicht, dass ich die Wartung veranlassen muss.
    Natürlich kann ich es machen, muss ich es denn tun?

    Die Wartungskosten der Heizung können auf den jeweiligen Mieter umgelegt werden. Erst unterschreiben Sie alles und hinterher fragen Sie naiv. Es gibt schon seltsame Menschen.

    Es geht mir doch nicht um die Kosten, sondern um die Veranlassung der Wartung...

    Moin,
    gestern wurde bei uns in der WG die Etagenheizung vom Schornsteinfeger überprüft und ein Mangel beim Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid festgestellt. Nun muss die Heizung gewartet werden, sonst darf diese nicht weiter betrieben werden.

    Nach kurzer Rücksprache mit dem Vermieter, bei der er sich auf den Mietvertrag berufen hat, muss ich die Wartung veranlassen und zahlen.

    Im Mietvertrag ist formuliert (leicht abgeändert und gekürzt), dass ich die Etagenheizung eigenverantwortlich auf meine Kosten betreibe und die Kosten der Reinigung und Wartung der Etagenheizung als Betriebskosten zu tragen habe. Zu den Kosten zählen die regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit samt Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Emissionsmessung.

    Muss ich als Mieter die Überprüfung des Eigentums des Vermieters veranlassen? Ich als Mieter weiß nicht wie ein Wartungsintervall einer Heizung gestaltet ist. Muss ich so etwas wissen? In den Betriebskosten zahle ich momentan keinen Beitrag zur Wartung.

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

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