Ich hoffe der Beitrag ist richtig zugeordnet...
Im Kinderzimmer einer Dachgeschosswohnung ist nach 2 Tagen durchgehendem Regen ein Wasserschaden sichtbar geworden. Die Mieter erwarten in wenigen Wochen ein Kind und haben das betroffene Kinderzimmer erst vor 2 Wochen mit einer extra Kinderzimmertapete tapeziert. Vom Wasserschaden betroffen ist glücklicherweise nur eine Wand und die Decke.
Muss der Vermieter nun für die neue Tapete an dieser Wand aufkommen? Und wenn ja, ist er verpflichtet es auch mit dieser Kinderzimmertapete zu tapezieren oder muss es dann nur einfach weiß sein?