Super, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wer genau den Auftrag ausgelöst hat, ob Mieter oder Vermieter der Wohnung B, ist mir unklar.
Wenn dem Mieter der Wohnung A versichert wird, dass sein Vermieter informiert wird, ist dann seiner Meldepflicht genüge getan?
Wenn du sagst, dass derjenige, der die Handwerker beauftragt hat, zahlt, dann wäre es in diesem Fall Mieter oder Vermieter der Wohnung B.
Was ich nicht verstehe ist, dass der Vermieter A nichts zahlen muss. Er hätte den Schaden beheben müssen, Beauftragung hin oder her. Wo ist ihm ein Schaden entstanden, außer, dass seine Handwerker möglicherweise günstiger wären? Vor einem Gericht hält das Argument, dass Vermieter A bei der Beauftragung übergangen wurde, meines Erachtens nicht stand (bin nur ein Laie, würde aber gerne verstehen warum).