Beiträge von mrosel

    Super, vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Wer genau den Auftrag ausgelöst hat, ob Mieter oder Vermieter der Wohnung B, ist mir unklar.

    Wenn dem Mieter der Wohnung A versichert wird, dass sein Vermieter informiert wird, ist dann seiner Meldepflicht genüge getan?

    Wenn du sagst, dass derjenige, der die Handwerker beauftragt hat, zahlt, dann wäre es in diesem Fall Mieter oder Vermieter der Wohnung B.

    Was ich nicht verstehe ist, dass der Vermieter A nichts zahlen muss. Er hätte den Schaden beheben müssen, Beauftragung hin oder her. Wo ist ihm ein Schaden entstanden, außer, dass seine Handwerker möglicherweise günstiger wären? Vor einem Gericht hält das Argument, dass Vermieter A bei der Beauftragung übergangen wurde, meines Erachtens nicht stand (bin nur ein Laie, würde aber gerne verstehen warum).

    Hallo,

    ich habe folgenden Fall. Bei Wohnung A in der 1. Etage ist die Badewanne undicht, was zu einem Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung B im Erdgeschoss führte und dort auch als erstes bemerkt wurde. Wohnung A und B haben unterschiedliche Vermieter. Die Beauftragung der Handwerker ging von Wohnung B aus. Mit dem Mieter der Wohnung A wurde ein Termin zur Beseitigung der Mängel vereinbart und ihm wurde versichert, dass sein Vermieter informiert wurde. Vermieter der Wohnung A wurde jedoch nicht informiert und erhielt nun die Rechnung. Vermieter der Wohnung A beschwert sich nun bei seinem Mieter, dass er nicht benachrichtigt wurde, da er aus Kostengründen gerne seine Handwerker beauftragt hätte. In wie weit ist diese Beschwerde gerechtfertigt? Wie ist der korrekte Ablauf bei solch einem Fall?

    Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen und bedanke mich schonmal im Voraus =)

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