Beiträge von lloulou

    Ansprüche des Untermieters
    Der Untermieter kann den Hauptmieter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn dieser seinen vertraglichen Pflichten aus dem Untermietverhältnis nicht nachkommt. So kann der Untermieter darauf vertrauen, dass dem Hauptmieter eine Erlaubnis zur Untervermietung durch den Vermieter vorliegt oder der Hauptmieter diese beschaffen könnte (BGH NJW 1996, 46) . Sollte der Vermieter mangels Erlaubniserteilung die Herausgabe der Mietsache erfolgreich von dem Untermieter verlangen, kann der Untermieter den Hauptmieter insoweit auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Auch kann der Untermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB) .


    Das ist was ich gefunden habe abre bin nicht sicher ob es stimmt...

    Hallo Leute,

    Hoffen Ihr könnt mir helfen:
    Untermieter hat ein untermietervertrag mit Hauptmieter für unbefristete mindestens 3 monate seit dem1 juli 2015 für ein möbiliert zimmer.
    Hauptmieter macht immer viel stress zu untermieter und untermieter schläft nicht mehr in sein zimmer als er krank wegen diese stress wird.
    Untermieter hat auf seinem vertrag 3 monate kundigunsfrist obwohl im gesetz steht 15 tage.
    Was gilt dem vertrag oder gesetz?
    Untermieter hat auch kein erlaubnis des vermieter gesehen und weisst nicht ob dann kann es ein vertragsverletzung sein wird oder nicht?
    Im gesetz steht: Nach § 540 BGB ist die Erlaubnis des Vermieters notwendig, bevor ein Untermietvertrag geschlossen werden kann. Wird die Wohnung nur in Teilen weitervermietet, nachdem der Hauptmieter bereits einige Zeit in der Wohnung lebt, kann er nach § 553 BGB vom Vermieter verlangen, diesem Untermietverhältnis zuzustimmen:

    Vielen dank für Ihre Hilfe

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