Folgende Ausgangssituation:
Es besteht ein Untermietvertrag für den Zeitraum 01.09.2014 - 31.08.2015 zwischen Hauptmieter (, die nun im Ausland sind) und mir. Es handelt sich um eine ganze 2-Zimmerwohnung mit Möbeln/Austattung. Ansprechpartner während der Abwesenheit der Hauptmieter ist der Vater der Hauptmieterin (wird aber im Vertrag nirgendwo erwähnt).
Im Mai oder so (nicht ganz sicher, wann genau es war) wurde ich (Untermieter) vom Vater der Hauptmieterin auf dem Handy angerufen und gefragt, ob wir die Untermiete zunächst bis Ende November und dann 1-2 Monate später wieder per Telefon letzendlich auf den 31.12.2015 verlängern könnten, weil die Hauptmieter ihren Auslandsaufenthalt verlängern wollten. Dies bejahte ich am Telefon. Es erfolgte keinerlei schriftliche Ergänzung zum Vertrag o.ä., lediglich die mündliche Vereinbarung am Telefon/Handy; somit steht im nicht veränderten Untermietvertrag also immer noch der 31.08.2015 als Ende der Mietdauer.
Als nun die Zeit verflog habe ich mich bereits nach einer neuen, unbefristeten Wohnung umgeschaut, weil der 31.12.2015 ja ein extrem ungünstiges Ein-/ Auszugsdatum ist. Ich habe meine Traumwohnung gefunden und musste hier wirklich handeln, allerdings ziehe ich dort bereits am 01.10.2015 ein.
Im Vertrag steht bzgl. Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) folgendes: (ich zitiere)
§9
"1. Hauptmieter: Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
2. Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend." (Dieser zweite Punkt ist komplett durchgestrichen!)
Am Ende des Vertrag steht noch das hier (ich zitiere):
§10
"1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem rechtlich gewollten Ergebnis und dem wirtschaftlich erstrebten Erfolg am nächsten kommt."
Da ich ein ehrlicher und einen recht gesunden Verstand habe, hatte ich mich für eine soziale Konfliktlösung entschieden und schrieb eine E-Mail an den Vater der Hauptmieterin... ich zitiere nun etwas aus dieser E-Mail:
..."Leider ist es ja eine Zwischenmiete und Person A und Person B (A und B sind die Hauptmieter) werden bald wieder „einziehen". Mir ist es bewusst, dass wir als Auszugs- bzw. Einzugsdatum uns mündlich auf den 31.12.2015 geeinigt haben. Ich habe mich gefreut noch länger in der tollen Wohnung zu bleiben und für Person A und Person B war es sicherlich sehr „bequem" und konnten ihre Reise ungestört fortsetzen..."
Als Antwort kam das Angebot bis zum 30.11.2015 die Miete zu zahlen und den Schlüssel + Wohnung am 30.09.2015 zu übergeben. Einen neuen Nachmieter schließen sie aus. Ich halte das für überhaupt nicht fair.
Ich frage mich, ob mein Satz aus der E-Mail eine Bestätigung einer Vertragsänderung in Schriftform ist und somit auch auf den Untermietvertrag (rechtlich) angewendet werden kann oder ist mein Satz aus meiner E-Mail nicht gültig, weil keine Unterschriften und direkter Bezug zum Vertrag? Wäre es "rechtlich sauber", wenn ich bekanntgebe, dass ich am 31.08.2015 aus der Wohnung rausgehe (weil es das Auszugsdatum 31.12.2015 ja eigentlich nur eine mündliche Vereinbarung war und im Vertrag noch der 31.08.2015 steht...)
Wie ist die Rechtslage? Was kann/sollte ich machen?
Ich bin finanziell nicht in der Lage für zwei Wohnungen 2 Monate zu bezahlen. Und der August ist auch bald um...
Nachtrag:
Es handelt sich um eine 2-Zimmerwohnung, die samt Möbel und Austattung an mich untervermietet wird. Die aktuellen Hauptmieter (ein Paar: ein Mädchen, ein junger Mann) haben mit dem Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag. Die Hauptmieter begaben sich auf Auflandsreise und haben mit mir (Untermieter) einen Untermietvertrag abgeschlossen (für den Zeitraum 01.09.2014 - 31.08.2015). Der Grund für die Befristung (Auslandsreise) ist im Vertrag nicht erwähnt - lediglich die genannte Mietdauer. (musd der Berfristungsgrund auch zwischen Hauptmieter und Untermieter genannt werden oder nur zwischen Vermieter und Hauptmieter? - spielt das für mich als Untermieter eigentlich eine Rolle?)
Nach den telefonisch vereinbarten Mietzeit-Verlängerungen gab es keinerlei schriftliche Ergänzungen o.ä. - auch habe ich keine Informationen, ob der Vater der Hauptmieterin danach eine schriftl. Kommunikation mit dem Vermieter der Whg. hatte oder nicht.
Vielen Dank für das Lesen und liebe Grüße,
Creativion