Beiträge von buggy

    Hallo zusammen,

    ich habe mich schon etwas im Internet über das vorgehen bei einem Insolvenzfall des Vermieters belesen ich habe aber noch paar offene Fragen vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.

    Kurz die Fakten:
    - Eröffnung Insolvenzverfahren 09/2010
    - Forderungen hätten bis 11/2010 angemeldet werden müssen.

    1. Ein Nebenkostenguthaben (ca. 400Euro) das vor Beginn des Insolvenzverfahrens liegt muss ich ja zur Forderungstabelle anmelden. Was ist wenn ich die Nebenkostenabrechnung für 2009 erst im Dez 2010 erhalten habe. Kann ich die Forderungen noch anmelden? Oder wie soll man verfahren?

    2. Was ist mit den Nebenkosten vor 09/2010 bzw. für 2010 gesamt? Die Abrechnung erhalte ich ja erst 2011.

    3. Wie wird das mit den Nebenkosten nach 09/2010 geregelt?

    4. Muss ich weiterhin an den Insolvenzverwalter die Kaltmiete + Nebenkosten überweisen oder reicht auch nur die Kaltmiete?

    5. Ich würde nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung für 2009 eine Neuberechnung verlangen. Dazu wäre doch der Insolvenzverwalter verpflichtet, oder?

    Danke schon mal für eure Hilfe (ich weiß sind viele Fragen)

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