Beiträge von miwe

    Hi,

    folgende Situation:

    bei uns im Haus war es so, dass zu den unmöglichsten Zeiten die Haustür abgeschlossen war.

    Ich habe die Hausverwaltung gebeten dafür Sorge zu tragen dass die Tür nicht mehr abgeschlossen wird. (Fluchtweg).

    Es handelt sich um eine Haustür die zuverlässig schließt und von aussen ohne Schlüssel und nur mit extremer Gewalt und Krach zu öffnen ist.

    Der Bitte ist die Hausverwaltung nachgekommen.

    Weiterhin befindet sich eine Arztpraxis im Haus - diese hat eine Praxisschaltung - d.h. wenn man klingelt geht zu den Öffnungszeiten der Praxis die Haustür von selbst auf. (Summer).

    Sprich: Sich Tagsüber Zutritt ohne Schlüssel / Gewalt zum Hausflur zu beschaffen stellt kein Problem dar.

    Aus eben genannten Gründen haben die Hausbewohner die berechtigte Angst vor Kellereinbrüchen.

    Die Situation im Keller ist folgende:

    Einfachste Kellerboxen aus Holzlatten mit Vorhängeschloss.

    Zwischentür ohne Schloss vorhanden - das Schloss kann aber ohne Probleme nachgerüstet werden.

    Realistisch betrachtet gibt es keinerlei "Einbruchshemmnisse" durch die Bauweise der Kellerboxen.

    Aufgrund des Materials "Holz" nützt das beste Schloss und der beste Riegel nichts.

    Die Zwischentür ist stabil und ohne verbauten Zylinderschloss.

    Der Vermieter weigert sich vehement die vergleichsweise geringe Investition zu tätigen und dort ein Schloss einzubauen.

    Selbst der Vorschlag die Kosten selbst zu tragen wird nicht akzeptiert.

    Ich bin ja schon der Meinung dass der Vermieter hier in der Pflicht ist das Schloß zu verbauen.

    Wie kann ich den Vermieter dazu bewegen die Keller entsprechend abzusichern? Welche Argumente wären da anzuwenden?

    Hat der Vermieter die Pflicht Kellerräume entsprechend abzusichern - vor allem weil ja in seinem Interesse auch viel Publikumsverkehr herrscht? (Praxis)

    Mein Ziel ist es, das Problem mit Ruhe, ordentlichen Argumenten und ohne Anwalt aus der Welt zu schaffen.

    Besten Dank für eure Hilfe.

    Ja ich verstehe den Vermieter ja auch, aber man will eben sparen :)
    Es gab eben mal ein Urteil wo es um solche Dinge ging wie mitfrei wohnen für die Renovierung und dort kam zum Ausdruck, dass 2 bis 3 Mieten als Gegenleistung ok wären.

    Ich habe eben schlicht keine Lust jetzt beim Auszug nochmal zu malern. Ok, wenn es so ist ist es so, aber es wäre eben schön wenn ich mir das sparen könnte :)

    Nein habe ich nicht.
    Hiermit kündige ich den Mietvertrag für das Mietobjekt xyz unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten / gesetzlichen Kündigungsfrist zum 30.09.2015, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt..

    Na dann habe ich ja scheinbar alles richtig gemacht. Uff.... Ich bin froh....

    Hallo,

    die Wohnung war beim Einzug renoviert, nicht einmal die Löcher waren vergibst.
    Im Mietvertrag steht: Ich kann eher in die Wohnung (3 Wochen) - müsse dafür aber die Renovierung übernehmen.
    Hier meine ich dass für die Renovierung 2 bis 3 Monatsmieten angemessen sind.

    Im Formtext wiederum sind starre Fristen vereinbart was ja laut Gesetzgebung nicht statthaft ist.

    Im Übergabeprotokoll steht: Bei Auszug ist die Wohnung malermäßig (Rauhfaser weiss) vorgerichtet zu übergeben.

    Hier steht im Widerspruch, dass hier keine Raufaser existiert sondern nur weiße Putzwände.
    Ich glaube ich muss die Wohnung nicht anders verlassen als ich diese vorgefunden habe.

    Gesamt muss man auch sagen, dass ich sozusagen zur Unterschrift genötigt war, da ich diese Modalitäten erst bei der Wohnungsübergabe erfuhr und die alte Wohnung bereits gekündigt war.

    Hätte ich nicht unterschrieben wäre ich unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht gewesen.

    Hi, ich habe mal den Vertrag fotografiert.

    Die Kündigung war am 28.06.2015 persönlich unter Zeugen eingeworfen worden.
    Kannst Du mal zur Sicherheit gucken wann i diesem Falle die Kündigung wirksam wäre.
    Hintergrund: Der Vermieter ist äußerst träge und reagiert nur bei wirklich penetranter Nachfrage.
    Ich habe eben Angst dass der mich verarschen will oder irgendwas böses vorhat was mir den Auszug möglicherweise erschwert.


    Danke :)

    Michael

    Hallo,

    ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet am 12.08.01, Beginn ab 01.09.2001.
    Es handelt sich um einen "Zweckform Einheitsmietvertrag 9873"
    Welche Kündigungsfrist gilt? Es wurde diesbezüglich nichts spezielles vereinbar auf dem Vertrag sondern nur "Standart" ausgefüllt. Sind es 3 Monate? Greift altes Mietrecht? Ich habe gelesen und gesucht, verstehe aber nichts.

    Michael

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