Beiträge von Schnappy

    Es geht um die Sachbeschädigung, z.B. Kratzer an der Armartur, zerschlagene Deckenlampe (passierte beim letzten Mal!), Beulen in der Spüle u.s.w.
    Wie sollen wir das nachweisen, wenn wir nicht dabei sind?
    Die Wertgegenstände sind eher das kleinere Übel, von evtl. neuem Schaden noch gar nicht zu reden. ^^

    Bedingt durch einen Wasserrohrbruch, der sich bereits seit Wochen hinzieht und nun einen Sachverständigen erforderlich macht (weil einer der Handwerker, der uns von der Versicherung geschickt wurde, Bockmist veranstaltet hat), ist es nun notwendig, dass der Vermieter in unsere Wohnung muss während unserer Abwesenheit, da wir nicht andauernd Urlaub nehmen können wegen dieser Handwerkerterminen.

    Der Vermieter will dafür den Wohnungsschlüssel haben.

    Das gleiche wird erforderlich sein, wenn der Handwerker, der hier bereits Chaos verursacht, ein weiteres Mal die Wohnung betreten muss, um den Schaden nachzubessern.
    Wir sind als Mieter verpflichtet, die Handwerker (egal wie miserabel sie schon gearbeitet haben), in die Wohnung zu lassen.

    Die Frage ist:
    Wer haftet, falls ein neuer Schaden entsteht oder in der Zeit Dinge gestohlen werden, denn wir können das in unserer Abwesenheit natürlich nicht mitverfolgen.
    Der Vermieter (der auf Einlass zur Wohnung besteht) oder der Handwerker?

    Vielen Dank

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