Beiträge von TatIstRat

    Hallo zusammen,

    eine Freundin erzählte mir neulich, dass ihre Mitbewohner - und gleichzeitig Hauptmieter der Wohngemeinschaft - einen Teil ihrer Räumlichkeiten an Fremde vermieten, wochen- und monatsweise. Sprich haben die Hauptmieter ein Gästezimmer, welches seit nun drei Monaten von uns bisher acht bekannten Personen oder Paaren angemietet wurde.

    Hier die Fakten:

    - Die beiden Personen, um die es nun geht, sind Hauptmieter bei einer Genossenschaft und haben Zimmer an meine Freundin und eine weitere Person untervermietet
    - Wir wissen nicht, ob die Genossenschaft davon weiß
    - Die Hauptmieter geben in keiner Situation Bescheid, wenn "Besuch" im Haus ist und meine Freundin ist offen gestanden verständlicherweise genervt, es jedes mal zu erfahren, wenn sie nach der Arbeit Fremden in der Küche begegnet
    - Zusätzlich sind die beiden Hauptmieter gerade selbst im Ausland im Urlaub, während ihre Gäste noch da wohnen und während der Abwesenheit noch neue kommen

    Jetzt sind meine Fragen aus Neugier und auch ein wenig Ärger folgende:

    Was davon ist überhaupt zulässig bzw rechtens? Kann man die selbst gemietete Wohnung gewinnbringend vermieten? Muss man (Unter)Mieter von derartigen "Gästen" in Kenntnis setzen?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus

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