Beiträge von bscMBA

    Hallo zusammen,

    ich weiß, dieses Thema gab es schon öfters. Ich habe mir einige Beiträge durchgelesen und habe dadurch schon einiges erfahren können. Allerdings gibt es bei mir einen Sonderfall, deshalb der neue Thread.

    Also Folgendes: Ich lebe in einer 2er WG, wir sind beide Studenten, jeder hat sein eigenes Zimmer. Bad, Flur, Küche wird gemeinschaftlich genutzt. Nun möchte meine Freundin bei mir (also in mein Zimmer) einziehen. Mein Mitbewohner wäre damit einverstanden. Der Vermieterin habe ich noch nichts darüber gesagt. Zuerst wollte ich mich gründlich informieren, wie die Rechtslage ist. Die Sache, die meinen Fall wahrscheinlich von den anderen unterscheidet: Wir haben im Mietvertrag quasi alles inklusive. In der Miete sind also enthalten (Auszug aus dem Mietvertrag)

    "a) Heizung und Warmwasser
    b) Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr
    c) Strom
    d) Internet
    e) Kabelfernsehen

    bei normalem Verbrauchsverhalten"

    (also so eine Art "Studenten-All-inclusive-Paket".)

    dafür zahlen wir pro Zimmer 400,- Euro Miete.

    Nun zu meinen Fragen:

    1) Den anderen Beiträgen konnte ich bereits entnehmen, dass die Vermieterin befugt ist, eine Mieterhöhung zu verlangen. Ich habe auch etwas von dem Wort "angemessen" gehört. Aufgrund meines Sonderfalls frage ich mich, was angemessen ist. Die Schwester meines Mitbewohners war einmal für ein paar Monate zu Besuch. Dies hat mein Mitbewohner bei der Vermieterin angemeldet, worauf er 100,- Euro pro Monat mehr zahlen musste. (also 500,- Euro).
    Gehen wir mal davon aus, dass meine Vermieterin den Einzug meiner Freundin genehmigt. Angenommen sie bietet mir eine Mieterhöhung von 100,- Euro an. Wäre das angemessen? Bzw., könnte Sie mir den Einzug meiner Freundin verweigern, wenn ich nicht bereit bin so viel mehr zu bezahlen? Welche Rechte habe ich?

    2) Wenn meine Vermieterin NEIN zum Einzug meiner Freundin sagt:

    2.1) Kann ich dann meine Freundin trotzdem Übergangsweise bei mir wohnen lassen (z.B. 1-2 Monate bis sie, bzw. wir eine Wohnung gefunden haben), OHNE mehr bezahlen zu müssen? Im Mietvertrag steht auch eine dubiose Passage,

    "Das Zimmer ist, soweit nicht anders mit dem Vermieter vereinbart, nur an eine Person vermietet. Für eine Zeit von weniger als zwei Nächten kann der Mieter ohne schriftliche Vereinbarung des Vermieters einen Gast beherbergen."

    Wäre interessant zu wissen, ob eine solche Passage überhaupt erlaubt ist. Was ich über google herausfinden konnte, deutet alles darauf hin, dass eine Beherbergung von mehr als 2 Nächten, bzw. sogar mehreren Wochen KEINER VORHERIGEN schriftlichen Vereinbarung bedarf. Ist das so richtig?

    2.2) Dann habe ich doch ein Sonderkündigungsrecht, oder?


    Ich würde mich sehr über Antworten mit den dazugehörigen §§ aus dem BGB freuen.

    Herzlichen Dank im Voraus.

    Viele Grüße

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