Beiträge von NBGer

    Gibt es! Da dein Gästezimmer wahrscheinlich möbliert ist, und du selber mit im Haus wohnst, verkürzt sich deine Kündigungsfrist. Ich glaube Kündigung bis spätestens 15ten zum Ende des Monats. 549 BGB

    Wow...die Antwort kam ja extrem schnell und entspricht genau dem was ich gesucht habe! Herzlichen Dank
    Ich hab danach gegoogelt, daß steht im Absatz 3, §573c, wo dann eben auf § 549 Abs. 2 Nr. 2 verwiesen wird.

    Das ist sehr eindeutig und hilft mir für meine Entscheidung weiter! Nochmal vielen Dank!

    Hallo zusammen,

    ich möchte einem Bekannten helfen, der in Deutschland studieren will und für die erste Zeit eine Bleibe in Deutschland braucht, bis er Zimmer/Wohnung hat, das mit dem Studium einigermaßen läuft usw.
    Er braucht aber auch eine Adresse, bei der er offiziell gemeldet ist.
    Ich denke da an ca. 3 Monate.

    Ich selbst habe ein eigenes Haus und genügend Platz. Ich würde ihm einige Zeit mein Gästezimmer vermieten (Mitbenutzung Küche, Bad). Ich will aber vermeiden, daß daraus eine dauerhafte Angelegenheit wird und bei Unstimmigkeiten im "Zusammenleben" ich denjienigen auch schnell wieder los werde. (Negativ-Beispiel: "Two and a half man" ;) )


    Ich habe mich schon etwas informiert, aber noch keine Lösung gefunden:
    - Mitverträge auf Zeit sind ausgeschlossen, da sie einen rechtlich anerkannten Grund für die Befristung benötigen
    - bei einem unbefristeten Mietvertrag scheint es auch nicht möglich zu sein, die Kündigungsfrist zu verkürzen

    ideal wäre, wenn ich und/oder er, innerhalb von 2 Wochen kündigen könnten.
    Gibt es für so einen Fall irgendwelche Möglichkeiten? Ich möchte mich da auf jeden Fall absichern.
    Wenn es keine Möglichkeit gibt, dann kann ich ihm wohl nicht mit einer Unterkunft helfen, was schade wäre!

    Vielen Dank für Rückmeldungen

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