Danke für die Antworten.
@ Kolinum: Die Frage nach dem Grund der Befristung verstehe ich nicht. Ich gehe von einem Kündigungsverzicht aus, aber genau weiß ich es nicht. Die Vermieter schützen sich so vor einem häufigen Mieterwechsel, das scheint in Großstädten gängige Praxis geworden sein.
Was bedeutet die Klausel in § 551 IV für den Mietvertrag?
Zu der Höhe der Kaution wurde seitens der Hausverwaltung gesagt, dass diese rechtens wäre. Kaltmiete beträgt zwar 450,00 Euro aber die Betriebskostenpauschale ist scheinbar so ausgestaltet, dass 50,00 Euro davon auf die Kaltmiete draufgeschlagen werden können.
Warum der Vertrag nicht herausgegeben wurde, kann ich mir auch nur so vorstellen, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht. Angesprochen wurde wohl auch, dass der Vertrag erst herausgegeben wird, wenn die Kaution vollständig bezahlt sei.