Beiträge von dnZz

    Hallo allerseits,

    ich wohne zur Miete in einem Einfamilienhaus in dem 2 Parteien wohnen. (Ich im OG & die Mutter meiner Vermieterin im EG).

    Nun folgendes Problem. Das Grundstück hat 1 Gartenhaus, Technikraum und Dachboden wo man Rasenmäher und andere Sachen unterstellen könnte. Das vorhandene Gartenhaus benutzt die Mieterin im EG und darf von mir nicht mitbenutzt werden, den Technikraum darf ich auch nicht benutzen um z.B. mein Rasenmäher unter zu stellen und den Dachboden darf ich ebenfalls nicht als Stauraum nutzen.

    Da ich aber unbedingt Stauraum benötige habe ich vor noch ein zusätliches Gartenhaus aufzustellen. Auf Anfrage bei der Hausverwaltung ob ich ein zusätzliches Gartenhaus aufstellen darf teielte mir die Verwaltung mit, dass dies grundsätzlich kein Problem wäre und ich solle die Position der Hütte auf dem Grundriss einzeichnen und zusenden. Gesagt getan ....

    Ein paar Tage später erhielt ich eine Mail in dem die Verwaltung sagte, dass ich die Hütte auf den von mir vorgesehenen Position nicht errichten darf und sie mir eine Position vorgeben.

    Also schickten sie mir den Grundriss eingezeichneter Position.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Die durchgestrichene Position hatte ich für die Hütte vorgesehen. Das Problem an der neuen Position ist dass diese sich auf dem Rasen befindet. Meine Position wäre auf Beton gewesen. Nun müsste ich noch für eine richtiges Fundament auf dem Rasen sorgen, was wenn man es richtig machen will nicht ganz billig ist.


    Ich fühle mich entgegen der Mieterin im EG benachteiligt behandelt. Nicht nur das ich selber für eine Hütte sorgen muss, nein jetzt soll ich noch für ein Fundament sorgen. Ist das berechtigt oder muss die Vermieterin nicht wenigstens die Vorraussetzung für eine Hütte sorgen?


    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!