Beiträge von Phipsi

    Guten Tag zusammen,
    ich bin davor einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben welcher auf meinen Mietvertrag verweist und besagt, dass ich mich verpflichte die unter §9 genannten SChönheitsreparaturen fachgerecht durchzufüren bis zum Auszug.

    Im §9 steht folgendes:
    Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für Kleinreparaturen bis zm Betrage von EUR....., -im Einzelfall selbst zu tragen, insbesondere wenn häufiger Zugriff auf die beschädigte Anlage die Reparatur verannlasst, begrenzt auf EUR ...,-im Kalenderjahr

    Schönheitsreparaturen hat der Mieter auf eigene Kosten bei Bedarf fachgerecht ausführen zu lassen, mindestens aber für Küche und Nasszellen alle drei Jahre, Wohn- und sonstige Räume alle fünf Jahre, bei Auszug hat er zeitanteilige Kosten zu übernehmen.

    Meine Frage lautet nun, was ich beim Auszug der Wohnung tatsächlich durchführen muss, oder ob der ganze Passus ungültig ist und ich die Wohnung nur Besenrein zu verlassen habe.

    Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichem Gruß,
    P. Meyer

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