Vielen Dank für die schnellen Reaktionen.
Ja, eine Kaution muss in Höhe von 3 Nettokaltmieten hinterlegt werden. Gemäß den Antworten wäre die Bürgschaft somit unwirksam und für die Hausverwaltung völlig wertlos. Aber warum stellt die Hausverwaltung (kein privater Vermieter!) solch eine Bürgschaft aus, obwohl sie genau wissen, dass es die Kaution geben wird und die Bürgschaft damit umwirksam wäre?
Hat man ungeachtet der Tatsache, dass mündliche Zusagen wertlos sind, die Möglichkeit die Bürgschaft anderweitig zurückzufordern?
Vielen Dank vorab.
Grüße
Andrea