Beiträge von Andrea000

    Vielen Dank für die schnellen Reaktionen.

    Ja, eine Kaution muss in Höhe von 3 Nettokaltmieten hinterlegt werden. Gemäß den Antworten wäre die Bürgschaft somit unwirksam und für die Hausverwaltung völlig wertlos. Aber warum stellt die Hausverwaltung (kein privater Vermieter!) solch eine Bürgschaft aus, obwohl sie genau wissen, dass es die Kaution geben wird und die Bürgschaft damit umwirksam wäre?

    Hat man ungeachtet der Tatsache, dass mündliche Zusagen wertlos sind, die Möglichkeit die Bürgschaft anderweitig zurückzufordern?

    Vielen Dank vorab.

    Grüße
    Andrea

    Hallo,

    wir, mein Freund und ich, haben eine neue Wohnung gefunden und sind kurz davor, den Mietvertrag zu unterschreiben. Da ich derzeit noch in der Probezeit bin, verlangt der Vermieter eine Sicherheit in Form der Bürgschaft, die mein Vater als Bürge übernehmen würde.

    Mein Freund ist unbefristet und ungekündigt angestellt.

    Mündlich wurde uns zugesichert, dass die Bürgschaft aufgehoben und zurückgeschickt wird, sobald ich eine Arbeitgeberbestätigung über ein unbefristetes und ungekündigtes Anstellungsverhältnis vorlegen kann. Der Bürgschaftsvertrag selbst ist jedoch unbefristet ausgestellt.

    Ist diese mündliche Zusage der Hausverwaltungsmitarbeiterin rechtlich ausreichend und wird die Bürgschaft tatsächlich bei Vorlage solch einer Arbeitgeberbestätigung zurückgeschickt/aufgehoben? Oder haben wir im Nachhinein nichts in der Hand und die Bürgschaft bleibt unbefristet bestehen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Beste Grüße
    Andrea

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