Beiträge von FragenderMieter

    Dieser Lösung würde ich vollumfänglich zustimmen.


    So sieht eine Vereinbarung leider nicht aus.


    Neee! Eine Vereinbarung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Was Sie hier zu Papier bringen wollen, sieht eher wie eine Forderung aus. Das wird nichts!
    Da werden Sie nicht umhin können in einer gemeinsamen Beratung die Aufhebung rechtssicher zu machen.

    Und noch einmal: Herzlichen Dank! Genau diese Art von Informationen hatte ich mir erhofft (wobei es natürlich noch schöner gewesen wäre, eine Antwort a la "Können Sie genauso machen" zu bekommen :) ). Aber immerhin weiß ich jetzt, wie ich es nicht machen sollte.

    Zudem habe ich - so glaube ich - mittlerweile den Unterschied zwischen einer Aufhebung (in beiderseitigem Einvernehmen) bzw. der außerordentlichen Kündigung (einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung) verstanden - ich glaube mein Entwurf glich inhaltlich eher einer außerordentlichen Kündigung unter dem Deckmantel einer Aufhebung.

    Insofern werde ich meinen Text jetzt entsprechend umformulieren lassen (keine Sorge, nicht hier im Forum!). In dem von mir als sehr wahrscheinlich eingeschätzten Fall, dass mein alter Vermieter diese nicht unterschreibt, kann ich subsidiär immer noch die fristlose Kündigung per gestern einreichen (zumal ich dem Vermieter im Ernstfall sogar auf Basis von Zeugenaussagen / bewegten Bildern nachweisen könnte, dass er sich gestern ohne mein Wissen für Renovierungsarbeiten in meiner Wohnung befand).

    Vielen Dank!

    Ganz ehrlich, das wird mir zu blöd hier. Selbst wenn man sich als unwissender neuer User ggf. nicht zu 100% an gewisse Konventionen hier hält, so wäre ein etwas weniger aggressiver Tonfall aus meiner Sicht nicht zu viel verlangt.

    Damit soll der Fall für mich beendet sein. Bei Hr. Kolinum bedanke ich mich für die Antwort, so werde ich verfahren.

    @Admins: Der Thread kann gerne gelöscht werden, vielen Dank im Voraus.

    Hier ist ein Forum, in dem Meinungen und Ansichten zu Mietrechtsproblemen vorgetragen und diskutiert werden. Was du verlangst ist aber eine Rechtsberatung. Und die ist nur Anwälten und Mietervereinen erlaubt.

    Ich "verlange" überhaupt nichts. Die Frage ging auch nicht in die Richtung a la "schreibt mal bitte mein Schreiben um" sondern eher, ob es eurer/Ihrer Meinung nach überhaupt ein sinnvolles Vorgehen darstellt. Und ob da ggf. eurer/Ihrer Meinung ein Riesen-Klops im Schreiben integriert ist, der mir sämtliche Erfolgsaussichten direkt zunichte macht.

    Bis zum Ende des Mietvertrages haben Sie allein das Hohheitsrecht über das Objekt.
    Der Vermieter muß Sie nicht informieren, sondern hat Sie um Erlaubnis zu fragen

    Zu den anderen Fragen nehmen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch, wenn Sie schon dafür zahlen.

    Vielen Dank, das habe / werde ich.

    Beim Rechtsschutz-Telefon wurde mir eben empfohlen, dass ich statt der fristlosen Kündigung, die ich auf meine reguläre Kündigung drauf setze, doch besser eine Art von beiden Parteien zu unterschreibende Aufhebungsvereinbarung anstrebe. Der Herr von der Hotline wirkte aber nicht sonderlich motiviert, so dass ich für jedwede kritische Prüfung meines Entwurfs enorm dankbar wäre.

    Mein Entwurf sieht folgendermaßen aus:

    ------------------------
    Sehr geehrter Herr V,

    da Sie die von mir angemietete Wohnung in der XXX-straße 22, in XXXXX Musterstadt, ohne mein Wissen nachweislich seit dem 18.07.2015 für Umbauarbeiten nutzen, betrachte ich unser Mietverhältnis – ungeachtet der bereits erfolgten Kündigung zum 30.08.2015 – aus außerordentlichem Grund für fristlos beendet.

    Bzgl. des Anteils für die verbleibenden 13 Tage des Augusts, für den ich Ihnen bereits im Vorhinein die Miete überwiesen habe, bitte ich um Rückerstattung auf das folgende Konto:

    XXX

    Bitte bestätigen Sie mir unten mit Ihrer Unterschrift die Wirksamkeit der Aufhebung unseres Mietvertrages zum 18.07.2015.

    Weitere rechtliche Schritte in dieser Angelegenheit behalte ich mir vor.

    Mit freundlichen Grüßen

    M

    --------------------------
    Könnte man das ansatzweise so machen? Im Grunde will ich ja auch keinen monatelangen Rechtsstreit. Ich sehe es allerdings auch nicht ein, weiterhin Miete zu zahlen, während der Vermieter seine Wohnung auf Vordermann bringt.

    Vielen Dank im Voraus!

    Ich weigere mich, solche Romane zu lesen, die besser bei BILD oder RTL2 aufgehoben wären.

    Stelle deine Fragen ohne das ganze Gesülze, dann klappt es auch mit den Antworten. Es interessiert niemanden, ob du verärgert, baff oder sonst was bist, hier zählen nur Fakten.

    Gerne. Sorry, bin neu hier, da hätte es auch ein etwas freundlicherer Ton getan, auch wenn ich dir inhaltlich natürlich Recht gebe. Bin noch ein wenig aufgewühlt, insofern bitte ich das überflüssige "Gesülze" zu entschuldigen.

    Version 2 ohne "Gesülze":
    ------------------------------

    Ich, Mieter, bin zum 15.06. umgezogen. Meine vorherige Wohnung hatte ich erst zum 30.05. gekündigt (nachdem ich dort 5 Jahre gewohnt habe), so dass ich gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist erst zum 30.08. aus der Wohnung komme.

    War heute in der alten Wohnung, traf dort Vermieter an, der seinerseits eine neue Küche einbaute - ohne mich vorher zu informieren. Schlüssel bekam er vom Hausmeister, von dem er angeblich die Info bekommen hatte, dass ich Bescheid wüsste. Zwar hat der Hausmeister in meiner alten Hausgemeinschaft tatsächlich einen Schlüssel zu meiner alten Wohnung und ich habe ihm auch (zu Zeiten, in denen ich noch dachte, ich würde bei guter Kooperation ggf. zum 01.08. aus der Wohnung raus kommen) gesagt, dass der Vermieter von mir aus in die Wohnung darf: Aber bestimmt nicht ohne mich vorher zu informieren!

    Fragen:

    1.) Muss der Vermieter mich nicht informieren, bevor er in die Wohnung geht und dort Umbauarbeiten durchführt? Auch wenn der Vermieter bereits davon Kenntnis hatte, dass ich bereits seit etwa einem Monat nicht mehr dort wohne? Immerhin bin ich doch noch Mieter (auch wenn ich mich bei der Stadt bereits umgemeldet habe).

    2.) Könnte ich jetzt ggf. sogar fristlos per heute kündigen bzw. ihn theoretisch sogar wg. Hausfriedensbruch anzeigen? Und im Falle einer fristlosen Kündigung nicht nur die Miete für den August nicht mehr zahlen, sondern darüber hinaus die von mir bereits gezahlte Miete für die letzten 13 Tage des Julis (also 13/31 der Monatsmiete) zurückfordern?

    3.) Und was wäre, wenn er mir bei der Wohnungsübergabe z.B. noch Schäden anhängen will, die er ggf. selbst heute bei seinen Umbauarbeiten erzeugt hat?

    4.) Sofern ich gemäß Frage 2.) fristlos kündigen dürfte: Ich bin rechtsschutzversichert mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Bei der Miete ginge es um ca. 950 Euro. Wäre es da ökonomisch sinnvoll sich entsprechend professionell vertreten zu lassen und weiteren etwaigen Schriftverkehr über einen Anwalt zu regeln? Oder ist es ggf. auch ohne profunde Mietrechtskenntnisse möglich, ein entsprechendes Schreiben zu einer fristlosen Kündigung aufzusetzen?

    Danke & MfG

    Liebe Foren-Gemeinde,

    das Ereignis des heutigen Tages hat mich - einen Mieter mit relativ rudimentären Kenntnissen des Mietrechtes - zur Anmeldung in diesem Forum bewogen, in der Hoffnung, dass ich hier zumindest ein paar Infos bekomme, ob ich a) meine Wohnung ggf. fristlos kündigen kann und b) es ratsam wäre, ggf. via meiner Rechtsschutzversicherung verbindlichen Rechtsbeistand einzuholen.

    Zur Situation: Ich, Mieter, bin zum 15.06. innerhalb einer Stadt umgezogen. Meine vorherige Wohnung hatte ich erst zum 30.05. gekündigt (nachdem ich dort 5 Jahre gewohnt habe), so dass ich gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist erst zum 30.08. aus der Wohnung komme.

    In der Zwischenzeit hatte ich allerdings schon selbst einen Nachmieter gefunden, der gerne zum 01.08. eingezogen wäre. Dieser hatte auch bereits eine mündliche Zusage des Vermieters (dies wäre natürlich in meinem Sinne gewesen, da ich dann einen Monat weniger Miete hätte zahlen müssen), jetzt hat sich der Vermieter dies aber kurzfristig anders überlegt und die Wohnung zum 01.09. bei Immobilienscout eingestellt. Schade für mich, allerdings natürlich absolut ok, da der Vermieter sich hier - so fair muss man auch als etwas verärgerter Mieter sein - definitiv im legalen Bereich bewegte.

    Ab heute bewegt er sich das aus meiner Sicht allerdings nicht mehr: Als ich heute zufällig noch einmal in der alten Wohnung vorbeischaute, um noch einige Sachen aus meiner alten Wohnung zu holen, war ich doch etwas baff, als ich dort meinen Vermieter in meiner Wohnung vorfand, während er in der alten Wohnung eine neue Küche einbaute. Dies geschah ohne mein Wissen sowie ohne dass ich ihm dies in irgendeiner Form erlaubt hätte. Nachdem der erste Schock gewichen war (ich habe meinen Vermieter seit 5 Jahren nicht mehr gesehen und habe ihn ergo auch nicht erkannt), fragte ich ihn nach Identität und woher er einen Schlüssel habe. Diesen hatte er vom Hausmeister bekommen, von dem er angeblich die Info bekommen hatte, dass wir Bescheid wüssten. Das ist aber de facto falsch. Zwar hat der Hausmeister in meiner alten Hausgemeinschaft tatsächlich einen Schlüssel zu meiner alten Wohnung und ich habe ihm auch (zu Zeiten, in denen ich noch dachte, ich würde bei guter Kooperation ggf. zum 01.08. aus der Wohnung raus kommen) gesagt, dass der Vermieter von mir aus in die Wohnung darf: Aber bestimmt nicht ohne mich vorher zu informieren!

    Zumal ich den Vermieter auch Ende Juni angeschrieben habe, ob wir nicht die Wohnungsübergabe durchführen wollen, dann wäre der Eintritt in die Wohnung ja vermutlich kein Problem mehr gewesen. Aber da sich mein Vermieter seither nicht mehr bei mir gemeldet hat, hat es somit weder eine Wohnungsübergabe noch eine Information meinerseits gegeben.

    Daher meine Fragen:

    1.) Muss der Vermieter mich nicht definitiv informieren, bevor er in die Wohnung geht und dort Umbauarbeiten durchführt? Auch wenn der Vermieter bereits davon Kenntnis hatte, dass ich bereits seit etwa einem Monat nicht mehr dort wohne? Immerhin bin ich doch noch Mieter (auch wenn ich mich bei der Stadt bereits umgemeldet habe, muss man ja innerhalb von 14 Tagen). :confused:

    2.) Könnte ich jetzt ggf. sogar fristlos per heute kündigen bzw. ihn theoretisch sogar wg. Hausfriedensbruch anzeigen? Und im Falle einer fristlosen Kündigung nicht nur die Miete für den August nicht mehr zahlen, sondern darüber hinaus die von mir bereits gezahlte Miete für die letzten 13 Tage des Julis (also 13/31 der Monatsmiete) zurückfordern?

    3.) Und was wäre, wenn er mir bei der Wohnungsübergabe z.B. noch Schäden anhängen will, die er ggf. selbst heute bei seinen Umbauarbeiten erzeugt hat? Dabei will ich ihm sicher nicht die Sachen in die Schuhe schieben, die mir in den 5 Jahren passiert sind, aber ich schätze ihn so ein, dass er ggf. heute eintretende Schäden bei seinem Einbau der Küche durchaus mir unterjubeln könnte.

    4.) Sofern ich gemäß Frage 2.) fristlos kündigen dürfte: Ich bin rechtsschutzversichert mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Bei der Miete ginge es um ca. 950 Euro. Wäre es da ökonomisch sinnvoll sich entsprechend professionell vertreten zu lassen und weiteren etwaigen Schriftverkehr über einen Anwalt zu regeln? Oder ist es ggf. auch ohne profunde Mietrechtskenntnisse möglich, ein entsprechendes Schreiben zu einer fristlosen Kündigung aufzusetzen?

    Sorry für möglicherweise z.T. absolut rudimentären Fragestellungen. Für kurze Antworten zu den einzelnen Fragen wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße vom fragenden Mieter :confused:

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