Liebe Foren-Gemeinde,
das Ereignis des heutigen Tages hat mich - einen Mieter mit relativ rudimentären Kenntnissen des Mietrechtes - zur Anmeldung in diesem Forum bewogen, in der Hoffnung, dass ich hier zumindest ein paar Infos bekomme, ob ich a) meine Wohnung ggf. fristlos kündigen kann und b) es ratsam wäre, ggf. via meiner Rechtsschutzversicherung verbindlichen Rechtsbeistand einzuholen.
Zur Situation: Ich, Mieter, bin zum 15.06. innerhalb einer Stadt umgezogen. Meine vorherige Wohnung hatte ich erst zum 30.05. gekündigt (nachdem ich dort 5 Jahre gewohnt habe), so dass ich gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist erst zum 30.08. aus der Wohnung komme.
In der Zwischenzeit hatte ich allerdings schon selbst einen Nachmieter gefunden, der gerne zum 01.08. eingezogen wäre. Dieser hatte auch bereits eine mündliche Zusage des Vermieters (dies wäre natürlich in meinem Sinne gewesen, da ich dann einen Monat weniger Miete hätte zahlen müssen), jetzt hat sich der Vermieter dies aber kurzfristig anders überlegt und die Wohnung zum 01.09. bei Immobilienscout eingestellt. Schade für mich, allerdings natürlich absolut ok, da der Vermieter sich hier - so fair muss man auch als etwas verärgerter Mieter sein - definitiv im legalen Bereich bewegte.
Ab heute bewegt er sich das aus meiner Sicht allerdings nicht mehr: Als ich heute zufällig noch einmal in der alten Wohnung vorbeischaute, um noch einige Sachen aus meiner alten Wohnung zu holen, war ich doch etwas baff, als ich dort meinen Vermieter in meiner Wohnung vorfand, während er in der alten Wohnung eine neue Küche einbaute. Dies geschah ohne mein Wissen sowie ohne dass ich ihm dies in irgendeiner Form erlaubt hätte. Nachdem der erste Schock gewichen war (ich habe meinen Vermieter seit 5 Jahren nicht mehr gesehen und habe ihn ergo auch nicht erkannt), fragte ich ihn nach Identität und woher er einen Schlüssel habe. Diesen hatte er vom Hausmeister bekommen, von dem er angeblich die Info bekommen hatte, dass wir Bescheid wüssten. Das ist aber de facto falsch. Zwar hat der Hausmeister in meiner alten Hausgemeinschaft tatsächlich einen Schlüssel zu meiner alten Wohnung und ich habe ihm auch (zu Zeiten, in denen ich noch dachte, ich würde bei guter Kooperation ggf. zum 01.08. aus der Wohnung raus kommen) gesagt, dass der Vermieter von mir aus in die Wohnung darf: Aber bestimmt nicht ohne mich vorher zu informieren!
Zumal ich den Vermieter auch Ende Juni angeschrieben habe, ob wir nicht die Wohnungsübergabe durchführen wollen, dann wäre der Eintritt in die Wohnung ja vermutlich kein Problem mehr gewesen. Aber da sich mein Vermieter seither nicht mehr bei mir gemeldet hat, hat es somit weder eine Wohnungsübergabe noch eine Information meinerseits gegeben.
Daher meine Fragen:
1.) Muss der Vermieter mich nicht definitiv informieren, bevor er in die Wohnung geht und dort Umbauarbeiten durchführt? Auch wenn der Vermieter bereits davon Kenntnis hatte, dass ich bereits seit etwa einem Monat nicht mehr dort wohne? Immerhin bin ich doch noch Mieter (auch wenn ich mich bei der Stadt bereits umgemeldet habe, muss man ja innerhalb von 14 Tagen). 
2.) Könnte ich jetzt ggf. sogar fristlos per heute kündigen bzw. ihn theoretisch sogar wg. Hausfriedensbruch anzeigen? Und im Falle einer fristlosen Kündigung nicht nur die Miete für den August nicht mehr zahlen, sondern darüber hinaus die von mir bereits gezahlte Miete für die letzten 13 Tage des Julis (also 13/31 der Monatsmiete) zurückfordern?
3.) Und was wäre, wenn er mir bei der Wohnungsübergabe z.B. noch Schäden anhängen will, die er ggf. selbst heute bei seinen Umbauarbeiten erzeugt hat? Dabei will ich ihm sicher nicht die Sachen in die Schuhe schieben, die mir in den 5 Jahren passiert sind, aber ich schätze ihn so ein, dass er ggf. heute eintretende Schäden bei seinem Einbau der Küche durchaus mir unterjubeln könnte.
4.) Sofern ich gemäß Frage 2.) fristlos kündigen dürfte: Ich bin rechtsschutzversichert mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Bei der Miete ginge es um ca. 950 Euro. Wäre es da ökonomisch sinnvoll sich entsprechend professionell vertreten zu lassen und weiteren etwaigen Schriftverkehr über einen Anwalt zu regeln? Oder ist es ggf. auch ohne profunde Mietrechtskenntnisse möglich, ein entsprechendes Schreiben zu einer fristlosen Kündigung aufzusetzen?
Sorry für möglicherweise z.T. absolut rudimentären Fragestellungen. Für kurze Antworten zu den einzelnen Fragen wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße vom fragenden Mieter 