Beiträge von Trum

    Hallo Forenmitglieder,

    ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für meine alte Wohnung bekommen, die eine Nachzahlung an den Vermieter beinhaltet. Folgende Rahmenbedingungen gibt es:

    • Zeitraum, in dem ich in der Wohnung gewohnt habe: 01.10.2012-28.02.2014.
    • Die Abrechnung für das erste Jahr, also 01.10.2012-30.09.2013 ist bereits abgerechnet.

    Soweit so gut. Jetzt geht es um den Zeitraum 01.10.2013-28.02.2014:

    • Es gab einen Eigentümerwechsel/Vermieterwechsel zum Jahresbeginn 2014 (Wohnung wurde verkauft).
    • Die heute erhaltene Abrechnung (vom alten Vermieter erhalten) bezieht sich deshalb auf den Nutzungszeitraum 01.10.2013-31.12.2013, sodass die verbleibenden zwei Monate im Jahr 2014 vermutlich separat über den neuen Eigentümer abgerechnet werden oder? (Frage 1)
    • Der alte Vermieter hat den Abrechnungszeitraum auf 01.10.2013-30.09.2014 datiert. Der Nutzungszeitraum ist 01.10.2013-31.12.2013. D.h. es ist dann rechtlich korrekt, dass er jetzt die Nachzahlung noch bekommt, obwohl das Ende des Nutzungszeitraums schon mehr als ein Jahr her ist, weil ja der Abrechnungszeitraum bis zum 30.09.2014 läuft, korrekt? (Frage 2) Oder hat der Eigentümerwechsel Einfluss auf den Abrechnungszeitraum? (Frage 3)
    • Jetzt stellt sich für mich noch eine Frage und zwar: Wie ist dann der Abrechnungszeitraum für die verbleibenden zwei Monate im Jahr 2014 unter dem neuen Vermieter? Der Vertrag wurde exakt einfach übernommen. (Frage 4)


    PS: Ich habe ein bisschen recherchiert und zu solch einem - ich nenne es mal spezielleren Fall - nichts gefunden. Da ich mich einfach nicht genug in der Rechtsmaterie auskenne, würde ich mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt.

    Danke und MfG
    Tim

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