Beiträge von neuberliner

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich bin vor ein paar Wochen aus meiner alten Wohnung ausgezogen und hab jetzt doch das ein oder andere Problem mit meinem Vermieter.

    Folgendes ist passiert:

    Die Wohnung und die Anlage in der ich eine Wohnung angemietet habe hatte ein Schlüsselsystem. Also Haustür zur Wohnung sowie die Türe ins Treppenhaus ließen sich mit 1 Schlüssel öffnen. Soweit so gut.

    Irgendwann hatte ich meinen Schlüssel dummerweise 600 km entfernt bei bei meiner Familie liegen lassen und stand aufeinmal Sonntags Nachts um 3 Uhr vor verschlossener Wohnungstür. Ich habe einen Schlüsselnotdienst gerufen der mir das ganze Schloss ausgewechselt hat. Das Ganze hat auch gutes Geld gekostet.

    Die Originalschlüssel die ich von meinem Vermieter erhalten habe konnte ich weiterhin benutzen um in die Anlage rein zu kommen. Sie waren nicht weg. Nur für die Wohnung musste ich jetzt eben die neuen Schlüssel benutzen.

    Mein Vermieter meinte jedoch zu mir bei der Schlüsselrückgabe, dass er das Schloss erneut auswechseln müsste, und ich natürlich die Kosten dafür tragen muss.

    Wer hat denn Recht in diesem Fall?

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