Erst einmal besten Dank für deine Hilfe...
Meinst du es ist für eine fristlose Kündigung ausreichend, dass nicht näher definierte 1,5 Zimmer untervermietet sind und jetzt ein halbes davon weggenommen wird? Wenn man eben dieses dritte Zimmer als ,5 zählt..
Die Hauptmieterin arbeitet bei einer Kanzlei. Wir haben das Gefühl die wird sich das schon irgendwie zu ihrem Vorteil zurechtdrehen können, daher die Nachfrage.