Beiträge von SIM

    Erst einmal besten Dank für deine Hilfe...

    Meinst du es ist für eine fristlose Kündigung ausreichend, dass nicht näher definierte 1,5 Zimmer untervermietet sind und jetzt ein halbes davon weggenommen wird? Wenn man eben dieses dritte Zimmer als ,5 zählt..
    Die Hauptmieterin arbeitet bei einer Kanzlei. Wir haben das Gefühl die wird sich das schon irgendwie zu ihrem Vorteil zurechtdrehen können, daher die Nachfrage.

    Laut Untermietvertrag besteht die Wohnung aus 3 Zimmern, 1 Küche, 1 Bad, 1 WC, 1 Flur, 1 Kellerabteil. Untervermietet werden 1,5 Zimmer und Mitbenutzung von Küche Bad WC und Keller vereinbart.. Das dritte Zimmer ist also zu Hälfte an sie vermietet. Ich weiß aber nicht ob man daraus Auslegungssachen drehen kann weil ja das halbe Zimmer vlt auch der Flur oder ähnliches sein könnte.

    Hallo zusammen,

    meine kleine Schwester wohnt in einer Wohngemeinschaft als Untermieterin in einer 3-Zimmerwohnung. Die Hauptmieterin möchte jetzt zum 1.8. eine zweite Untermieterin aufnehmen. Meine Schwester möchte das nicht und hat angeboten auszuziehen. Die Hauptmieterin besteht jedoch auf die 3 monatige Kündigungsfrist.
    Ist es rechtlich erlaubt, dass die Hauptmieterin einfach eine weitere Person aufnimmt? Hat meine Schwester in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht oder muss sie die Frist einhalten?

    Danke schon einmal im Voraus für Hilfe =)

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