Hallo,
ich habe zwei dringende Anliegen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Die Themen sind schon im Titel angerissen. Ich bin in eine neue Wohnung gezogen - in einen Neubau. Als ich mir die Wohnung angeschaut habe, war noch viel zu tun. Nun bin ich eingezogen und es sind noch einige Mängel vorhanden.
Meine Vermieterin ist ziemlich alt und lässt sich von dem Architekten und Bauleuten beschwatzen.
Nun zu meinem Problem: Der Boden in dem die Dusche eingebaut werden soll ist schief und v.a. nicht zum Abfluss hin geneigt, jeder weiss davon. Man konnte meine Vermieterin überzeugen eine Duschtür einzubauen und hat sie von ihrer ursprünglichen Idee einen Duschvorhang einzubauen abgebracht - klar, sonst würde das Bad immer unter Wasser stehen. Das Problem ist nun, dass die Neigung so groß ist, dass trotz Duschtür und Leiste immernoch Wasser beim Duschen rausläuft. Die Duschkabinenleute und Fließenleute schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu und vor ein paar Tagen waren die Fließenleger da. Zuerst wurde Duschkopf direkt in den Abfluss gehalten als Beweis, dass kein Wasser rausläuft. Nach Protest meinerseits hielt man 30 sek. den Duschkopf an die Tür zum Beweis, dass auch hier kein Wasser rausläuft. Beim Duschen ist es aber wohl logisch, dass ganz andere Wassermassen da durchlaufen.
Jedenfalls, ging das noch eine Weile und und her und ich überlege, ob ich die Miete kürzen kann und wenn ja, um wie viel darf ich. Ich bin im 9ten Monat schwanger und das stellt für mich eine Gefahrenquelle dar, und auch die Badewanne ist mittlerweile eine riesen Hürde.
Ich dachte, dass ich meine Vermieterin evtl so dazu bekomme, da mal aktiv zu werden. Es ist eigentlich nicht meine Aufgabe mit den Bauleuten rumzudiskutieren. Ich bin total fertig und brauche dringend Rat. 
Das zweite Problem ist, dass zu der Wohnung ein Parkplatz gehört. und der Bordstein davor sehr hoch ist, weil da vorher ein Gehweg war.
Die Bordsteine vor den anderen Parkplätzen wurden abgesenkt, nur meiner (noch?) nicht. Wie gesagt - bei der Besichtigung, war alles noch eine große Baustelle. Gibt es irgendeinen Paragraphen, der bestimmt, dassder Bordstein vor einem Privatparkplatz (wenn man fronal einparkt - das ist die einzige Parkmöglichkeit) abgesenkt werden muss?
Ich würde ja meinen kleinen Wagen und die Reifen auf Dauer beschädigen ... und das kann ja wohl nicht sein ...

Ich hoffe wirklich, dass sich ganz schnell jemand meldet und mir da weiterhelfen kann.
Viele Grüße und vielen Dank schon mal im Voraus
S